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Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 19:03
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Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe bei euch Rat zu finden!

Folgende Situation:

Nehmen wir mal an, dass 3 Studenten sich zum lernen in ihrer Hochschule treffen. Es ist vorlesungsfreie Zeit aber jeder Student kann über seine Karte mit Pin das Gebäude betreten. Desweiteren wird jeder Login mit Uhrzeit und Matrikelnummer gespeichert. Nunja die 3 Studenten wollen gemeinsam lernen und bauen ihre 3 Notebooks auf, schließlich gehts an diesem Tage um Informatik. Nach mehreren Stunden wollen diese Studenten kurz an die frische Luft. Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen durch die mit Karte und Pin gesicherten Türen lassen sie ihre Laptops im Raum stehen. Nachdem sie wiederkommen Fehlt ein Laptop, eine Tasche und mehrere Mäuse. Die drei Stundenten alamierten den Administrator des Gebäudes und die Polizei. Bei der Polizei wird Anzeige erstattet und es fällt auf, dass eine Tür des Gebäudes, welche von Putzfrauen hätte verschlossen sein MÜSSEN trotzdem offen gelassen wurde. Genauso wie der Hinterausgang. Der Administrator bestätigte, dass man nur über den Haupteingang, der mit Karte und Pin gesichert ist, oder durch die offengelasse Tür das Gebäude betreten könnte. Außerdem checkte er alle Logindaten und stellte fest, dass nur diese drei Studenten zu der Zeit in diese Hochschule waren. Also MUSS die andere Person durch die offengelassene Tür ins Gebäude kommen sein. Die drei Studenten waren die ganze Zeit zusammen. Jetzt kommt die Frage auf, wie es rechtlich aussieht. Schließlich hat der Putzpersonal der Hochschule die Tür wodruch unbefugte das Gebäude betreten können offen gelassen! Wie sieht es nun für die Stundenten aus? Können sie rechtlich da gegen angehen, bzw. haftet eine Versicherung der Hochschule dafür?

MFG Sorotex
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 20:09
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Hm, die Hochschule wohl weniger. Ich meine, dass die Putzfirma dafür haften muß. Ein Gebäude, das mit PIN usw. gesichert ist, soll wohl nicht offen stehen. Ich würde mir von der Hochschule Name und Adresse der Putzfirma geben lassen und dort Zeitwertansprüche geltend machen.
Die Hausratversicherung wird nichts zahlen und eine all risk wird es nicht geben. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 20:16
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Es ist so, dass in dieser besagten Hochschule keine Putzfirma, sondern nur einzelne Putzfrauen angestellt sind und die Hochschule diesen einen Schlüssel aushändigt. Wie gesagt, die besagte Tür hätte zu sein MÜSSEN. Wie sieht es mit der Haftpflicht aus? Schließlich hat in dem Fall ja ein Mitarbeiter der Hochschule "mist gemacht".
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 20:22
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Hm, dann mit der Schule abklären, ob die Tür hätte verschlossen sein müssen. Wenn nicht, müsste irgendwo stehen, dass wegen Diebstahlgefahr Sachen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen. Dann ist die Schule außen vor. Die Schule haftet für den Fehler der Putzfrau und ist dafür in der Regel auch versichert. Die Schule bitten, deren Haftpflichtversicherer einzuschalten. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 01:30
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Für das "fehlende" Notebook vermag ich eine Haftung der Hochschule und/oder des Putzdienstes auch nicht ansatzweise erkennen.
Zitat:
Schließlich hat in dem Fall ja ein Mitarbeiter der Hochschule "mist gemacht".
Selbst wenn hierzu ein Nachweis geführt werden kann besteht gegenüber den Studenten keine Haftung; allenfalls bestehen gegenüber dem Dieb Schadenersatzanspruch, so man diesen ermittlen kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:09
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

"Allenfalls" ist eher das falsche Wort. Gegen den Dieb bestimmt. Gegen die Hochschule wäre zu prüfen. Der Zugang mit PIN suggeriert, dass kein einfacher Zugang über offen stehende Türen möglich ist. Wenn für jedermann der Zugang ohne Karte/PIN möglich ist, dann muß mindestens ein entsprechender Hinweis an die User erfolgen, dass man auch ohne Karte /PIN die Räume betreten kann. Ich sehe da schon ein Verschulden der Hochschule. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:59
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
"Allenfalls" ist eher das falsche Wort.
Deine Auffassung
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Gegen den Dieb bestimmt.
klar
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Gegen die Hochschule wäre zu prüfen. (...) Wenn für jedermann der Zugang ohne Karte/PIN möglich ist, dann muß mindestens ein entsprechender Hinweis an die User erfolgen, dass man auch ohne Karte /PIN die Räume betreten kann.
warum ein Hinweis an "die User" erfolgen muss erschließt sich mir beim besten Willen nicht
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Ich sehe da schon ein Verschulden der Hochschule.
auf die Begründung bzw. Klageschrift bin ich gespannt.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 22:04
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Fakt ist, dass nur Studenten mit Karte und Pin zugang haben und haben dürfen. Andere Personen haben keine Befugnis. Die Putzfrauen sind Angestellte der Hochschule und haben damit einen Schlüssel auch für die besagte Tür die offen gelassen wurde obwohl sie geschlossen sein müsste. Nachweisbar ist, dass der Dieb durch diese offengelassene Tür gegangen ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 09:33
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Zitat:
Zitat von Sorotex Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass nur Studenten mit Karte und Pin zugang haben und haben dürfen.
Fakt ist wohl auch, dass die Herren Studenten Ihre Laptops unbeaufsichtigt liesen und nun eine Dummen suchen der für ihre Fehler haftet.
Seitens der Hochschule bestand sicher keine Zusicherung für entwendete Gegenstände der Studenten aufzukommen.
Zitat:
Zitat von Sorotex Beitrag anzeigen
Andere Personen haben keine Befugnis.
Falsch; nach den bisherigen Angaben haben alle Studenten sowie das Personal der Hochschule wohl Zutritt haben
Zitat:
Zitat von Sorotex Beitrag anzeigen
Die Putzfrauen sind Angestellte der Hochschule und haben damit einen Schlüssel auch für die besagte Tür die offen gelassen wurde obwohl sie geschlossen sein müsste.
die Hochschule kann möglicherweise einen eigenen Schadenersatzanspruch gegen Angestellte ableiten, nicht aber die Studenten
Zitat:
Zitat von Sorotex Beitrag anzeigen
Nachweisbar ist, dass der Dieb durch diese offengelassene Tür gegangen ist.
es soll vorkommen, dass sich Diebe unbefugten Zugang zu Gebäuden verschaffen
Zitat:
Zitat von Kurt Tucholsky
Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
Ron-Wide likes this.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 18:24
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AW: Diebstahl und Frage bzgl. Versicherung

Hm, die Hochschulen sind in der Regel beim Kommunalversicherer haftpflichtversichert. Die sind in der Regel großzügig. Auf eine Klage würde ich es nicht ohne Rechtschutzversicherung kommen lassen. Wenn die Tür verschlossen sein muß und diese es nicht war, dann haftet die Hochschule, weil sie den Schaden fahrlässig ermöglicht hat. Um eine Haftung zu vermeiden genügt meines Erachtens ein einfaches Hinweisschild, dass trotz des gesicherten Zugangs für Studenten regelmäßig Dritte durch offene Türen Zutritt haben und deshalb Sachen der Studenten ständig beaufsichtigt werden müssen. Dann ist es aus mit der Haftung. Ein solches Hinweisschild ist aber offensichtlich nicht vorhanden. Smiley Mac
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