Dies ist eine Diskussion zu Bürgerpflicht - Bürgersteig innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| ... in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen ist eine private Unfallversicherung für einen Hauseigentümer erforderlich. Da der Bürgersteig doch überwiegend der Kommune gehört besteht m. E. die Pflicht nur darin, den Gehsteig frei zu halten bei Schnee und glitschigem Straßenschmutz. Alle anderen Unwegbarkeiten sind nicht Sache des Hauseigentümers. Ist dies so richtig wiedergegeben ?! Ich nehme an, da muss man schon irgendwo eine Grenze ziehen. |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Zitat:
ich glaub, da ist jetzt was durcheinandergeraten! Erstmal: jede natürliche person (vllt. unter 65) sollte eine Private Unfallversicherung haben.. das ist die, wo zahlt wenn man selbst einen Invaliditätsfall erleidet! Das war aber hier denke ich nicht gemeint, sondern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht...richtig? Grundsätzlich würde ich mich dann anschliessen... was Strassen- und Gehwegschäden angeht, aber nur was den Teil des öffentlichen Strassenlandes angeht... z.b. der "Zubringergehsteig" zum Haus, der sich auf dem Privatbesitz befindet, ist durch den Hauseigentümer instand zu halten. Die Grenze besteht da, wo das private Eigentum endet! Gruß Lotuz
__________________ *** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab *** ".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!" |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig verstehe den Zusammenhang nicht! was hat eine private Unfallversicherung mit einem Bürgersteig zu tun - Ausnahme man verunfallt selbst auf dem Bürgersteig.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Zitat:
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Zitat:
Wenn man noch unsere Postingzeiten abgleicht erkennt man, dass unsere Beiträge (fast) zur gleichen Zeit verfasst wurden
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Habe ich gesehen, bin aber von ausgegangen, dass der Beitrag von Lotuz bei dir nicht angekommen ist. Gruss Mac |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Zitat:
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Um korrekt zu sein: Wenn das Ein-und/oder Zweifamilienhaus vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Gruss Mac |
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| AW: Bürgerpflicht - Bürgersteig Tach ihr Klugschei...er wenn man es jetzt ganz genau nimmt, handelt es sich dennoch um das Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht-Risiko innerhalb der Privaten-Haftpflicht-Rechtssprechung, welches in aller Regel für Ein-und Zweifamilienhäuser über die BBR der Privathaftpflichtversicherung als mit abgedeckt gelten! Gruß Lotuz p.s. Aber der Themenersteller möchte sich dazu offenbar onehin nicht mehr äussern!
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