Dies ist eine Diskussion zu Der Staubsauger innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Der Staubsauger Die folgende Geschichte ist fiktiv: Eine Person ist zu besuch bei einer anderen Familie und saugt mit deren Staubsauger ihr eigenes Auto auf dem Grundstück der Familie. Die Person parkt nach dem Saugen ihr Auto um und bemerkt, dass sie über das Staubsaugerrohr gefahren ist und dieses jetzt oben verbeult und zerkratzt ist, sodass es nicht mehr benutzt werden kann. Muss die Haftpflichtversicherung oder Fahrzeugversicherung der Person diesen Schaden bezahlen ? Vielen Dank, Lusches |
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| AW: Der Staubsauger Ich würde empfehlen, diesen geringen Schaden ohne Versicherung zu begleichen. Bei der KFZ-Haftpflicht führt sonst ein vergleichsweise geringer Schaden zu einer Hochstufung. Bei der normalen Haftpflicht hat man dann wieder einen Schaden mehr auf der Uhr, der sich evtl. nachteilig auf den weiteren versicherungsverlauf auswirkt. |
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| AW: Der Staubsauger Die private Haftpflichtversicherung ist bei diesem SV außen vor; Stichwort Benzinklausel. Ansprechpartner wäre hier die KFZ-Haftpflichtversicherung. Für selbst verursachte Schäden an (aus-)geliehenen Sachen vermag ich keine Deckung/Haftung zu erkennen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Der Staubsauger |
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| AW: Der Staubsauger Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Der Staubsauger Wie kommst du darauf ? Wie betrachten hier einen fiktiven Fall ... ![]() Hat noch jemand einen Tipp für die besagte (fiktive) Person parat ? |
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| AW: Der Staubsauger Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Der Staubsauger Zitat:
Ich würde in meinen fiktiven Geldbeutel greifen und meine fiktive Blödheit mit meinem eigenen fiktiven Geld bezahlen, so macht man sich auch fiktiv nicht strafbar. Ist doch ne fiktiv gute Idee, oder?
__________________ Zitat:
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| AW: Der Staubsauger Ganz fiktiv kann ich dir erzählen, dass unsereiner schon einige Leute in den Knast gebracht hat. Und Charles hat schon alles gesagt: Da ist nichts zu machen. Und fiktiv den Versicherer zu neppen, kannst du probieren, aber ohne unsere Hilfe. Smiley Mac |
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