Dies ist eine Diskussion zu Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit A hat bei der V-Versicherung wirksam eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Nach einer Feierlichkeit (und mehreren Gläser Bier) setzt A sich in sein Auto und begibt sich auf den Heimweg. Unterwegs kommt er wegen Glatteis von der Straße ab und kracht gegen einen Baum. Die herbeigerufene Polizei stellt bei A eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ fest. Im Blutentnahmeprotokoll heißt es, dass bei A keine Ausfallerscheinungen vorlagen. A macht bei V die Reparaturkosten i.H.v. 4.000 EUR geltend - V verweigert unter Berufung darauf, dass A den Versicherungsfall aufgrund der Alkoholisierung selbst herbeigeführt habe, die Zahlung. Kann A die Zahlung von V verlangen? Für weitere Informationen bereits jetzt herzlichsten Dank! |
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| AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Alles klar?
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit Klar für dich Eule. Ich glaube nicht, dass der Versicherer bei dieser Fallkonstellation eine Chance hätte diese Ablehnung durchzubekommen. Gleichwohl ist dieser praktizierte Mist die beste Argumentation die Promille-Grenze nicht weiter zu senken. Die Promillegrenze wurde/wird doch gesenkt, damit die Straßen sicherer werden und nicht die Versicherer reicher. Ich schlage vor, dass du dir von einem Automobilclub einen Rechtsanwalt empfehlen lässt. Smiley Mac |
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| AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit Zitat:
1. Eine vollständige Ablehnung kann es gar nicht geben! 2. Ist die Promilleanzahl sch...egal. Allein die Tatsache, dass mit Rauschmittel gefahren wurde ist bereits eine Obliegenheitsverletzung. Ab jetzt ist der VN in der Beweislast und die Promillezahl regelt höchstens die Quote.
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit Genau Eule und deshalb hätten ein paar Worte mehr und früher von dir nicht geschadet. Und wie hoch ist wohl die Quote bei 0,5? Und im übrigen habe ich nichts anderes geschrieben du "wer lesen kann"! Smiley Mac |
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