Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| der Fall ist vor zwei Wochen passiert. Für eine Univeranstaltung wurden in einer Location in Berlin Technik aufgebaut. Die Jungs von dem Förderverein, der sich um den Betrieb dort kümmert, bejahten auf die Nachfrage von M, dass die Sachen stehen gelassen werden können und sie aufpassen würden. M und ein anderer waren für 10 Minuten weg und bei der Rückkehr waren die zwei Laptops, Kamera und Handy weg. Obwohl beide Zugänge zu dem Raum geschlossen waren und eigentlich auch "beaufsichtigt". Polizei war da und hat den Fall als Diebstahl aufgenommen. M selbst hat keine Hausratsversicherung und ist auch nicht mehr bei den Eltern dabei, da der Erstwohnsitz nicht mehr zuhause ist. Die Versicherung meinte, die Haftpflicht derer, die sagten, sie passen auf, würde für den Schaden aufkommen. Die sagen jetzt aber natürlich, ihre Versicherungen machen das nicht. M ist aber unsicher, dass sie überhaupt nachgefragt haben. Wie ist da die Lage? Vielen Dank und einen schönen Abend Cucurri |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Achja und die Location selbst hat keine Versicherung. Auch Veranstaltungen laufen da im grauen Bereich, dass war vorher nicht bekannt. |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht In Betracht käme hier ein unentgeltlicher Verwahrungsvertrag nach §688 BGB. Die Haftung richtet sich dann nach §690 BGB, in dem es heißt: Zitat:
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Bedeutet das, dass M den "Verwahrer" zivilrechtlich verklagen müsste? Oder könnte der Verwahrer durch Eingeständnis seiner Schuld den Schaden über seine Haftpflicht (oder eine andere Versicherung) erstatten könnte? |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Und noch zur Ergänzung: Auch wenn eine Haftung des Verwahrers hier gegeben ist, muss es nicht sein, dass Deckung über seine Haftpflichtversicherung besteht. In der Regel ist das Abhandenkommen von Sachen über die AHB ausgeschlossen - Deckung gibt es für Sachschäden bei Beschädigung oder Vernichtung. Für das Abhandenkommen gibt es zusätzlich zu vereinbarende Klauseln, die aber nicht unbedingt in dem Vertrag des Verwahrers sein müssen. Das heißt aber nicht, dass der Verwahrer bei bestehender Haftung, dann nicht doch bezahlen muss. |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Hm, das mit der Hausratversicherung stimmt nicht zwingend. Da kann schon Versicherungsschutz bestehen (Lebensmittelpunkt muss noch bei den Eltern sein). Der gemeldete Erstwohnsitz ist bedeutungslos. Allerdings wird auch die "normale" Hausrat nicht zahlen, weil der einfache Diebstahl nur in Ausnahmefällen versichert ist (Wäsche auf der Leine, Hausrat in KFZ usw.) Wir hatten hier im Forum vor kurzem einen ähnlichen Fall mit geteilter Meinung. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass der Veranstalter und seine Jungs haften. Da spielt auch keine Rolle, ob deren Versicherung Versicherungsschutz gewährt. Ich würde dem Veranstalter schreiben und die Forderungen beziffern. Nach Zugang der Antwort hier nochmals einstellen. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Naja, die Jungs könnten auch solche Trudels wie meine Frau sein. Es soll tatsächlich noch Gutmenschen geben, die sich einfach nicht vorstellen können, dass sie beim fahrradfahren den Sattel geklaut bekommen. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Zitat:
Die Jungs von der Location können es sich auch nicht erklären. Richtig befragt wurde keiner, nur einer hat eine Zeugenaussage gemacht, dass da jemand im Flur vorbeigelaufen wäre, aber auch mit dem Kommentar, da würde ständig jemand vorbeilaufen. Die ganze Situation ist sehr seltsam und da kann auch etwas nicht richtig sein. Dem nachgegangen ist außer ständigem Nachfragens von M auch sonst keiner. Die Frage nach dem Veransstalter kann man schlecht beantworten. Die Uni ist nicht verantworltich und das Seminar war nicht als richtige Veranstaltung dort gemeldet. Selbst wenn: Die Location bzw. der Verein hätte eh keine Versicherung gehabt. Ein Polizist meinte, man könnte nur jemanden zivilrechtlich anklagen und ihn darauf festnageln, dass er meinte, es wird aufgepasst. Da hat man aber noch die zusätzlichen Kosten und es ist kaum Aussicht, dass es was bringen würde. Vielen Dank für die bisherigen Antworten! |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht So wurde es erklärt, bei diesem Diebstahl sei laut Polizei M selbst schuld, warum hat man auch den Leuten dort vertraut, "Pech gehabt". Der POlizist, bei dem man dann nochma lextra war, schien sehr besorgt und kümmerte sich noch darum, die Adresse der einen Telefonnummer rauszubekommen, die von dem Handy nach der Tatzeit angerufen wurde. Aber weiter psasierte nichts, denn man würde eh keinen richterlichen Bescheid bekommen, weil keine Körperverletzung (eben Raub) im Spiel war (sondern Selbstverschuldung). In dem Bezirk passiere das ständig und auch viel schlimmere Geschichten. M ist unsicher, ob die POlizei das überhaupt aufgenommen hatte, dass die Sachen eigentlich bewacht sein sollten. Ein Protokoll oder postalischen Bescheid gab es bis heute nicht (der Diebstahl passierte am 10. 1.). Hat man da was richtiges in der Hand? Außer bei Versicherungen, Polizei und den Jungs anrufen, bitten und barmen und auf das gute, bzw. schlechte Gewissen zu appelieren, was da anscheindend keiner hat? (Über die Privatversicherungen der Leute dort geht es nciht, das haben diese wohl shcon ermittelt. Auf die auskunft kann man sich wahrscheinlich nicht verlassen.) |
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| AW: Diebstahl trotz angekündigter Aufsicht Zitat:
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