Dies ist eine Diskussion zu Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer angenommen A mietet im Ausland (z.B. Griechenland) einen Mietwagen. Er lässt seine Freundin B (über 25) damit fahren, die sofort einen Unfall hat. Leider ist seine Freundin nicht als weiterer Fahrer eingetragen. Würde diese Vertragsverletzung sich auch auf den Versicherungsschutz ausdehnen? Oder müsste die Vollkasko auf jeden Fall einspringen? VG Rocky |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Zitat:
Zitat:
Nur gilt in einem solchen Fall ausländisches Recht (wenn man den Wagen nicht in Deutschland angemietet hat), und hier weiß wahrscheinlich niemand, welches Recht wie greift. Also: Versicherungsbedingungen lesen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Danke für die schnelle Antwort. Worin besteht für Person A der Unterschied, wenn A von Deutschland aus einen Ferienmietwagen bucht a) von einer Website ----.de oder b) von einer Website ----.gr (o.ä.) |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Dann könnte unter Umständen deutsches Recht gelten. Der Vertrag wird dann in Deutschland geschlossen, der Wagen im Ausland zur Verfügung gestellt. So, und jetzt solltest Du die Sache konkretisieren (Forenregeln!), sonst redet man um den heißen Brei herum. Und als Hausaufgabe verlinke die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Zitat:
unberechtigter Fahrzeugführer: m.E kein Versicherungsschutz Wie Humungus bereits ausführt, empfiehlt es sich den Mietvertrag und die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu studieren; dies gilt auch für die Nachfrage.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Hallo, also wenn ich das mit den Forenregeln jetzt richtig mache: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Angenommen Urlauber U mietet sich in Deutschland online über die ausländische Website der Firma F ein Mietauto M, welches Recht wird dem Vertrag zugrunde gelegt oder mit anderen Worten: Wurde der Vertrag dann in Deutschland oder in dem Land mit der Länderkennung der ausländischen Website geschlossen? |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Verträge auf Seiten mit der TLD .tv werden zum Glück nicht nach Tuvalusichem Recht abgeschlossen. ![]() Man wird prüfen müssen, an wen sich die Seite richtet. Eine Seite die durchgehend in griechsich gehalten ist, wird sich dabei nur an Griechen richten. Ist die Seite hingegen auf Deutsch gehalten, so wird man davon ausgehen können, dass sie sich an Deutsche Vertragspartner richtet. Dann würde bezüglich des Vertrages vermutlich auch Deutsches Recht zum Tragen kommen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Ferienmietwagen nichteingetragener Fahrer Es ist im Ausland a) nicht immer automatisch eine Versicherung mit im Vertrag b) -"- mit oder ohne SB c) nicht immer das Fahrenlassen einer Dritten Person ein Deckungsausschluss. Es kommt auf die Bedingungen an. Wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit Dritthaftung handelt,dann sieht der Fall auch wieder anders aus. |
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