Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 18:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Nein, in der Hausratsversicherung der Eltern bin ich nicht mehr drin, weil der Erstwohnsitz nicht mehr bei ihnen ist. Jetzt werde ich eine abschließen, aber eben zu spät-
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 2.093
93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Hm, hatte ja bereits geschrieben, dass dir eine Hausratversicherung da auch nicht helfen wird.
Die Polizei hast doch woh du gerufen. Du bist dann dran denen zu Verklickern, was passiert ist. Der Polizist hätte zumindest die Jungs vom Förderverein befragen müssen, wenn du das dem Polizist überhaupt gesagt hast.
Die Jungs vom Förderverein haften nur bei grober Fahrlässigkeit, was ich bei dem Hergang schon so sehen würde. Die Jungs haften gesamtschuldnerisch. Du suchst dir den raus, der den reichsten Eindruck macht (was nützt nämlich der Titel, wenn der Schuldner unter der Pfändungsgrenze lebt), und forderst ihn zur Begleichung des Zeitwertschadens auf. Wenn er sich nicht meldet, was üblich ist, kann man zum Rechtsanwalt oder die Klage selbst beim Amtsgericht einreichen. Die Gerichtsgebühr, wohl 135 €, bleiben zunächst bei dir. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 15:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Die Polizei hatte nicht ich gerufen, sondern die Jungs von dort. Ich konnte in dem Moment gar nicht schnell gut schalten.

Also der Polizei nochmal sagen, sie sollen gegen die ermitteln? Eigentlich wusste der eine über diesen Vorgang Bescheid, mit dem ich auch viel Kontakt hatte. Der meinte wie schon gesagt, da kann man nichts machen.
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 16:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 2.093
93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Gegen die Jungs wird sicher nicht ermittelt. Aber das sind Zeugen oder auch nicht. Personalien werden festgestellt und auch der Zeitablauf der Geschehnisse, aus dem sich die grobe Fahrlässigkeit untermauern lässt.
Ein Versicherer muss!!!! denen schriftlich den Versicherungsschutz ablehnen. Lasse dir von denen das Ablehnungsschreiben zeigen. Einige Versicherer gewähren da schon Versicherungsschutz. Versicherungsschutz heißt aber nicht, dass die zahlen. Die werden dir gegenüber die Haftung bestreiten, weil das nach deren Ansicht nicht grob fahrlässig ist. Letztendlich kann das nur vor Gericht geklärt werden. Zuvor versuche einen Vergleich in Höhe von 50 % des Zeitwertschadens. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #15 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cucurri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Hallo Miteinander,

ich habe noch einmal mit der Polizei telefoniert und die sagen ganz klar, dass es einen Unterschied zwischen Straftat (der Diebstahl) der Sachen gibt und das, was "zwischen Tür und Angel" beredet wurde, das aufgepasst werden würde. Das eine verfolgen sie noch, indem sie den einen Besitzer der Nummer, die noch von dem Handy angerufen wurde, suchen. Und das andere gehört da nicht dazu, sondern ist zivilrechtlich meine Sache. Das, was zwischen mir und den Typen da abgesprochen wurde.

Weiter bin ich da also nicht.

Viele Grüße!
Mit Zitat antworten

  #16 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.569
89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Zitat:
Zitat von Cucurri Beitrag anzeigen
Die Versicherung meinte, die Haftpflicht derer, die sagten, sie passen auf, würde für den Schaden aufkommen. Die sagen jetzt aber natürlich, ihre Versicherungen machen das nicht. M ist aber unsicher, dass sie überhaupt nachgefragt haben.

Wie ist da die Lage?
Dazu muß man wissen, was die Haftpflichtversicherung denn gesagt hat.

Lehnt die HPV Leistung ab, weil der Schaden durch grob fahrlässiges Handeln entstanden ist? Oder lehnt sie ab, weil sie keine Haftungspflicht sieht?

Wenn Versicherung A sagt, Haftpflichtversicherung B muß zahlen, und B sagt "Nö, müssen wir nicht, weil keine Haftungspflicht besteht", dann kann man das vor Gericht klären. Die Haftpflichtversicherung ist de facto Rechtsschutzversicherung, wenn ihr Versicherter in Sachen Haftungspflicht verklagt wird.

Liegt grob fahrlässiges Handeln vor, dann müssen die Schuldigen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Solange eigentlich nur zu klären ist, welche Versicherung für den Schaden aufzukommen hat, ist das ja noch relativ harmlos.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #17 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:44
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.569
89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6569 Beiträge, 377 Bewertungen)  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Zitat:
Zitat von Cucurri Beitrag anzeigen
So wurde es erklärt, bei diesem Diebstahl sei laut Polizei M selbst schuld, warum hat man auch den Leuten dort vertraut, "Pech gehabt".
Das ist doch Unfug, Diebstahl bleibt Diebstahl. Da muß man dann mal der Polizei auf die Füße treten.

In diesem Fall dürfte es sich wohl lohnen, einen Anwalt zu beauftragen, die eigenen Interessen wahrzunehmen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten


  #18 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 13:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 2.093
93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)93% positive Bewertungen (2093 Beiträge, 81 Bewertungen)  
AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht

Hi Tom, die Haftpflicht der Jungs wird hier nur bei grober Fahrlässigkeit zahlen, bei einfacher Fahrlässigkeit lehnt sie ab wegen unentgeltlicher Gefälligkeitsleistung. Und da wir über die Haftung reden, gilt das auch ohne Versicherung. Die Jungs haften mit und ohne Versicherung nur bei grober F. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufsicht, diebstahl, haftpflicht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Parkhausgebühr trotz Diebstahl? Mietrecht 16.08.2010 19:35
Vorgehen bei angekündigter/angedrohter Anzeige Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.02.2010 10:17
Angekündigter Wohnungsverkauf Mietrecht 25.04.2009 00:43
versuchter räuberischer Diebstahl trotz Rücktritt von der Vortat? Strafrecht - Hausarbeiten 29.02.2008 23:35
Kündigung möglich wegen nicht angekündigter Beitragserhöhung? Sportrecht 24.06.2007 18:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios