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EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Dies ist eine Diskussion zu EUGH Urteil Versicherungsbeiträge innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 01.03.2011, 20:37
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EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...748413,00.html

Gilt das Urteil auch rückwirkend? Wenn ja für wielange?

Gilt das Urteil nur für die Unterscheidung zwischen Mann und Frau oder auch nach Alter? Kann eventuel ein weiteres Urteil folgen, welches für das Alter des Versicherungsnehmers gilt? Das wäre bei der privaten Krankenversicherung für ältere Versicherungsnehmer und bei der KFZ Versicherung für jüngere intressant.

Falls es nicht fürs Alter gilt dann:

Wie sind die Erfolgsaussichten für einen Autofahrer der seit seinem 18. Lebensjahr eine KFZ-Versicherung abgeschlossen hat und bei 230% angefangen und seit dem mehrere Jahre aufgrund seines Alters und Geschlechts sehr hohe Versicherungbeiträge bezahlt hat, die gezahlten Versicherungbeiträge Teilweise zurückzufordern?

Gibs da Hoffnung für ein nächstes Grundsatzurteil? Wie wären die Erfolgsaussichten, falls es jemand versuchen würde durchzuziehen.
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Alt 02.03.2011, 11:27
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Vergiß es. Schlimm genug, was die EU-Verbrecher da wieder ausbaldovert haben. Das kommt davon, wenn sich Rechtsverdreher in die Wirtschaft einmischen, ohne wirklich Ahnung zu haben. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 11:31
V.I.P.
 
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Die Folge wird sein, dass alle mehr bezahlen. Ganz toll!

Irgendwann wird der EuGH auch noch beschließen, dass Männer gefälligst eine Vagina haben müssen, um Diskriminierungen auszuschließen.

Ich gehe nicht davon aus, dass man rückwirkend Beiträge zurückfordern kann. Außerddem muss man als erstes zeigen, dass bei dieser Versicherung Männer mehr zahlen als Frauen.
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Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 11:58
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Wir Männer wissen natürlich, und die meisten Frauen auch, dass wir besser Auto fahren können. Wenn meine Mutter 500 km im Jahr schadenfrei fährt und ich fahre 30000 km, dann ist das nicht vom Geschlecht abhängig, sondern von der Fahrleistung. Erwiesen ist, dass Männer durchschnittlich ein besseres Reaktionsvermögen haben. Aber: Wenn das Tarifierungsmerkmal so ist, was solls. Hier könnte man theoretisch auf die jährliche Fahrleistung abstellen, was aber höhere Verwaltungskosten nach sich zieht. Dann steigen die Prämien für alle.
Bei der Lebensversicherung ist die Entscheidung nach meiner Meinung unanwendbar. Es sei denn, wir schreiben dem Sensemann vor, dass er gefälligst keine Unterschiede machen soll. Ob der sich darauf einlässt? Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 12:03
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Einfach nicht zu fassen was in Brüssel (abgeschobene) "B-Politiker" - ich nenne sie auch Dumpfbacken - und/oder Richter am EuGH zu unserem vermeintlichen Wohle immer wieder ausbaldowern.

Den Versicherungsmathematikern wird sich der Magen umdrehen und uns auch, da wie bereits angedeutet, mit nicht unerheblichen Prämienanpassungen zu rechnen sein wird.

Ich kenne das Urteil (noch) nicht im Detail, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Entscheidung auch rückwirkend angewendet werden kann.

Nun warte ich noch auf die Entscheidung, nach welcher Beamte und/oder Angestellte im öffentlichen Dienst in gewissen Versicherungssparten ebenfalls mit Otto-Normalverbraucher "gleichgestellt" werden (btw. eine solche Entscheidung würde ich wenigstens für sinnvoll erachten)
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  #6 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 13:55
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Bei der Lebensversicherung ist die Entscheidung nach meiner Meinung unanwendbar.
Wieso denn? Ist wie bei der PKV eine reine Sache der Risikoermittlung und Mittelwertbildung.

Heißt: berechnen, wie viele Frauen und wieviele Männer eine LV/PKV abschließen, Beiträge für die eine Gruppe erhöhen und für die andere senken. Und auf dem Weg nimmt man einen kleinen Zuschlag für alle.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.03.2011, 17:02
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AW: EUGH Urteil Versicherungsbeiträge

Ja, so gehts. Allerdings sollte man das gleich EU-weit einheitlich regeln. Es ist auch nicht fair, dass die Griechen eine andere Lebenserwartung haben. Da könnte man doch auch noch was drehen. Wie würde Asterix meinen: Die spinnen, die Römer. Smiley Rrrrr
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