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"Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Dies ist eine Diskussion zu "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 12:21
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"Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Mal angenommen, folgende Konstellation tritt ein:

A und B leben in Trennung, sind aber noch nicht geschieden und werden es auch vorerst nicht. Erwachsenes Kind C lebt mit Mutter B in einer eigenen Wohnung.

Kind C möchte eine Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung sowie eine Haftpflichtversicherung unter Einbezug der Mutter B abschließen.

A hat allerdings auch noch eine Haftpflichtversicherung, die B als Ehefrau mit einbezieht, aufgrund einer klareren Familiensituation möchte C aber sicherstellen, dass die Mutter abgesichert ist.

Wie ist die Rechtslage? Ist in diesem Falle eine "doppelte" Haftpflichtversicherung möglich oder beruft sich die "neue" Versicherung dann im Schadensfall auf die Versicherung des Ehemannes?

Beste Grüße

fryday
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 12:45
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Doppelte Leistung wird man nicht erhalten. Aber im neuen Vertrag wird die Frage nach dem Vorversicherer gestellt.

Die Situation ist eigentlich klar. Solange die Eheleute nicht geschieden sind, sind beide in dem bestehenden Vertrag versichert. Egal wo sie wohnen. Wenn Kind C bisher in der gleichen Haftpflicht versichert war, dann gilt dies auch für Kind C.

Die Hausratversicherung ist zu trennen, da es ja einzeln den Wert des jeweiligen Hausrates betrifft.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 12:59
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Doppelte Leistung wird man nicht erhalten. Aber im neuen Vertrag wird die Frage nach dem Vorversicherer gestellt.
Naja diese Frage richtet sich ja dann strenggenommen an das Kind, welches ja vorher keine eigen Versicherung hatte. Und die Frage nach der doppelten Leistung stellt sich ja insofern nicht, alsdass B und C nur ihre "eigene" Versicherung beanspruchen.

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Die Situation ist eigentlich klar. Solange die Eheleute nicht geschieden sind, sind beide in dem bestehenden Vertrag versichert. Egal wo sie wohnen. Wenn Kind C bisher in der gleichen Haftpflicht versichert war, dann gilt dies auch für Kind C.
Auch, wenn Kind C volljährig ist und beide nicht im gleichen Haushalt wohnen?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Die Hausratversicherung ist zu trennen, da es ja einzeln den Wert des jeweiligen Hausrates betrifft.
Das ist klar, da es ja um Sachen statt Menschen geht
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 13:05
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Zitat:
Auch, wenn Kind C volljährig ist und beide nicht im gleichen Haushalt wohnen?
Kind C ist dann mitversichert, wenn folgendes zutrifft:

I. Mitversichert ist
die gleichartige gesetzliche Haftpflicht

des Ehegatten des VN;


ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen;
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  #5 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 13:25
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Okay, besten Dank.

Grundsätzlich spricht für das volljährige und berufstätige Kind C also gesetzlich nichts dagegen, die eigene Mutter in die auf den eigenen Namen (C) abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einzubeziehen?
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  #6 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 13:32
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Zitat:
Zitat von fryday Beitrag anzeigen
Okay, besten Dank.

Grundsätzlich spricht für das volljährige und berufstätige Kind C also gesetzlich nichts dagegen, die eigene Mutter in die auf den eigenen Namen (C) abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einzubeziehen?
Das sollte Kind C mit dem VersU abklären.
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Alt 15.02.2011, 14:23
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Zitat:
Zitat von fryday Beitrag anzeigen
Grundsätzlich spricht für das volljährige und berufstätige Kind C also gesetzlich nichts dagegen, die eigene Mutter in die auf den eigenen Namen (C) abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einzubeziehen?
Ich persönlich kenne keinen Versicherer, der als mitversicherte Person ein Elternteil des Versicherungsnehmers akzeptiert.... wenn doch, dürfte das ein teurer Spaß sein.

Üblicherweise wird dieser Fall auf zwei Single-Haftpflichtversicherungen hinauslaufen. Wenn bisher der Ehegatte der Mutter Versicherungsnehmer war/ist, kann die Frage nach der Vorversicherung getrost mit "nein" beantwortet werden.
Preis: ca. 50€/Jahr (für Beschäftigte des öfftl. Dienstes noch preiswerter möglich!) je Vertrag.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 15:31
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Ich persönlich kenne keinen Versicherer, der als mitversicherte Person ein Elternteil des Versicherungsnehmers akzeptiert.... wenn doch, dürfte das ein teurer Spaß sein.

Üblicherweise wird dieser Fall auf zwei Single-Haftpflichtversicherungen hinauslaufen. Wenn bisher der Ehegatte der Mutter Versicherungsnehmer war/ist, kann die Frage nach der Vorversicherung getrost mit "nein" beantwortet werden.
Preis: ca. 50€/Jahr (für Beschäftigte des öfftl. Dienstes noch preiswerter möglich!) je Vertrag.
Als "alleinstehender Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft" ist das durchaus üblich. Und auch nicht viel teurer als jeder andere Miteinbezug eines Familienangehörigen.

Und wenn beide verheiratet bleiben, sind zwei Single-Versicherungen ja wahrlich unnütz, dann kann auch das Kind eine eigene Versicherung abschließen und die Mutter im zweifel beim Ehemann mitversichert bleiben.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 14:51
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AW: "Doppelte" haftpflichtversicherung in Ordnung?

Außer, dass der Ehemann vielleicht die Versicherung kündigt und das vergißt der Mutter mitzuteilen.
Mag sein, dass die Mitversicherung eines ansonsten nicht mitversicherten Familienanghörigen ein weng preiswerter ist. Einfach beim Versicherer anfragen und sich die Mehrprämie nennen lassen. Allerdings: Warum sollte der Versicherer das billiger anbieten? Das Risiko ist dasselbe. Vielleicht als Mengenrabatt?! Smiley Mac
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