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Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Dies ist eine Diskussion zu Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 17:08
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Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Guten Tag.
Um mich kurz zu fassen komme ich direkt zur Frage

Person X ist Zeitsoldat und schließt im Frühjar 2010 eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab, in der er angibt dass er in den letzten 10 Jahren in keiner Behandlung aufgrund Krankheiten/Unfallfolgen gewesen sei.

1-2 Monate später begibt sich Person X nun in Psychologische behandlung, da er seit einigen Monaten unter kleineren Psychischen Problemen leidet und nun ärztliche Hilfe ersucht, welche sich über zahlreiche Monate hinwegstreckt und schließlich im Frühjar 2011 in einer Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Bundeswehr endet.

Nun will Person X von seiner Versicherung gebrauch machen, schreibt diese an und erhält ein Formular mit weiteren Fragen zugesand.
In diesem Formular wird er nun gefragt wann sich die Neurologische Krankheit bemerkbar machte und er erläutert dass sich diese Mitte 2009 bemerkbar machte.

Nun kommt ein Schreiben von der Versicherung zurück, in welchem sie die Leistungen verweigert, da Person X angeblich Tatsachen verheimlichte, weil er damals nicht angab dass er schon seit 2009 in Behandlung stand.

Nun ist meine Frage ob eine Versicherung solche Schlüsse ziehen darf, wenn doch damals gefragt wurde "waren oder sind sie in Behandlung etc" , er aber nur angegeben hat dass seit 2009 Symphtome bestehen würden, jedoch nicht in Behandlung war.


Freue mich über Antwort,
Gruß Stephan
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 18:34
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Nun kommt ein Schreiben von der Versicherung zurück, in welchem sie die Leistungen verweigert, da Person X angeblich Tatsachen verheimlichte, weil er damals nicht angab dass er schon seit 2009 in Behandlung stand.
Was ja auch eine Falschangabe wäre.

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Nun ist meine Frage ob eine Versicherung solche Schlüsse ziehen darf, wenn doch damals gefragt wurde "waren oder sind sie in Behandlung etc" , er aber nur angegeben hat dass seit 2009 Symphtome bestehen würden, jedoch nicht in Behandlung war.
Das ist eben ein Fehlschluss. Die Person sollte ihre Versicherung auf diesen Fehler hinweisen, gegebenenfalls ein psychologisches Dokument einreichen, das den Beginn der Behandlung attestiert.

Vielleicht kann er auch anwaltlich dagegen vorgehen, damit kenne ich mich nicht aus. Ungünstig wäre, wenn er beim selben Versicherer rechtsschutzversichert wäre. (:
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 19:09
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Nun ist meine Frage ob eine Versicherung solche Schlüsse ziehen darf, wenn doch damals gefragt wurde "waren oder sind sie in Behandlung etc" , er aber nur angegeben hat dass seit 2009 Symphtome bestehen würden, jedoch nicht in Behandlung war.
Solche Schlüsse ziehen nun mal Sachbearbeiter von Versicherungen, wenn sie Leisten sollen. Hier hilft nur der Nachweis, das die Fragen bei Antragsstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

Zitat:
Alexias: ... Ungünstig wäre, wenn er beim selben Versicherer rechtsschutzversichert wäre. (:
Das sollten Sie nun aber genauer erklären.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 19:59
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Das sollten Sie nun aber genauer erklären.
Man macht sich bei der Versicherung sicher nicht beliebt, wenn man den Dienst ihres Rechtsschutzes dafür heranzieht, sie selbst auf rechtlichem Weg in Schwierigkeiten zu bringen.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 20:12
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Na dass ging ja schnell
Vielen Dank ihnen beiden für die schnelle Antwort!

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
...Hier hilft nur der Nachweis, das die Fragen bei Antragsstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
Wie kann man sowas denn nachweisen? Ist es nicht eher so dass die Versicherung nicht beweisen könnte dass es so ist, da es in diesem Falle keine Behandlung oder ärztliche Betreuung gegeben hätte?


Und was wäre wenn die Versicherung vom Versicherten die Genehmigung auf Entbindung der Schweigepflicht aller behandelnden Ärzte berreits erhalten hätte, aber dem nicht nach gehen, da sie stur auf ihrer Annahme pochen?

Geändert von craba (26.03.2011 um 20:33 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 21:18
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Na dass ging ja schnell
Klar doch :]

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Wie kann man sowas denn nachweisen?
Wie geschrieben, mittels des Schreibens des – oder neuerdings der – Psychologen. Wobei meiner Ansicht nach vielmehr die Versicherung beweispflichtig ist.

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Die Person hat (höchstwahrscheinlich) eine Kopie des Formulars, auf dem nachgewiesen
Ist es nicht eher so dass die Versicherung nicht beweisen könnte dass es so ist, da es in diesem Falle keine Behandlung oder ärztliche Betreuung gegeben hätte?
Sofern der Fall richtig beschrieben wurde, ist das so.

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Und was wäre wenn die Versicherung vom Versicherten die Genehmigung auf Entbindung der Schweigepflicht aller behandelnden Ärzte berreits erhalten hätte, aber dem nicht nach gehen, da sie stur auf ihrer Annahme pochen?
Dann muss die Person wohl selbst zur Tat schreiten, sich das Datum des Behandlungsbeginns quittieren lassen und der Versicherung auf den Tisch knallen.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 21:19
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Wie kann man sowas denn nachweisen? Ist es nicht eher so dass die Versicherung nicht beweisen könnte dass es so ist, da es in diesem Falle keine Behandlung oder ärztliche Betreuung gegeben hätte?
'Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen.' Dieser Grundsatz gilt im Zivilrecht. In diesem Falle müßte die Versicherung beweisen, daß der Versicherungsnehmer zum genannten Zeitpunkt wegen genau der Krankheit bereits in ärztlicher Behandlung war.

Zitat:
Zitat von craba Beitrag anzeigen
Und was wäre wenn die Versicherung vom Versicherten die Genehmigung auf Entbindung der Schweigepflicht aller behandelnden Ärzte berreits erhalten hätte, aber dem nicht nach gehen, da sie stur auf ihrer Annahme pochen?
Wenn dem so sein sollte, dann könnte die Versicherung ihre Annahme vor Gericht nicht beweisen...
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  #8 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 21:40
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

naja, bei dem zeitlichen zusammenhang zwischen dem abschluss der versicherung und der "plötzlichen" dienstunfähigkeit und dem beginn der krankheit, is argwohn schon verständlich.

wann haben die symptome angefangen und wann wurde die versicherung abgeschlossen? sofern die symptome vorher waren, und man nicht zur ärztin gegangen ist, stellt sich schon die frage: wieso nicht?
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  #9 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 22:20
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wann haben die symptome angefangen und wann wurde die versicherung abgeschlossen? sofern die symptome vorher waren, und man nicht zur ärztin gegangen ist, stellt sich schon die frage: wieso nicht?
Eine Neurotische Störung, wie in diesem Falle eine Depression ist ja nicht von jetzt auf gleich da.
Es fängt mit Stress an, geht über Angstzustände bis hin zu Suicidgedanken.
In diesem Falle hatte der Abschluss der Versicherung eher damit zu tun, das eine generelle Verlustangst von der Person aus ging.
Kombiniert mit dem Gedanken dass alles aus dem Ruder läuft führte dies zu dem Abschluss einer Versicherung.

Da es dann aber immer schlimmer wurde begab sich Person X in psychologische Behandlung.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 23:09
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AW: Dienstunfähigkeitsversicherung verdreht Tatsachen

Man muß bei Antragstellung der Dienstunfähigkeitesversicherung nur das beantworten, nach dem man auch ganz konkret gefragt wird. Wenn bei den Gesundheitsfragen nach ärztlich behandelten Störungen gefragt wird, dann muß der Antragsteller dem Versicherer Erkrankungen nicht angeben, wegen derer er nicht in Behandlung war.

Wurde man allerdings auch nach ärztlich unbehandelten Leiden, Krankheiten und/oder Sympthomen befragt, dann müßte man diese ggf. auch angeben.
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