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Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeugschaden wird nicht beglichen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 13.12.2010, 18:37
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Angry Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Hallo und vielen Dank an alle, die helfen können.

W und S kennen sich. S fährt aufgrund von Selbstüberschätzung bei einem riskanten Manöver in W's PKW.

Schaden an W's PKW: Lackschaden an Tür und Kotflügel, Beulen an Tür und Kotflügel

W sagt, dass es nicht so schlimm ist und das es später geklärt werden soll. S meldet sich nie wieder. Nach ca. 1 Monat versucht W zu S Kontakt aufzunehmen, was nach Wochen auch per Mail gelingt. W fordert Schadenersatz. S sagt, dass es ihm zu teuer ist und dass seine Selbstbeteiligung zu hoch ist.
W bietet an, dass der Schaden provisorisch repariert wird und S ihm nur eine Entschädigung für den optischen Mangel bezahlen soll. S lehnt ab, da er es für Abzocke hält. S verweigert nun sämtliche Leistungen und reagiert nicht mehr.

Welche Möglichkeiten hat W um Schadensersatz zu fordern?
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Alt 13.12.2010, 20:56
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Zitat:
Zitat von follfosten Beitrag anzeigen
W und S kennen sich. S fährt aufgrund von Selbstüberschätzung bei einem riskanten Manöver in W's PKW.
ich unterstelle mal, dass S und W hier nicht eine private Rallye veranstaltet haben
Zitat:
Zitat von follfosten Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten hat W um Schadensersatz zu fordern?
Sollte es sich also um einen "normalen" KFZ-Unfall im öffentlichen Verkehr gehandelt haben und beide KFZ zugelassen waren, wendet man sich an den Kraftfahrzeugversicherer des Schädigers und macht seine Ansprüche direkt geltend. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist der Versicherer gehalten in die Regulierung einzutreten.

Sollte der Versicherer nicht bekannt sein und der Schädiger Angaben hierzu verweigern, wende man sich unter Angabe des KFZ-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer (Google) und melde dort den Schaden.

Der Geschädigte muss den Schaden dem gegnerischen KFZ-Versicherer zum Grunde nachweisen sowie die Schadenhöhe spezifizieren und belegen.
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Alt 13.12.2010, 21:01
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Das Ganze geschah auf einem Festivalgelände (öffentlicher Verkehr?). W hat gestanden und S wollte mit völlig überhöhtem Tempo und einer Drehung genau neben W's KFZ zum Stehen kommen.

W ist nicht einmal das Kennzeichen von S bekannt. Hat er eine Möglichkeit das herauszufinden?
Beweis dürfte kein Problem sein, da neben W noch eine weitere Person in W's Auto gesessen hat.
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Alt 13.12.2010, 21:09
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Zitat:
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Das Ganze geschah auf einem Festivalgelände
eine Veranstaltung ... welcher Art? Lassen Sie sich doch nicht jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen.
Zitat:
Zitat von follfosten Beitrag anzeigen
W ist nicht einmal das Kennzeichen von S bekannt.
schlecht
Zitat:
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Hat er eine Möglichkeit das herauszufinden?
das kann nur W selbst beurteilen ... gab es evtl. Anmeldelisten beim Veranstalter?
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Alt 13.12.2010, 21:12
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Es war ein Metal/Rock Festival. Das Ganze geschah kurz nachdem Sie durch den Einlass auf das Gelände gefahren sind.
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Alt 13.12.2010, 21:19
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Zitat:
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Es war ein Metal/Rock Festival. Das Ganze geschah kurz nachdem Sie durch den Einlass auf das Gelände gefahren sind.
ok, das ändert zunächst nichts an meinem Beitrag # 2 - hier Direktanspruch gegen den KFZ-Versicherer des Schädigers.

Ohne das Kennzeichen des KFZ und/oder Namen sowie. Anschrift des Schädigers dürfte es allerdings schwierig werden.

Wünsche viel Glück
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Alt 13.12.2010, 21:21
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Name und Wohnort sind bekannt, damit lässt sich ja bestimmt auch die Adresse herausfinden aber wie kommt man damit zu S's Versicherung?
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Alt 13.12.2010, 21:24
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Zitat:
Zitat von follfosten Beitrag anzeigen
Name und Wohnort sind bekannt, damit lässt sich ja bestimmt auch die Adresse herausfinden aber wie kommt man damit zu S's Versicherung?
Für die Versicherung sollte man in jedem Fall das amtliche Kennzeichen haben; zum weiteren Prozedere habe ich ausgeführt.
Ggf. empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.
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Alt 15.12.2010, 14:53
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AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen

Okay, gute Freunde sind das nicht mehr. Und wenn er das Kennzeichen nicht herausgibt, dann würg ihm eine rein. Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung. Bei diesen Ermittlungen wird sicher das Kennzeichen notiert und dann nimmt man Einsicht in die behördliche Ermittlungsakte über einen Anwalt. Das kostet wenig und ist besser als den Vorgang komplett an den RA zu übergeben. Smiley Mac
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