Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl aus der Tiefgarage innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Herr B hat eine Wohnung von Herrn H gemietet. Herr H ist nicht alleiniger Eigentümer der Wohnanlage sondern es gibt noch viele andere Eigentümer. Deswegen haben die Eigentümer eine Hausverwaltung eingesetzt. In dieser Wohnanlage sind ca 20 - 25 Wohnungen und dazu gehört die Tiefgarage die mit einem Rolltor verschlossen ist, das nur über einen Handsender oder Zentralschlüssel geöffnet werden kann. In dieser Tiefgarage ist eine Ecke mit Deckenhohen Gittern und Gittertür für die Fahrräder abgetrennt. Auf der Innenseite der Tür befindet sich am Schloß ein Drehgriff wegen gesetzlichen Vorgaben. Hier kann man ohne Schlüssel von Innen den Raum öffnen. Nehmen wir weiter an, das Garagentor ist schon seit Wochen defekt und kann auch nicht per Hand geöffnet und geschlossen werden. Der Hausverwaltung ist dieser Defekt seit Wochen bekannt und es wird nichts unternommen. Herr B hat ein teures Mountainbike in diesem fahrradverschlag stehen das er abgeschloßen hat, aber nirgends anketten kann da keine Ösen oder ander Dinge zum anketten vorhanden sind. Herr B kommt in die Tiefgarage und will sein Mountainbike aus dem Keller holen und muß feststellen das sein Fahrrad aus dem Verschlag gestohlen wurde. Das Garagentor steht noch immer offen und an der Gittertür ist kein Schutz angebracht, damit man nicht durch das Gitter greifen kann um den Drehknopf am Schloß zu betätigen. Herr b meldet den Diebstahl bei der Polizei und informiert Herrn H, seinen Vermieter. Herr H gibt die ganze Sache weiter an die Hausverwaltung zur Klärung mit der Versicherung, da diese ja eine Hausratversicherung hat. Herr B seine Hausratversicherung weigert sich den entstandenen Schaden zu zahlen, mit der Begründung das hier von der Hausverwaltung Grob Fahrlässig wäre. Die Hausverwaltung sagt das die Hausrat nicht zahlt sondern das die Versicherung vom Mieter Herrn B zahlen muß. Herr B will aber nicht auf den Schaden von ca. 1,500€ sitzen bleiben. Was könnte Herr B nun tun, bei diesem fiktiven Fall, u8m seinen Schaden ersetzt zu bekommen |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zitat:
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zuallererst haftet die Hausverwaltung zum Zeitwert, weil sie offensichtlich die Reparatur des Tors verludert hat. Die Hausverwaltung kann jedenfalls nicht an eine Hausrat des Users verweisen, zumal wenn diese abgelehnt hat. Aber: Der User weiß, dass das Tor defekt ist und stellt teures Fahrrad trotzdem ein. Da sehe ich ein Mitverschulden von 50 %. Die Hausratversicherung des Mieters muß sich mit dem Schaden befassen und mitteilen, warum man ablehnt. Es gibt hier einige Möglichkeiten des Ablehnens. Lies einfach die Fahrraddiebstahlklausel in dem Vertrag. Wenn man keine Klausel hat, dann wäre in der Hausrat nur der Eindruchdiebstahl versichert, der nicht vorgelegen hat. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Hm, abenteuerlich? ich setze mal voraus, dass die Hausverwaltung entsprechend informiert war und keine Abhilfe geschaffen hat. Außerdem setze ich voraus, dass bei funktionierendem tOR DAS fAHRRAD NICHT ENTWENDET WORDEN WÄRE. Nach angemessenem Fristablauf von 2-3 Wochen haftet die Hausverwaltung und ich wüsste nicht, was daran abenteuerlich sein soll. Abenteuerlich wäre, wenn ich für das Stanzen von Verhüterli einen Aufpreis von 100 % verlangen würde. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zitat:
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Das Tor steht nicht sperrangelweit offen, sondern ist nicht mehr verschließbar und das seit längerer Zeit. Einmal davon abgesehen, dass das ein Mietmangel ist, hat die Hausverwaltung in der Regel auch für die unverzügliche Schadensbeseitigung zu sorgen. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass in der Zeit des Defektes das Diebstahlrisiko im Keller erhöht ist. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zitat:
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Wir diskutieren gerade nicht die versicherungsrechtliche Situation, sondern die Haftungsrechtliche. Die Versicherungsrechtliche (User/ Hausratversicherung) bedarf einiger Infos vom User, da ansonsten nur Mutmaßungen möglich sind. Smiley Mac |
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| AW: Diebstahl aus der Tiefgarage Zitat:
Zitat:
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