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Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

Dies ist eine Diskussion zu Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 15.02.2011, 18:10
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Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

Mal angenommen, in einem Seniorenheim wurde eingebrochen. Eine private Handtasche war in einem Behandlungsraum eingeschlossen. Der Täter hat sich Zugang in den Raum verschafft, indem er eine Glasscheibe eingeschlagen hat und hat den Geldbeutel und ein Handy aus der Privattasche geklaut. Zudem hat er die Tasche beschädigt. Wenn der Täter nun jetzt aber gefasst worden wäre und das Handy und einige Inhalte (kein Ausweis, kein Führerschein) wären wieder aufgetaucht, welche Chancen hätte die Privatperson an die ihr entstandenen Kosten, die bei der Neubeschaffung bzw. Reparatur entstanden wären zu kommen? Zahlt eine Versicherung? Bzw. können die Kosten von dem Täter "eingefordert", eingeklagt werden?
Wer kann helfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 19:31
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AW: Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

Die Kosten können beim Täter eingefordert werden, wenn der kein Geld hat, dann sieht es schlecht aus, es sei denn, man hat eine Haftpflicht die Schäden durch zahlungsunfähige Dritte übernimmt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 20:33
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AW: Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

1. Sofern man dem Täter habhaft werden kann und dieser solvent ist, kann man natürlich Schadenersatzansprüche geltend machen.

aber

2. Hausratgegenstände sind bei einem Einbruchdiebstahl auch im Rahmen der sog. Außenversicherung versichert.

Siehe hierzu Abschnitt A, § 7 (3) Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen

http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 22:04
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AW: Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann kann man da leider nichts machen! Hausratversicherung ist in dem Fall nicht vorhanden und Haftpflicht haftet wohl auch nicht.
Kann man nur abwarten wie das sich jetzt entwickelt. Vielleicht gibts ja doch noch etwas Geld beim Täter zu holen. Viel wird das ja nicht sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 14:56
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AW: Einbruch und Diebstahl bei der Arbeit

Erfahrungsgemäß werden die Täter eher nicht geschnappt und, wenn doch, ist bei denen nichts zu holen. Allerdings kann sein, dass der Strafrichter das Strafmaß davon abhängig macht, dass die Schuld beglichen wird. Smiley Mac
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diebstah, einbruch, privattasche, versicherung

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