Dies ist eine Diskussion zu "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? A und B leben in Trennung, sind aber noch nicht geschieden und werden es auch vorerst nicht. Erwachsenes Kind C lebt mit Mutter B in einer eigenen Wohnung. Kind C möchte eine Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung sowie eine Haftpflichtversicherung unter Einbezug der Mutter B abschließen. A hat allerdings auch noch eine Haftpflichtversicherung, die B als Ehefrau mit einbezieht, aufgrund einer klareren Familiensituation möchte C aber sicherstellen, dass die Mutter abgesichert ist. Wie ist die Rechtslage? Ist in diesem Falle eine "doppelte" Haftpflichtversicherung möglich oder beruft sich die "neue" Versicherung dann im Schadensfall auf die Versicherung des Ehemannes? Beste Grüße fryday |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Doppelte Leistung wird man nicht erhalten. Aber im neuen Vertrag wird die Frage nach dem Vorversicherer gestellt. Die Situation ist eigentlich klar. Solange die Eheleute nicht geschieden sind, sind beide in dem bestehenden Vertrag versichert. Egal wo sie wohnen. Wenn Kind C bisher in der gleichen Haftpflicht versichert war, dann gilt dies auch für Kind C. Die Hausratversicherung ist zu trennen, da es ja einzeln den Wert des jeweiligen Hausrates betrifft. |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Zitat: Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Zitat:
I. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten des VN; ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen; |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Okay, besten Dank. Grundsätzlich spricht für das volljährige und berufstätige Kind C also gesetzlich nichts dagegen, die eigene Mutter in die auf den eigenen Namen (C) abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einzubeziehen? |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Das sollte Kind C mit dem VersU abklären. |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Zitat:
Üblicherweise wird dieser Fall auf zwei Single-Haftpflichtversicherungen hinauslaufen. Wenn bisher der Ehegatte der Mutter Versicherungsnehmer war/ist, kann die Frage nach der Vorversicherung getrost mit "nein" beantwortet werden. Preis: ca. 50€/Jahr (für Beschäftigte des öfftl. Dienstes noch preiswerter möglich!) je Vertrag. |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Zitat:
Und wenn beide verheiratet bleiben, sind zwei Single-Versicherungen ja wahrlich unnütz, dann kann auch das Kind eine eigene Versicherung abschließen und die Mutter im zweifel beim Ehemann mitversichert bleiben. |
| |||
| AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? Außer, dass der Ehemann vielleicht die Versicherung kündigt und das vergißt der Mutter mitzuteilen. Mag sein, dass die Mitversicherung eines ansonsten nicht mitversicherten Familienanghörigen ein weng preiswerter ist. Einfach beim Versicherer anfragen und sich die Mehrprämie nennen lassen. Allerdings: Warum sollte der Versicherer das billiger anbieten? Das Risiko ist dasselbe. Vielleicht als Mengenrabatt?! Smiley Mac |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| doppelte Haftpflichtversicherung ?! | Versicherungsrecht | 08.09.2010 12:02 |
| Das Buch "100 Rechtsbegriffe für Unternehmer" schafft Ordnung im Paragrafenduschgel | Nachrichten: Wissenschaft | 13.10.2009 13:00 |
| Regeln und Mythen jugendlicher Selbst-Präsentation: "Kleider schaffen Ordnung" | Nachrichten: Wissenschaft | 27.03.2007 12:00 |
| "Kybernetische Ordnung und Kontingenz in den Künsten" - Dialog am ZiF der Universität Bielefeld | Nachrichten: Wissenschaft | 27.02.2007 11:00 |
| "Von Recht und (Un)Ordnung" - Einladung zur Vorab-Pressekonferenz zum 3. Hamburger Symposium Persönlichkeitsstörungen | Nachrichten: Wissenschaft | 24.08.2006 21:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios