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Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Dies ist eine Diskussion zu Elementarschadenversicherung für Mobiliar innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 05.09.2011, 07:22
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Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Das Ehepaar A. (Eigentümer des Hauses)hat vor drei Jahren eine Elementarschadenversicherung für Mobiliar abgeschlossen, da sie im Kellergeschoß auch 50 m² selbstgenutzte Wohnräume hat. Durch heftigen Starkregen kam es jetzt zu einem Rückstau von Abwasser und die Wohnräume standen 10 cm unter Wasser. Die Versicherung weigert sich nun den Schaden am Laminat (Klicklaminat) zu bezahlen, weil der Laminatboden Gebäudebestandteil sei.Die Gebäudeversicherung zahlt nicht, da rückdrückendes Wasser nicht Versicherungsbestandteil ist.
Das Laminat war der zweite Oberboden. Darunter befand sich ein nicht verklebter Teppichboden, welcher völlig in Ordnung war. Das Laminat wurde nur über den Teppichboden verlegt, da es leichter zu reinigen war.
Ist das Laminat tatsächlich in diesem Fall Gebäudebestandteil?
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Alt 06.09.2011, 05:36
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AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Zitat:
Zitat von Traumhexe Beitrag anzeigen
Die Versicherung weigert sich nun den Schaden am Laminat (Klicklaminat) zu bezahlen, weil der Laminatboden Gebäudebestandteil sei.

Ist das Laminat tatsächlich in diesem Fall Gebäudebestandteil?
Leider ja - denn es kann nicht entfernt werden, ohne dass es beschädigt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 15:18
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AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Man sagte mir mal stelle dir ein Puppenhaus vor und dreh es auf den kopf...

alles was rausfällt ist Hausrat
und
alles was drin blebt ist Gebäude...
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 15:39
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AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Wenn das Ehepaar A. Eigentümer des Hauses ist besteht würde ich vermuten, dass auch eine Gebäudeversicherung besteht.

Folglich wäre die Frage ob da kein Elementar eingeschlossen wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 15:52
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AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
Man sagte mir mal stelle dir ein Puppenhaus vor und dreh es auf den kopf...

alles was rausfällt ist Hausrat
und
alles was drin blebt ist Gebäude...
@Katze83
hat man denn auch gesagt, wie kräftig man schütteln darf?

Klicklaminat mit den eingebrachten Leisten und ggf. vorhandenen Anfangs-/Endbefestigungen würden da nicht herausfallen.

Allerdings spielt hier der Untergrund eine Rolle und da ein vollständig verklebter Teppichboden den "vermietbaren" Zustand darstellt ist die Hausrat maßgebend.

Nichtsdestotrotz bleibt mein Hinweis auf die Gebäudeversicherung.
Bei abwägigen Ablehnungsgründen einfach die beiden Versicherer das regeln lassen. Am Ende müsste einer (nach Darstellung aus meienr Sicht schon die Hausrat) eintreten.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 20:46
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AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar

Wenn die Differenzierung in Hausrat und Gebäude so einfach wäre, dann wäre es einfach. Einfach. Schlauer Satz. Dem ist aber nicht so.
Noch einfacher wäre, wenn der User Mieter wäre. Dann wäre es so oder so versichert. Ist er aber wohl nicht.
Da spielt auch weniger eine Rolle, ob er geklickt ist oder nicht.
Aber es gibt noch mehr offene Fragen: Das Abwasser hat sich rückgestaut? Wohl eher nicht. Rückgestaut haben sich eher die Regenwässer, obwohl auch Ersteres möglich wäre. Im ersteren Falle hilft die Hausrat, im Zweiten die Elementar, obwohl die in der Regel erhebliche Selbstbeteiligung hat.
Meine Meinung: Der Laminat ist Hausrat, wenn der Teppichboden im einwandfreien Zustand ist und der Laminat, wie hier, nicht ersatzweise eingebracht wurde. Die Fallkonstellation wird immer zu Problemen in der Abwicklung führen, weil andersherum (nur Gebäudeelementar) der Teppichboden natürlich nur als zusätzlicher Trittschall verwendet wurde, aber ansonsten igittigitt war. Smiley Mac
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