Dies ist eine Diskussion zu Elementarschadenversicherung für Mobiliar innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Elementarschadenversicherung für Mobiliar Das Laminat war der zweite Oberboden. Darunter befand sich ein nicht verklebter Teppichboden, welcher völlig in Ordnung war. Das Laminat wurde nur über den Teppichboden verlegt, da es leichter zu reinigen war. Ist das Laminat tatsächlich in diesem Fall Gebäudebestandteil? |
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| AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar Zitat:
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| AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar Man sagte mir mal stelle dir ein Puppenhaus vor und dreh es auf den kopf... alles was rausfällt ist Hausrat und alles was drin blebt ist Gebäude...
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar Wenn das Ehepaar A. Eigentümer des Hauses ist besteht würde ich vermuten, dass auch eine Gebäudeversicherung besteht. Folglich wäre die Frage ob da kein Elementar eingeschlossen wurde. |
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| AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar Zitat:
hat man denn auch gesagt, wie kräftig man schütteln darf? Klicklaminat mit den eingebrachten Leisten und ggf. vorhandenen Anfangs-/Endbefestigungen würden da nicht herausfallen. Allerdings spielt hier der Untergrund eine Rolle und da ein vollständig verklebter Teppichboden den "vermietbaren" Zustand darstellt ist die Hausrat maßgebend. Nichtsdestotrotz bleibt mein Hinweis auf die Gebäudeversicherung. Bei abwägigen Ablehnungsgründen einfach die beiden Versicherer das regeln lassen. Am Ende müsste einer (nach Darstellung aus meienr Sicht schon die Hausrat) eintreten. |
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| AW: Elementarschadenversicherung für Mobiliar Wenn die Differenzierung in Hausrat und Gebäude so einfach wäre, dann wäre es einfach. Einfach. Schlauer Satz. Dem ist aber nicht so. Noch einfacher wäre, wenn der User Mieter wäre. Dann wäre es so oder so versichert. Ist er aber wohl nicht. Da spielt auch weniger eine Rolle, ob er geklickt ist oder nicht. Aber es gibt noch mehr offene Fragen: Das Abwasser hat sich rückgestaut? Wohl eher nicht. Rückgestaut haben sich eher die Regenwässer, obwohl auch Ersteres möglich wäre. Im ersteren Falle hilft die Hausrat, im Zweiten die Elementar, obwohl die in der Regel erhebliche Selbstbeteiligung hat. Meine Meinung: Der Laminat ist Hausrat, wenn der Teppichboden im einwandfreien Zustand ist und der Laminat, wie hier, nicht ersatzweise eingebracht wurde. Die Fallkonstellation wird immer zu Problemen in der Abwicklung führen, weil andersherum (nur Gebäudeelementar) der Teppichboden natürlich nur als zusätzlicher Trittschall verwendet wurde, aber ansonsten igittigitt war. Smiley Mac |
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