Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

Dies ist eine Diskussion zu Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 16:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stephan_1984 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

Bei folgendem Sachverhalt habe ich Probleme bei der Prüfung des Vorliegens eines Versicherungsfalles (Versicherer eventuell befreit von der Leistungspflicht) und bitte um Eure Unterstützung:

A hat bei der V-Versicherung wirksam eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Nach einer Feierlichkeit (und mehreren Gläser Bier) setzt A sich in sein Auto und begibt sich auf den Heimweg. Unterwegs kommt er wegen Glatteis von der Straße ab und kracht gegen einen Baum. Die herbeigerufene Polizei stellt bei A eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ fest. Im Blutentnahmeprotokoll heißt es, dass bei A keine Ausfallerscheinungen vorlagen.

A macht bei V die Reparaturkosten i.H.v. 4.000 EUR geltend - V verweigert unter Berufung darauf, dass A den Versicherungsfall aufgrund der Alkoholisierung selbst herbeigeführt habe, die Zahlung.

Kann A die Zahlung von V verlangen?

Für weitere Informationen bereits jetzt herzlichsten Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 12:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

Alles klar?
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

Klar für dich Eule.
Ich glaube nicht, dass der Versicherer bei dieser Fallkonstellation eine Chance hätte diese Ablehnung durchzubekommen. Gleichwohl ist dieser praktizierte Mist die beste Argumentation die Promille-Grenze nicht weiter zu senken. Die Promillegrenze wurde/wird doch gesenkt, damit die Straßen sicherer werden und nicht die Versicherer reicher.
Ich schlage vor, dass du dir von einem Automobilclub einen Rechtsanwalt empfehlen lässt. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
dass der Versicherer bei dieser Fallkonstellation eine Chance hätte diese Ablehnung durchzubekommen.
Wer lesen kann ....

1. Eine vollständige Ablehnung kann es gar nicht geben!

2. Ist die Promilleanzahl sch...egal. Allein die Tatsache, dass mit Rauschmittel gefahren wurde ist bereits eine Obliegenheitsverletzung.

Ab jetzt ist der VN in der Beweislast und die Promillezahl regelt höchstens die Quote.
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Erstattungsanspruch aus Vollkaskoversicherung bei Glatteis-Unfall unter Trunkenheit

Genau Eule und deshalb hätten ein paar Worte mehr und früher von dir nicht geschadet. Und wie hoch ist wohl die Quote bei 0,5? Und im übrigen habe ich nichts anderes geschrieben du "wer lesen kann"! Smiley Mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
glatteis, trunkenheit, vollkasko

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fahrerfluch+Trunkenheit+Unfall Straßenverkehrsrecht 08.04.2008 14:35
Trunkenheit im Straßenverkehr + Unfall Straßenverkehrsrecht 30.01.2008 15:32
Unfall bei Trunkenheit Straßenverkehrsrecht 09.11.2007 08:05
Trunkenheit im Verkehr & Unfall Aüsserungsbogen Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.11.2005 18:17
Diebstahl unter Trunkenheit Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.08.2005 00:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN