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Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 08.11.2011, 13:21
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Question Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand eine eindeutige Interpretation und Herangehensweise für den folgenden fiktiven Fall. Welche Versicherung zahlt den entstanden Schaden?

Person A stellt einen PKW auf den Hof eines Autohauses B mit dem Auftrag "Unfallschaden vorne rechts beseitigen". Das Auto steht für ca. 2 Wochen auf dem Hof, da noch Gutachter etc. eingeschaltet wurden. Nach 2 Wochen erhält Person A die Nachricht, dass die Felgen des PKW geklaut worden sein und Person A dies der Versicherung (Teilkasko) melden soll. Das Auto steht auf dem Gelände (eingezäunt) des Autohauses B und wartet auf die Reperatur.

Wer kommt für den Diebstahl auf? Die Versicherung vom Eigentümer A oder die Versicherung vom Autohaus?

Danke und viele Grüße
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Alt 08.11.2011, 14:07
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Das Autohaus hat aufzukommen, egal ob mit oder ohne Versicherung.
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Alt 08.11.2011, 14:43
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Da stimme ich doch mal dem Ronni zu. Smiley Mac
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Alt 09.11.2011, 11:23
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Red face AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

So dachte ich auch! Aber nach einigen Recherchen sieht es wohl doch anders aus. Der Diebstahl muss vom Eigentümer des PKW (Person A) bei der Polizei angezeigt und der eigenen Teilkasko mitgeteilt werden. Somit kommt die Versicherung von Person A für diesen Schaden auf. Sollte die Teilkasko eine Selbstbeteiligung voraussetzen, so wird ausschließlich diese vom Autohaus erstattet.

So so ...
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Alt 12.11.2011, 00:38
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Ist das Autohaus nicht versichert?
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Alt 12.11.2011, 19:57
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Zitat:
Zitat von Floppy84 Beitrag anzeigen
So dachte ich auch! Aber nach einigen Recherchen sieht es wohl doch anders aus. Der Diebstahl muss vom Eigentümer des PKW (Person A) bei der Polizei angezeigt und der eigenen Teilkasko mitgeteilt werden. Somit kommt die Versicherung von Person A für diesen Schaden auf. Sollte die Teilkasko eine Selbstbeteiligung voraussetzen, so wird ausschließlich diese vom Autohaus erstattet.

So so ...
Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen, besonders dann nicht, wenn das Fahrzeug z.B. nicht über eine Kaskoversicherung versichert ist.
Denn Diebstahl hat die Werkstatt unverzüglich der eigenen Versicherung zu melden. Die Werkstatt haftet für die sichere Unterbringung. Existiert keine Versicherung, dann haftet der Werkstattbesitzer.
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Alt 16.11.2011, 12:19
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Spielt es hier eine Rolle, ob der Werkstattauftrag abgeschlossen war, der Kunde informiert wurde, das Fahrzeug aber erst am nächsten Tag abholen kann und der Diebstahl in der Nacht dazwischen geschah?

Die Versicherung einer Vertragswerkstatt steht hier bei ähnlichem Sachverhalt nämlich auf dem Standpunkt, dass nach Abschluss des Auftrages die Haftung auf den Kunden über geht.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 14:24
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Zitat:
Zitat von aiio Beitrag anzeigen
Spielt es hier eine Rolle, ob der Werkstattauftrag abgeschlossen war, der Kunde informiert wurde, das Fahrzeug aber erst am nächsten Tag abholen kann und der Diebstahl in der Nacht dazwischen geschah?
Yep. Mit Abschluss und Freigabe steht das Fahrzeug zur Abholung bereit und die Obhut der Werkstatt ist beendet.

Wenn der Kunde das Fahrzeug erst später abholen kann muss die Werkstatt das nicht mehr vertreten.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 14:27
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Ist die Obhut auch beendet, wenn es nachts auf dem abgeschlossenen (umzäunten) Hof/Parkplatz der Werkstatt steht? Der Kunde hat in diesem Fall ja keine Chance, das Fahrzeug nachts um 2 Uhr abzuholen und somit dem theoretischen Diebstahl um 3 Uhr zu entgehen.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 15:00
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AW: Diebstahl auf dem Gelände eines Autohauses

Zitat:
BigMikeOWL: Mit Abschluss und Freigabe steht das Fahrzeug zur Abholung
Besteht denn ein Unterschied zwischen "Abschluss mit Freigabe" und "Abschluss"?

Ist nicht mit der Freigabe die Übergabe an den Kunden gemeint?
Wenn dies so wäre, dann ist die Obhut erst mit der Freigabe -vielleicht Mitteilung über den Abholungstermin - beendet.
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