Dies ist eine Diskussion zu Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Herr K hat 2 sehr nette Kinder! Eines davon ist gerade 5 Jahre jung. Jetzt dachte sich genau dieses Kind das der Papa ein schönes schwarzes Auto fährt und Er dieses noch etwas schöner machen möchte. Gesagt getan. Machen wir mal ein paar schöne Striche darauf und am hinteren Teil werde ich mal mein Namen drauf schreiben (Kratzen) Ha denkt sich Herr K. ich habe doch eine Haftpflicht! Das Auto ist das doch fremdes Eigentum da sollte doch diese Versicherung einspringen. Leider ist Herr K aber auf ein ziemlich böses Wort gestoßen welches sich (nicht deliktfähig) nennt. Heißt das jetzt das der Eigentümer (Leasingbank) auf den Schaden sitzenbleiben könnte. Oder muss Herr K. jetzt als Leasingnehmer dafür gerade stehen. Zitat:
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Zitat:
Zitat:
Der Leasingnehmer möge seine Bedingungen zur privaten Haftpflichtversicherung lesen. Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Moment mal! Wenn K (Kind) das Eigentum von L (Leasingeber) beschädigt, und VN der HaFTpfl.Vers. der Leasingnehmer ist, dann sind doch i. S. der Haftpflichtbedingungen keine Ansprüche gegen den VN im Streit. Der Ausschluss ergibt sich daraus, dass die Haftpflicht nicht eintritt, wenn der, der versichert ist, nicht haftet. Sofern das Kind mitversichert ist, fehlt es an der Deliktsfähigkeit. Da hatte der Threadstarter schon den richtigen Riecher. Und die eigene Haftung des VN scheidet wegen Fehlens einer Aufsichtspflichtverletzung auch aus. Nun könnte man aber denken, ob die private Haftpflicht nicht die vertragl. Haftung ihres VN aus dessen Leasingvertrag übernimmt. Meines Erachtens nein, bei gemieteten, geleasten usw. bewegl. Sachen ist das, so weit ich weiß, bedingungsgemäß ausgeschlossen, d. h. im Haftpflichtpaket nicht drin. Übrigens: warum haben wohl fast alle Leasingfahrzeuge eine Vollkaskoversicherung? |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Danke für die Antworten! Natürlich verfügt Herr K. über eine Vollkaskoversicherung, doch wenn es eine andere Möglichkeit gibt so will er diese natürlich nutzen. (Prämienerhöhung) Warum sollten bewegliche, geleaste bzw. gemietete Sachen von der Hafpflicht ausgenommen sein? Wie sieht es denn aus wenn der kleine fremde Fahrzeuge beschädigen würde? |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug dann haftet tatsächlich niemand und der fremde bleibt auf dem schaden sitzen (solange die aufsichtspflicht nicht verletzt wurde). die gesetzgeberin möchte halt deliktunfähige kinder schützen, dass die nicht für was haften müssen, was sie noch gar nicht überblicken können. wenn dir ein deliktunfähiges reh vors auto springt, haftet es ja auch nicht und du bleibst auf dem schaden sitzen. genauso is es bei kleinen kindern auch. |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Erstens: wäre mal festzustellen, ob überhaupt eine Haftungspflicht des Kindes vorliegt. Ein Kind unter 7 haftet für gar nix, und die Eltern eines Kindes unter 7 haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt haben. Hat das Kind unter 7 einen Schaden angerichtet, obwohl die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt haben, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Die Haftpflichtversicherung der Eltern haftet nur, wenn die Eltern haftungspflichtig sind - also wenn sie eben ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt haben. Das ist die haftungsrechtliche Seite für das Kind und dessen Eltern. Eine völlig andere zweite Baustelle ist die Haftung des Leasingnehmers für das Leasingfahrzeug. Da müsste man jetzt mal genau die Vertragsbedingungen des Leasingvertrages und der Vollkasko für das Leasingauto anschauen. Meines Wissens haftet der Leasingnehmer schlicht für den Zustand des Leasingautos bei Rückgabe. Wer an dem Leasingauto einen Schaden anrichtet, ist dem Leasinggeber völlig egal - er holt sich den vom Leasingnehmer zurück. Hat der Leasingnehmer den Schaden selber verursacht, muß er ihn bezahlen - oder eben eine Versicherung springt ein, Vollkasko mit Selbstbeteiligung z.B. Hat ein anderer den Schaden verursacht, holt sich der Leasingnehmer den Schaden bei dem zurück. Wenn nun dummerweise das eigene Kind den Schaden verursacht hat, kann man den Schaden nur bei sich selbst zurückholen. Wenn das eine eigene Versicherung deckt: wunderbar. Wenn nicht: Pech gehabt. Dritte Baustelle: Die Privat-Haftpflicht-Versicherung haftet meines Wissens grundsätzlich nicht für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Gegenständen. Aber da guckt man dann in die Versicherungsbedingungen bzw. fragt die Versicherung. Im Prinzip müsste mithin meiner Ansicht nach die Vollkasko des Fahrzeugs den Schaden übernehmen - der ist es egal, wer den Schaden verursacht hat. Aber: wenn die Vollkasko des Leasingautos den Eltern nachweist, daß sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, holt sie sich den Schaden dort zurück. Nur wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, zahlen sie nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Zitat:
Über den Grund dafür kann man spekulieren: a) gehen Versicherungen davon aus, daß die Vermieter von Autos oder wertvollen Geräten ihren Kram selbst gegen Beschädigung durch Mieter versichern; b) halten sie das Risiko wohl für unkalkulierbar, weil sie kaum vorhersehen können, was ihr Haftpflicht-Versicherter alles an teuren Sachen anmieten könnte. Außerdem soll die Privathaftpflicht-Versicherung ja die Schäden decken, die man an fremden Eigentum usw. anrichtet. Das eigene soll sie nicht versichern. Dinge zu mieten kann aber als Umgehung dieses Prinzips genutzt werden. Beispiel: ich möchte meine Gartenmöbel nicht für die wilde Kinderparty hergeben, die könnten ja kaputt gehen, und wer bezahlt mir das dann? Also miete ich Gartenmöbel, dann zahlt ja meine Haftpflicht, sind ja nicht meine Möbel... Zitat:
Auch da muß man übrigens aufpassen, Privathaftpflichtversicherungen decken standardmäßig keine Schäden im Straßenverkehr, wenn ich richtig erinnere. Aber da guckt man einfach mal in die Versicherungsbedingungen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Genau so ist es und das ist auch gut so. Schließlich sind es diese Kinder, die dich im Alter pflegen, wenn du in die Windel machst. Und wenn du dir vorher die Windel aufreisst und das Kackerl auf den Boden fällt und den PVC beschädigt, dann haftest du auch nicht - und das ist auch gut so. Nicht für den Eigentümer der beschädigten Sache, der merkt nur "Besitz macht unfrei". Der Ausschluß für gemietete Sachen ist nachvollziehbar. Gemietete Sachen werden eigenen Sachen gleichgestellt. Smiley Mac Geändert von macyanni (27.04.2011 um 07:49 Uhr). Grund: Erweitert |
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| AW: Eigenes Kind beschädigt Leasingfahrzeug Zitat:
__________________ Zitat:
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