Dies ist eine Diskussion zu Doppelt Krankenversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Doppelt Krankenversicherung Versicherungsnehmer war jahrelang bei einem privaten Versicherungsgeber krankenversichert und konnte nach einen Jobwechsel und geringerem Bruttogehalt, durch die der PKV gesetzten Einkommensgrenze nicht nicht mehr beim Versicherungsgeber versichert sein. Durch das Einreichen der Kündigung und Neuversicherung in einer GKV, wurden nachträglich der Versicherungsnachweis als auch Gehaltsabrechnung durch die PKV verlangt. Diese wurden innerhalb der durch die PKV genannte Frist von 2 Monaten nachgereicht. 9 Monate später erwägt der nun GK-Versicherungsnehmer die ehm. PKV Augrund der jährlichen Bonusrückzahlung anzurufen und erfährt, dass er weiterhin dort versichert sei und die geforderten Unterlagen nicht eingereicht worden seien, als auch dass der ehm. Versicherungsnehmer in der Beweispflicht wäre. Dies ist dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich, insofern reichte er die Unterlagen erneut an. Nach 12 Monaten ist die PKV nun gekündigt und der GKV ist nebem den gesetzlichen Zahlungen, durch eine abbuchung der GKV um 2000 Euro ärmer. In den 12 Monaten erhielt der KV weder eine Rechnung, noch eine (wie üblich) monatliche Abbuchung. Ist die Kündigung (unabhängig der durch die KV geforderten Nachweisunterlagen) nicht ab dem Datum rechtsgültig? Kann der Versicherungsnehmer PK-Versichert sein, wenn er deutlich unter dem gesetzlichen Einkommensgrenze liegt? Ist vor allem letzteres nicht ein Widerspruch, wenn die PKV trotzdem Beiträge verlangt. |
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| AW: Doppelt Krankenversicherung Hm, zuerst: ich habe nicht die große Ahnung in KV. Aus dem Bauch heraus: Die Kündigung kann durch die Krankenversicherungspflicht nur wirksam werden, wenn der Nachweis über eine andere Krankenversicherung vorliegt. Einmal davon ab, dass man solche Unterlagen per Einwurfeinschreiben verschickt, sollte man spätestens nach zwei Wochen bei dem Versicherer anrufen und fragen, ob er die Unterlagen erhalten hat. Du hast jetzt den Nachweis, dass du seit einem Jahr in der GKV bist. Da sollte es nach meiner Meinung reichen, wenn dieser Nachweis vorgelegt wird. Die PKV hätte nach meiner Meinung spätestens nach vier Wochen eine Erinnerung abschicken müssen. Am besten wendest du dich an den zuständigen Ombudsmann. Smiley Mac |
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| AW: Doppelt Krankenversicherung Der Kündigende ist beweispflichtig dafür, dass der Nachweis und die Kündigung zugegangen sind. Kann er dies nicht beweisen, so muss er auch die Prämien bis zum Wirksamwerden der Kündigung zahlen, § 193 VVG |
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| AW: Doppelt Krankenversicherung Hier müßten aber die Vorschriften über Doppelversicherung greifen. Smiley Mac |
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