Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| vielleicht hat jemand eine eindeutige Interpretation und Herangehensweise für den folgenden fiktiven Fall. Welche Versicherung zahlt den entstanden Schaden? Person A stellt einen PKW auf den Hof eines Autohauses B mit dem Auftrag "Unfallschaden vorne rechts beseitigen". Das Auto steht für ca. 2 Wochen auf dem Hof, da noch Gutachter etc. eingeschaltet wurden. Nach 2 Wochen erhält Person A die Nachricht, dass die Felgen des PKW geklaut worden sein und Person A dies der Versicherung (Teilkasko) melden soll. Das Auto steht auf dem Gelände (eingezäunt) des Autohauses B und wartet auf die Reperatur. Wer kommt für den Diebstahl auf? Die Versicherung vom Eigentümer A oder die Versicherung vom Autohaus? Danke und viele Grüße |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Das Autohaus hat aufzukommen, egal ob mit oder ohne Versicherung. |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Da stimme ich doch mal dem Ronni zu. Smiley Mac |
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| So dachte ich auch! Aber nach einigen Recherchen sieht es wohl doch anders aus. Der Diebstahl muss vom Eigentümer des PKW (Person A) bei der Polizei angezeigt und der eigenen Teilkasko mitgeteilt werden. Somit kommt die Versicherung von Person A für diesen Schaden auf. Sollte die Teilkasko eine Selbstbeteiligung voraussetzen, so wird ausschließlich diese vom Autohaus erstattet. So so ... |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Ist das Autohaus nicht versichert?
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Zitat:
Denn Diebstahl hat die Werkstatt unverzüglich der eigenen Versicherung zu melden. Die Werkstatt haftet für die sichere Unterbringung. Existiert keine Versicherung, dann haftet der Werkstattbesitzer. |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Spielt es hier eine Rolle, ob der Werkstattauftrag abgeschlossen war, der Kunde informiert wurde, das Fahrzeug aber erst am nächsten Tag abholen kann und der Diebstahl in der Nacht dazwischen geschah? Die Versicherung einer Vertragswerkstatt steht hier bei ähnlichem Sachverhalt nämlich auf dem Standpunkt, dass nach Abschluss des Auftrages die Haftung auf den Kunden über geht. |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Zitat:
Wenn der Kunde das Fahrzeug erst später abholen kann muss die Werkstatt das nicht mehr vertreten.
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Ist die Obhut auch beendet, wenn es nachts auf dem abgeschlossenen (umzäunten) Hof/Parkplatz der Werkstatt steht? Der Kunde hat in diesem Fall ja keine Chance, das Fahrzeug nachts um 2 Uhr abzuholen und somit dem theoretischen Diebstahl um 3 Uhr zu entgehen. |
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| AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses Zitat:
Ist nicht mit der Freigabe die Übergabe an den Kunden gemeint? Wenn dies so wäre, dann ist die Obhut erst mit der Freigabe -vielleicht Mitteilung über den Abholungstermin - beendet. |
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| Stichworte |
| autohauses, diebstahl, gelände, teilkasko, versicherung |
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