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Diebstahl

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 13:30
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Diebstahl

Hallo,

meine frage ist XY wohnt im Erdgeschoss und hatt zwei Terrassentüren die zum Garten raus gehen. XY´s Terrassentür war offen aber seine Eltern waren auch zu hause (im Garten).
Jetzt muss bei XY jemand wo seine Eltern gerade in der Wohnung waren seinen Laptop aus seinem Zimmer geklaut haben (muss wohl sehr schnell gewesen sein da das ladeKabel noch da war). Jetzt will XY natürlich durch die Hausratversicherung sein Geld für den Laptop. aber wie ist das jetzt mit der offenen Terrassentür?

Mit freundlichen Grüßen

Geändert von Braun223 (06.06.2011 um 14:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 14:17
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AW: Diebstahl


Die Forenregeln wurden nicht beachtet. Daher darf nicht geantwortet werden.
Die Versicherungsbedingungen wurden nicht beachtet, daher darf auch nichts gezahlt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 14:24
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AW: Diebstahl

Alles klar entschuldigung nochmal.

meine frage ist XY wohnt im Erdgeschoss und hatt zwei Terrassentüren die zum Garten raus gehen. XY´s Terrassentür war offen aber seine Eltern waren auch zu hause (im Garten).
Jetzt muss bei XY jemand wo seine Eltern gerade in der Wohnung waren seinen Laptop aus seinem Zimmer geklaut haben (muss wohl sehr schnell gewesen sein da das ladeKabel noch da war). Jetzt will XY natürlich durch die Hausratversicherung sein Geld für den Laptop. aber wie ist das jetzt mit der offenen Terrassentür?

Mit freundlichen Grüßen
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 14:31
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AW: Diebstahl

Der einfache Diebstahl ist in einer Hausratversicherung nicht versichert.

Es bedarf dazu eines Einbruchs.

XY sollte mal in seinen Unterlagen alles über Einbruch-Diebstahl nachlesen.

Zusatz:

...oder ersatzweise #7.
charles0308 likes this.

Geändert von Ron-Wide (06.06.2011 um 18:38 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 14:35
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AW: Diebstahl

Was ist denn ein Einfacher Diebstahl? Es ist und bleibt ja Einbruch.
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Alt 06.06.2011, 14:44
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AW: Diebstahl

Zitat:
Zitat von Braun223 Beitrag anzeigen
Es ist und bleibt ja Einbruch.
Nein, dieser geschieht mit Gewalt (oder mit Nachschlüssel oder als "Einsteigen"). Eine offene Terrassentür ist für die Hausrat normalerweise das Aus für eine Leistungspflicht.
charles0308 likes this.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 16:12
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AW: Diebstahl

Zitat:
Zitat von Braun223 Beitrag anzeigen
Was ist denn ein Einfacher Diebstahl?
das ist kein Einbruch-Diebstahl und nur ein solcher ist nach den Versicherungsbedingungen gedeckt
Zitat:
Zitat von Braun223 Beitrag anzeigen
Es ist und bleibt ja Einbruch.
falsch; allenfalls Hausfriedensbruch mit Diebstahl und ein solcher ist nicht versichert.

Ein Blick in die VHB (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen) gibt Aufschluss
Abschnitt A § 3 Abs. 2 VHB
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf

Zitat:
§ 3 Einbruchdiebstahl
1. (...)
2. Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssel,
dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten
Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels
anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist
nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden
gekommen sind;
b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel
(siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines
falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass
versicherte Sachen abhanden gekommen sind;
c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem
er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte;
d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen
wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4 a) aa) oder Nr. 4 a) bb) anwendet,
um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten;
e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes
durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Nr. 4 an sich gebracht
hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis
öffnet;
f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er –
innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich
gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch
der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges
Verhalten ermöglicht hatte.
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__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #8 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 07:44
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AW: Diebstahl

Wieso stehen die Türen auf? Wer hat die Türen geöffnet? Wohnen die Eltern und der XY in unterschiedlichen Wohnungen?
Ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei der Hausratversicherung um keine Allrisk handelt und für den Laptop auch keine Elektronikversicherung abgeschlossen wurde. Smiley Mac
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