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Der Staubsauger

Dies ist eine Diskussion zu Der Staubsauger innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 12:52
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Der Staubsauger

Hallo,

Die folgende Geschichte ist fiktiv:

Eine Person ist zu besuch bei einer anderen Familie und saugt mit deren Staubsauger ihr eigenes Auto auf dem Grundstück der Familie.

Die Person parkt nach dem Saugen ihr Auto um und bemerkt, dass sie über das Staubsaugerrohr gefahren ist und dieses jetzt oben verbeult und zerkratzt ist, sodass es nicht mehr benutzt werden kann.

Muss die Haftpflichtversicherung oder Fahrzeugversicherung der Person diesen Schaden bezahlen ?



Vielen Dank,
Lusches
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 13:59
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AW: Der Staubsauger

Ich würde empfehlen, diesen geringen Schaden ohne Versicherung zu begleichen.
Bei der KFZ-Haftpflicht führt sonst ein vergleichsweise geringer Schaden zu einer Hochstufung. Bei der normalen Haftpflicht hat man dann wieder einen Schaden mehr auf der Uhr, der sich evtl. nachteilig auf den weiteren versicherungsverlauf auswirkt.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 15:13
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AW: Der Staubsauger

Die private Haftpflichtversicherung ist bei diesem SV außen vor; Stichwort Benzinklausel.

Ansprechpartner wäre hier die KFZ-Haftpflichtversicherung. Für selbst verursachte Schäden an (aus-)geliehenen Sachen vermag ich keine Deckung/Haftung zu erkennen
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 19:16
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AW: Der Staubsauger

Dieser Person wäre es am liebsten, wenn der Schaden über die normale Haftpflicht geregelt werden könnte.
Könnte die Person einfach sagen, dass sie mit dem Fuß auf das Rohr getreten oder mit dem Fahrrad darüber gefahren ist ?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 20:08
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AW: Der Staubsauger

Zitat:
Zitat von Lusches Beitrag anzeigen
Dieser Person wäre es am liebsten, wenn der Schaden über die normale Haftpflicht geregelt werden könnte.
Könnte die Person einfach sagen, dass sie mit dem Fuß auf das Rohr getreten oder mit dem Fahrrad darüber gefahren ist ?
Sorry, aber es ist schon mehr als vermessen in einem Juraforum Anleitung zu einem möglichen Versicherungsbetrug zu erwarten
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  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 20:59
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AW: Der Staubsauger

Wie kommst du darauf ?
Wie betrachten hier einen fiktiven Fall ...

Hat noch jemand einen Tipp für die besagte (fiktive) Person parat ?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 22:40
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AW: Der Staubsauger

Zitat:
Zitat von Lusches Beitrag anzeigen
Hat noch jemand einen Tipp für die besagte (fiktive) Person parat ?
Es mag zwar OT sein, aber: so ein Rohr kostet ein Ei und ein Butterbrot. Deshalb Ärger zu machen oder zu bekommen wäre arg unglücklich. Die Autohaftpflicht zahlt, die Privathaftpflicht wie gesagt nicht. Und wegen 20 Euro oder so würde ich nun wirklich nicht tricksen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 04.05.2011, 23:26
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AW: Der Staubsauger

Zitat:
Zitat von Lusches Beitrag anzeigen
Wie kommst du darauf ?
Wie betrachten hier einen fiktiven Fall ...

Hat noch jemand einen Tipp für die besagte (fiktive) Person parat ?
Auch zu fiktiven Betrug wird es hier keine fiktiven Tipps geben.
Ich würde in meinen fiktiven Geldbeutel greifen und meine fiktive Blödheit mit meinem eigenen fiktiven Geld bezahlen, so macht man sich auch fiktiv nicht strafbar. Ist doch ne fiktiv gute Idee, oder?
__________________
Zitat:
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Alt 05.05.2011, 09:09
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AW: Der Staubsauger

Ganz fiktiv kann ich dir erzählen, dass unsereiner schon einige Leute in den Knast gebracht hat. Und Charles hat schon alles gesagt: Da ist nichts zu machen.
Und fiktiv den Versicherer zu neppen, kannst du probieren, aber ohne unsere Hilfe. Smiley Mac
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