Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeugschaden wird nicht beglichen innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| W und S kennen sich. S fährt aufgrund von Selbstüberschätzung bei einem riskanten Manöver in W's PKW. Schaden an W's PKW: Lackschaden an Tür und Kotflügel, Beulen an Tür und Kotflügel W sagt, dass es nicht so schlimm ist und das es später geklärt werden soll. S meldet sich nie wieder. Nach ca. 1 Monat versucht W zu S Kontakt aufzunehmen, was nach Wochen auch per Mail gelingt. W fordert Schadenersatz. S sagt, dass es ihm zu teuer ist und dass seine Selbstbeteiligung zu hoch ist. W bietet an, dass der Schaden provisorisch repariert wird und S ihm nur eine Entschädigung für den optischen Mangel bezahlen soll. S lehnt ab, da er es für Abzocke hält. S verweigert nun sämtliche Leistungen und reagiert nicht mehr. Welche Möglichkeiten hat W um Schadensersatz zu fordern? |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Zitat:
Sollte es sich also um einen "normalen" KFZ-Unfall im öffentlichen Verkehr gehandelt haben und beide KFZ zugelassen waren, wendet man sich an den Kraftfahrzeugversicherer des Schädigers und macht seine Ansprüche direkt geltend. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist der Versicherer gehalten in die Regulierung einzutreten. Sollte der Versicherer nicht bekannt sein und der Schädiger Angaben hierzu verweigern, wende man sich unter Angabe des KFZ-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer (Google) und melde dort den Schaden. Der Geschädigte muss den Schaden dem gegnerischen KFZ-Versicherer zum Grunde nachweisen sowie die Schadenhöhe spezifizieren und belegen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Das Ganze geschah auf einem Festivalgelände (öffentlicher Verkehr?). W hat gestanden und S wollte mit völlig überhöhtem Tempo und einer Drehung genau neben W's KFZ zum Stehen kommen. W ist nicht einmal das Kennzeichen von S bekannt. Hat er eine Möglichkeit das herauszufinden? Beweis dürfte kein Problem sein, da neben W noch eine weitere Person in W's Auto gesessen hat. |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen eine Veranstaltung ... welcher Art? Lassen Sie sich doch nicht jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen. schlecht das kann nur W selbst beurteilen ... gab es evtl. Anmeldelisten beim Veranstalter?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Es war ein Metal/Rock Festival. Das Ganze geschah kurz nachdem Sie durch den Einlass auf das Gelände gefahren sind. |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Zitat:
Ohne das Kennzeichen des KFZ und/oder Namen sowie. Anschrift des Schädigers dürfte es allerdings schwierig werden. Wünsche viel Glück
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Name und Wohnort sind bekannt, damit lässt sich ja bestimmt auch die Adresse herausfinden aber wie kommt man damit zu S's Versicherung? |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Zitat:
Ggf. empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Fahrzeugschaden wird nicht beglichen Okay, gute Freunde sind das nicht mehr. Und wenn er das Kennzeichen nicht herausgibt, dann würg ihm eine rein. Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung. Bei diesen Ermittlungen wird sicher das Kennzeichen notiert und dann nimmt man Einsicht in die behördliche Ermittlungsakte über einen Anwalt. Das kostet wenig und ist besser als den Vorgang komplett an den RA zu übergeben. Smiley Mac |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| freiberufler-rechnung wird nicht beglichen | Arbeitsrecht | 10.11.2008 08:18 |
| Fahrzeugschaden / Totalschaden | Versicherungsrecht | 05.09.2008 09:21 |
| Private Schulden werden nicht beglichen | Bankrecht | 06.08.2008 08:59 |
| Unterlagen zurückhalten weil kostennote nicht beglichen? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 26.04.2007 19:56 |
| Person verzogen - Schulden nicht beglichen | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 01.10.2006 13:41 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios