Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Diebstahl aus der Tiefgarage

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl aus der Tiefgarage innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Like Tree4Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 19:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pungschter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Diebstahl aus der Tiefgarage

Nehmen wir vollgenden Fiktiven Fall an:

Herr B hat eine Wohnung von Herrn H gemietet. Herr H ist nicht alleiniger Eigentümer der Wohnanlage sondern es gibt noch viele andere Eigentümer. Deswegen haben die Eigentümer eine Hausverwaltung eingesetzt.

In dieser Wohnanlage sind ca 20 - 25 Wohnungen und dazu gehört die Tiefgarage die mit einem Rolltor verschlossen ist, das nur über einen Handsender oder Zentralschlüssel geöffnet werden kann.

In dieser Tiefgarage ist eine Ecke mit Deckenhohen Gittern und Gittertür für die Fahrräder abgetrennt. Auf der Innenseite der Tür befindet sich am Schloß ein Drehgriff wegen gesetzlichen Vorgaben.

Hier kann man ohne Schlüssel von Innen den Raum öffnen.

Nehmen wir weiter an, das Garagentor ist schon seit Wochen defekt und kann auch nicht per Hand geöffnet und geschlossen werden. Der Hausverwaltung ist dieser Defekt seit Wochen bekannt und es wird nichts unternommen.

Herr B hat ein teures Mountainbike in diesem fahrradverschlag stehen das er abgeschloßen hat, aber nirgends anketten kann da keine Ösen oder ander Dinge zum anketten vorhanden sind.

Herr B kommt in die Tiefgarage und will sein Mountainbike aus dem Keller holen und muß feststellen das sein Fahrrad aus dem Verschlag gestohlen wurde.

Das Garagentor steht noch immer offen und an der Gittertür ist kein Schutz angebracht, damit man nicht durch das Gitter greifen kann um den Drehknopf am Schloß zu betätigen.

Herr b meldet den Diebstahl bei der Polizei und informiert Herrn H, seinen Vermieter. Herr H gibt die ganze Sache weiter an die Hausverwaltung zur Klärung mit der Versicherung, da diese ja eine Hausratversicherung hat.

Herr B seine Hausratversicherung weigert sich den entstandenen Schaden zu zahlen, mit der Begründung das hier von der Hausverwaltung Grob Fahrlässig wäre.

Die Hausverwaltung sagt das die Hausrat nicht zahlt sondern das die Versicherung vom Mieter Herrn B zahlen muß.

Herr B will aber nicht auf den Schaden von ca. 1,500€ sitzen bleiben.

Was könnte Herr B nun tun, bei diesem fiktiven Fall, u8m seinen Schaden ersetzt zu bekommen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 20:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zitat:
Zitat von pungschter Beitrag anzeigen
In dieser Tiefgarage ist eine Ecke mit Deckenhohen Gittern und Gittertür für die Fahrräder abgetrennt. Auf der Innenseite der Tür befindet sich am Schloß ein Drehgriff wegen gesetzlichen Vorgaben.

Hier kann man ohne Schlüssel den Raum öffnen.

Herr B hat ein teures Mountainbike in diesem fahrradverschlag stehen das er abgeschloßen hat, aber nirgends anketten kann da keine Ösen oder ander Dinge zum anketten vorhanden sind.
Das ist völlig unerheblich - Herr B sollte mal seine Bedingungen zur HR-Versicherung lesen: entweder, er hat eine in einem Tarif, bei dem auch Diebstahl aus unverschlossenen Räumen versichert ist oder eben nicht. Da in o.g. Fall mind. die 20-25 weiteren Eigentümer/Mieter jederzeit Zugang zu dem Raum haben, in dem die Fahrräder abgestellt sind, ist dieser Raum versicherungstechnisch definitiv nicht abgeschlossen - egal, ob das Garagentor funktioniert oder nicht.


Herr H gibt die ganze Sache weiter an die Hausverwaltung zur Klärung mit der Versicherung, da diese ja eine Hausratversicherung hat.
Neee.... die Hausverwaltung hat bestenfalls eine Wohngebäudeversicherung - und die kommt natürlich nicht für Schäden am Mobiliar der Mieter/Eigentümer auf. Und als Haftpflichtschaden geht das genausowenig durch.

Herr B seine Hausratversicherung weigert sich den entstandenen Schaden zu zahlen, mit der Begründung das hier von der Hausverwaltung Grob Fahrlässig wäre.
Interessante Begründung!!! Da sollte Herr B doch mal nachhaken - dieses Argument ist nämlich schlichtweg Blödsinn.

Herr B will aber nicht auf den Schaden von ca. 1,500€ sitzen bleiben.

Was könnte Herr B nun tun, bei diesem fiktiven Fall, u8m seinen Schaden ersetzt zu bekommen
Versicherungsbedingungen lesen - insbesondere, ob und zu welchen Zeiten das Fahrrad nur versichert ist, wenn es in einem abgeschlossenen (und nur für den Versicherten zugänglichen Raum, z.B. eigener abschließbarer Keller!!) steht.
charles0308 and RKG like this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 20:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zuallererst haftet die Hausverwaltung zum Zeitwert, weil sie offensichtlich die Reparatur des Tors verludert hat. Die Hausverwaltung kann jedenfalls nicht an eine Hausrat des Users verweisen, zumal wenn diese abgelehnt hat. Aber: Der User weiß, dass das Tor defekt ist und stellt teures Fahrrad trotzdem ein. Da sehe ich ein Mitverschulden von 50 %.

Die Hausratversicherung des Mieters muß sich mit dem Schaden befassen und mitteilen, warum man ablehnt. Es gibt hier einige Möglichkeiten des Ablehnens. Lies einfach die Fahrraddiebstahlklausel in dem Vertrag. Wenn man keine Klausel hat, dann wäre in der Hausrat nur der Eindruchdiebstahl versichert, der nicht vorgelegen hat. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 23:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Zuallererst haftet die Hausverwaltung zum Zeitwert, weil sie offensichtlich die Reparatur des Tors verludert hat.
dieser "abenteurlichen" Rechtsauffassung vermag ich nicht mal im Ansatz zu folgen
Tiger63 likes this.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 14:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Hm, abenteuerlich? ich setze mal voraus, dass die Hausverwaltung entsprechend informiert war und keine Abhilfe geschaffen hat. Außerdem setze ich voraus, dass bei funktionierendem tOR DAS fAHRRAD NICHT ENTWENDET WORDEN WÄRE. Nach angemessenem Fristablauf von 2-3 Wochen haftet die Hausverwaltung und ich wüsste nicht, was daran abenteuerlich sein soll. Abenteuerlich wäre, wenn ich für das Stanzen von Verhüterli einen Aufpreis von 100 % verlangen würde. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 15:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Außerdem setze ich voraus, dass bei funktionierendem tOR DAS fAHRRAD NICHT ENTWENDET WORDEN WÄRE.
Der Versicherer sieht das mit Sicherheit anders - dem ist es nämlich schlichtweg egal, ob nun 25 oder meinetwegen 100 fiktive Fahrraddiebe einen leichten Zugang zu dem Objekt der Begierde hatten.

Nach angemessenem Fristablauf von 2-3 Wochen haftet die Hausverwaltung...
Die Hausverwaltung mag für alles mögliche haften müssen - aber gewiss nicht für einen Diebstahl aus einem nicht abschließbaren Fahrradkeller. Wie ich bereits erwähnt hatte, spielt es dabei keine Rolle, ob das Garagentor sperrangelweit offensteht.
charles0308 likes this.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 07:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Das Tor steht nicht sperrangelweit offen, sondern ist nicht mehr verschließbar und das seit längerer Zeit. Einmal davon abgesehen, dass das ein Mietmangel ist, hat die Hausverwaltung in der Regel auch für die unverzügliche Schadensbeseitigung zu sorgen. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass in der Zeit des Defektes das Diebstahlrisiko im Keller erhöht ist. Smiley Mac
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 07:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Es liegt doch wohl auf der Hand, dass in der Zeit des Defektes das Diebstahlrisiko im Keller erhöht ist.
Das bestreitet ja auch keiner - es hat aber keinerlei Einfluss auf die versicherungsrechtliche Situation.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 17:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Wir diskutieren gerade nicht die versicherungsrechtliche Situation, sondern die Haftungsrechtliche.
Die Versicherungsrechtliche (User/ Hausratversicherung) bedarf einiger Infos vom User, da ansonsten nur Mutmaßungen möglich sind.
Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 23:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Diebstahl aus der Tiefgarage

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wir diskutieren gerade nicht die versicherungsrechtliche Situation, sondern die Haftungsrechtliche.
Die Versicherungsrechtliche (User/ Hausratversicherung) bedarf einiger Infos vom User, da ansonsten nur Mutmaßungen möglich sind.
Smiley Mac
Im Sachverhalt ging es von Anfang an vorwiegend um die Haftungsfrage; ob und in welchem Umfang ggf. eine (Haftpflicht-)Versicherung Deckung zu gewähren hat ist zunächst sekundär.
Zitat:
Nach angemessenem Fristablauf von 2-3 Wochen haftet die Hausverwaltung und ich wüsste nicht, was daran abenteuerlich sein soll.
diese Behauptung kannst Du dann sicher auch belegen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
fahrrad, versicherung, weigerung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unfall in/mit Tiefgarage Straßenverkehrsrecht 10.11.2009 11:03
PKW Pfändung in Tiefgarage Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 15.04.2009 21:08
Entsiegelung KFZ in der Tiefgarage Straßenverkehrsrecht 29.03.2009 23:24
Brandlasten in Tiefgarage Versicherungsrecht 16.06.2008 18:18
Sicherheit in Tiefgarage !!! Baurecht 29.05.2007 12:56





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN