Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl eines Nachbarschlüssels innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Diebstahl eines Nachbarschlüssels Die HAFTPFLICHTversicherung des A verweigert die Leistung, weil A kein Verschulden trifft und er deshalb von N nicht in Anspruch genommen werden kann. Auch die HAUSRATversicherung des A ersetzt nur dessen eigenen Hausrat, von seinen Schlüsseln wurde aber keiner gestohlen. N streitet überhaupt jede Verantwortung ab. Wer kann von wem Schadenersatz wegen der Schliessanlage verlangen und woraus? |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Schlüsselverlust oder Haftpflichtversicherung? Der N wird meiner Meinung nach wohl zahlen müssen, vielleicht auch seine Haftpflichtversicherung (wenn vorhanden). Der Schaden ist ja dadurch entstanden, dass ihm der Schlüssel abhanden gekommen ist. Ob den N ein Verschulden trifft oder nicht ist egal. N kann versuchen seinerseits den A zu verklagen, wo er aber sehr voraussichtlich scheitern wird, da diesen ja keine Schuld trifft.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Schlüsselverlust ist in der Haftpflichtversicherung (wenn ein Optimal oder Plus tarif vorhaden ist) meist zwischen 15.000-30.000 versichert. Wenn A natürlich nur eine kleine Haftpslichtversicherung abgeschlossen hat, ist die Versicherung voll im Recht diesen Schaden abzulehnen. Zu klären wäre aber noch folgendes: Da hier ein Einbruch MIT Diebstahl vorliegt bezahlt diesen Schaden eigentlich die Hausratversicherung (wenn eine vorhanden) und da der Schlüssel ja in die Obhut von A gegeben wurde (nachweislich?) wäre es ja fast wie Eigentum zu behandeln. Oder bleibt es immer noch Eigentum von N weil es ja SEIN Wohnungsschlüssel ist? Hätten die Schlösser sonst nicht getauscht werden müssen wenn dieser Schlüssel nicht geklaut worden wäre? Dann sollte vielleicht N auch mal für den Fall der Fälle seine Haftpflichtbedingungen prüfen, ob Schlüsselverlust versichert ist...
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Danke, also Mietverträge gibt es nicht, es handelt sich ja um Wohnungseigentümer. Natürlich ist SchlüsselVERLUST in einer Haftpflicht versichert - aber VERLUST ist das Substantiv von verlieren, also mit Verschulden. Bei Diebstahl verweigern sich die Haftpflicht des A und des N, weil keinerlei Verschulden. Die Hausrat des A ersetzt fremde Sachen ausdrücklich nur von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, das ist der Nachbar N aber nicht. Meine Idee ist, dass die Eigentümergemeinschaft am Ende eine neue Schliessanlage bezahlen muss, wenn kein Verursacher greifbar ist und N sich weigert, seine Hausrat zu beanspruchen. |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels da es immer mehrere tarifauswahlmöglichkeiten beie einer Haftpflichtversicherung gibt, optimal, kompatkt, haftplus und wie sie alle heissen, gibt es auch die Möglichkeit das das nicht mitversichert ist. Deswegen abklären.... ich würde meine Haftpflichtversicherung einschalten weil: Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen und uneberechtigte Ansprüche ABZUWEHREN!
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Guter Gedanke, die WEG Vereinbarungen wären natürlich wichtig. Dass eine Haftpfl. auch Diebstahl mitversichert ist auch interessant. Soweit man nun aber N in Anspruch nehmen will: Auf welcher Grundlage? Er hat den Diebstahl ja auch nicht verschuldet und man kann ihn ja auch nicht zwingen, seine Hausrat zu bemühen. |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Sorry, da müsste wohl doch eher die Hausrat haften. Mal abwarten, was andere zu dem Fall sagen.
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Also: Seit wann ist fremdes Eigentum in der Hausrat nicht versichert? Eben. Allerdings gibt es dort nur den Wert des Schlüssels, also 6 Euro. Nach gängiger Rechtssprechung dürfte der N auf dem Schaden sitzenbleiben. Noch schlimmer: Wenn er das Schloß nicht wechselt und eingebrochen wird, wird er ganz schlechte Karten bei der Hausrat haben. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Eine Haftpflichtversicherung des A deckt iaR - irgendwelche Sonderbedingungen außer acht lassend - solche Schäden nicht. Der Hinweis dass seitens des A kein Verschulden gegeben ist, ist rechtsfehlerfrei. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit des A wäre eine Haftung nicht gegeben; Stichwort: Gefälligkeit mit stillschweigendem Haftungsausschluß. Sofern seitens des N eine Hausratversicherung besteht wird dieser Schaden dort über die Außenversicherung zu decken sein. Siehe Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2010, Abschnitt A, § 7 http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf Deckung ist auch bei einer bestehenden Hausratversicherung des A zu bejahen; siehe dazu Abschnitt A, § 6 II dd (Mitversicherung von im Hausrat des VN befindlichen Fremdeigentums) http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf In welchem Umfang bzw. welcher Höhe aber letztlich die Kosten zu erstatten sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Diebstahl eines Nachbarschlüssels Zitat:
Aussenversicherung scheidet wohl aus, weil der Schlüssel sich nicht nur vorübergehend, sondern länger als 3 Monate bei A befand. |
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| diebstahl wohnungsschlüssel nachbar schliessanlage |
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