Dies ist eine Diskussion zu Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Also, Ein Käufer hat im Juni 2008 ein Haus gekauft und eine Versicherung abgeschlossen (Hausrat, Gebäude ) Anwesend waren : Person 1, Person 2 und Person 3 und der Versicherungsvertreter. Vor wenigen Tagen gabs ein heftige Unwetter, die Folge war eine Überflutung. Person 1 rief sofort die Versicherung an und meldeten den Schaden . Einen Tag später rief die Versicherung an und teilte mit, dass Person 1 keinen Versicherungsschutz hat Person 1 war völlig am Ende, denn der Schaden ist immens hoch und er glaubte gut versichert zu sein!!! Die Versicherung behauptet nun, dass Person 1keine Elementar-Police abgeschlossen hat. obwohl sie damals mehrmals AUSDRÜCKLICH drauf hingewiesen haben ( 3 Zeugen können das bezeugen) . Person 1 meinte damals , Zitat " Wir möchten unbedingt gegen Überschwemmunge versichert sein" , der Berater meinte dann, Zitat " Ich kann euch auch gegen Lawinen versichern" und lachte dabei. Am Montag erfuhr Person 1 dass der Versicherungsberater einen "Beratungprotokoll" hätte durchführen müssen vor Vertragsaschluß. Solch ein Protokoll hat der zu Versichernde NIEMALS unterzeichnet oder gesehen. Frage : Hätte ein Vertrag zustande kommen dürfen ? Wie wichtig ist solch ein " Dokument" Fakt ist : Es gibt drei Zeugen und kein Beratungsprotokoll. Wie schaut hier die Rechtslage aus ? Gruß, Enflamed Geändert von Enflamed (12.07.2009 um 15:48 Uhr). |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Bitte Foren-Regeln beachten und Fall als "fiktiven" Fall darstellen |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) üblicherweise erhält man einen Versicherungsschein / Police - wurde diese/r nicht geprüft? Was steht im Antrag den der Versicherungsnehmer doch sicher vorliegen hat? Zur Dokumentationspflicht muss ich mich selber erst mal schlau machen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Was sagt der Versicherungsvertreter dazu? Einfach den anschreiben und, wenn er nicht antwortet, bei ihm vorbeigehen. Dann kann man kleines Protokoll fertigen und das legt man der Versicherung vor. Gruss Mac |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Zitat:
![]() Besser als wenn es eins gäbe, bei welchem "Elementar nicht gewünscht" drin steht ![]() Der Käufer hätte sich das Protokoll nämlich eh nicht durch gelesen, den wesentlich wichtigeren Versicherungschein hat er ja auch nicht gelesen. In sofern ist die rechtliche Stellung ohne Protokoll sogar besser
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Hallo, Danke für Ihre Antwort. Das Schreiben der Versicherung wurde am Samstag zugestellt und es war klar, dass sie sich krumm stellen. Ich denke, da kann wohl nur noch ein Anwalt helfen. Aber eine Frage noch : Ist die Versicherung wirklich dazu verpflichtet solch einen "Protokoll" zu erstellen, bzw hat die Versicherung gegen ein bestimmtes Gesetz verstoßen ? Gruß, Enflamed |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Zitat:
gegen § 6 VVG ! Der Versicherte hätte auf diesen Schutz aktiv angesprochen werden müssen! Wie die Rechtsfolge daraus aussieht, wüsste ich selbst gerne. Mir ist noch kein Fall hierzu bekannt, in dem ein Urteil gesprochen wurde! Die Beratungspflicht besteht für Neuverträge seit 2008 und ich hab das Gefühl, dass sich Anwälte bisher mangels Wissen noch nicht auf diesen Umstand gestürzt haben! Gruß Lotuz
__________________ *** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab *** ".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!" |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Um das mal ein wenig "gerade zu rücken" ![]() Die Protokollpflicht ergibt sich nicht aus § 6 sondern den §§ 61 ff . VVG, sie betrifft den Vermittler und nicht das Versicherungsunternehmen. Sie gilt für alle und nicht nur für Neuverträge Anwälte sind immer in der Lage, bestehende Gesetze anzuwenden und Rechtsbrüche zu erkennen, auch bei neuen Gesetzen. Und um zum Thema zu kommen, allein durch den Vorwurf des fehlenden Protokolls kommt der K. noch lange nicht an sein Geld. Tatsache ist, dass vielleicht ein Beratungsfehler zugrunde liegt und der Berater auf Schadenersatz belangt werden muss. Aus dem Vertrag ist mangels Deckung nix zu holen daher ist "klar, dass sie sich krumm stellen." auch klar und richtig. Der Vermittler wird ein Beweisproblem gegen drei Zeugen bekommen und selbst wenn es ein gebundener Vermittler ist, wird ihm wahrscheinlich die Haftungsübernahmeerklärung des Versicherers, aufgrund des fehlenden Protokolls, entzogen. Somit ist er persönlich in der Haftung und es lässt sich nur hoffen, dass er eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Ich danke für die Infos hier... Doch was ich nun hier schreibe werden wohl die wenigsten von euch glauben : 2008 haben wir uns 3 Häuser gekauft, eins in Duisburg ,Oberhausen und in Essen (das in Essen bewohnen wir gerade). Im Grundbuch- Essen sind meine Eltern eingetragen, ich bin in Oberhausen und Duisburg eingetragen. Der Berater der uns die Policen verkaufte gab den Antrag bei seiner Versicherung weiter... doch er bekam den Antrag zurück, weil: Das Haus in Essen ja auf Papa Enflamed eingetragen ist. Also, der Vertrag liegt seit Juni 2008 in einer "Warteschleife" und die Krönung ist : Er wurde von niemanden unterschrieben (also auch nicht von uns). Ich wiederhole : Keine Unterschrift !! Wir aber haben unsere Beiträge immer Bezahlt und somit können wir beweisen, dass die Versicherung geschlafen hat. Hier mal die Fakten : 1) Vertrag wurde nicht realisiert 2) Der Berater hätte nicht mich versichern dürfen , sondern Papa Enflamed 3) Er hat gegen die Dokumentationspflicht verstoßen. Ich rief sofort bei der Versicherung an : Ich gab meine Vertragsnummer durch, schilderte den Fall und er legte mich in einer Warteschleife für wenige Minuten.. Später meinte er ( und er war wirklich sehr freundich ), dass hier alles schief gelaufen ist was hätte passieren können.. "Es liegt ein Fehler von beiden vor (Berater und Versicherung), dies würde man auch gerade überprüfen... Ich : Und wozu dann die nette Post am Samstag ( keine Haftung für Schäden) ? Herr Enflamed, bitte warten Sie.. schalten Sie bitte keinen Anwalt ein am Mittwoch kommt um 19.30 ein Gutachter und schaut sich den Schaden an. Einen Termin hatte ich eh schon für morgen beim Fachanwalt und den werde ich garantiert wahrnehmen- Angst hab |
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| AW: Dokumentationspflicht ( Thema: Überschwemmung) Also ich könnte da höchstens Punkt Drei zustimmen ![]() Versicherungen können in D. formfrei geschlossen werden, Ausnahmen gibt es in der Personenversicherung. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, Du brauchst es nicht wiederholen. Versicherungen können auch auf das Eigentum anderer geschlossen werden, die sogenannte Versicherung für fremde Rechnung. Der Berater durfte also auch dich versichern. Zudem hat ein Versicherungsnehmer auch Mitwirkungspflichten, sollte sich seinen Versicherungsschein durchlesen und und und Es wurde ein Jahr die Prämie bezahlt aber nicht einmal geprüft wofür? Da hat nicht nur der Versicherer geschlafen
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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