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BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen

Dies ist eine Diskussion zu BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 27.01.2009, 09:37
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BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen

Hallo,

nehmen wir an, dass Herr A im Juli 1997 eine LV mit BU-Zusatzversicherung abschließt. Anfang September 1997 bekommt er dann seinen beurkundeten Versicherungsschein.

Im Mai 2007 erleidet Herr einen schweren Bandscheibenvorfall - ausgerechnet bei der Krankengymnastik wegen eines Schulterproblems, welcher durch den Radiologe und behandelnden Neurologen gänzlich falsch eingeschätzt wird. Dennoch reicht Herr A Ende 2007 ein Leistungsbegehren an seine BU-Versicherung ein, welche Herrn A dann im Frühjahr 2008 zu zwei Gutachern schickt. Beide Gutachter sind in ihren Beurteilungen ebenfalls weit weg von den tatsächlichen Umständen durch diesen Bandscheibenvorfall. Da nur 30-40% BU laut Gutachter vorliegen, wird das Leistungsbegehren abgelehnt, weil laut Vertrag 50% BU für einen Leistungsanspruch notwendig gewesen wäre.

Erst ein Professor der Radiologie erkennt im mittlerweile vierten MRT hierzu die Dramatik der Situation im September 2008 ... in allen vorherigen MRTs war dieser Umstand aber auch schon eindeutig sichtbar gewesen und ist aufgrund von mangelnder Qualität der behandelnden Ärzte wie auch Gutachtern falsch diagnostiziert worden. Herr A wird umgehend operiert. Durch mittlerweile entstandene Verwachsungen kann aber der Bandscheibenvorfall ohne Gefahr für weitere Nervenschädigungen bzw. Nervenverletzungen nicht mehr vollständig entfernt werden ... 15-20% Rest blieben drin.

Nachfolgend schreiben drei unabhängige Ärzte (NeuroChirurgie-Klinik, AHB-Klinik und Hausarzt) Herrn A im November 2008 vollständig berufsunfähig. Alle aktuellen Unterlagen werden der BU-Versicherung nachgereicht und um erneute Prüfung gebeten.

Pünktlich zu Weihnachten 2008 erhält Herr A von seiner LV- und BU-Versicherung die Anfechtung der Versicherungen mit der Begründung arglistige Täuschung, §22 VVG und §123 BGB. Die Anfechtungsargumente kommen aus einem der beiden o.g. Gutachten aus dem Frühjahr 2008 bzgl. Erkrankungen vor der Zeit mit dem Versicherungsbeginn Sommer 1997.

Nach § 124 Absatz 3 BGB kann eine Anfechtung der Verträge aber nur binnen 10 Jahren erfolgen ... diese Frist war aber im Sommer 2007 abgelaufen, damit sind die Verträge aus Sicht von Herrn A weiterhin gültig und ein Leistungsanspruch besteht.

Da mit der BU nun Herr A auch kein Krankentagegeld von seiner privaten KV mehr erhält, gerät Herr A nun in arge finanzielle Probleme. Er muss wohl zeitnah sein Haus notverkaufen und wird selbst dann nicht genug zum Leben haben. Er ist zwar nicht erwerbsunfähig, ist aber fast 50, darf nichts über 6kg heben, kann nicht lange sitzen und kann nur kurze Strecken mit dem Auto selbstständig fahren. Mitunter muss er noch so starke Medikamente einnehmen, dass dann an Arbeit überhaupt nicht zu denken ist.

Herrn A bleibt wohl nur der Klageweg.
Mit welchen gerichtlichen Ablaufzeiten muss Herr A rechnen ?
Und wenn er dann Recht bekommt, was ist mit seinen Verlusten z.B. aus dem Notverkauf des Hauses, was ja auch einen Teil seiner Alterssicherung darstellt ?

Fragt mi_ka

Geändert von mi_ka (27.01.2009 um 13:04 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 12:53
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AW: BU-Versicherung weigert sich mit dramatisch Folgen

Zitat:
Zitat von mi_ka
Nach § 124 Absatz 3 BGB kann eine Anfechtung der Verträge aber nur binnen 10 Jahren erfolgen ...
Hallo,

aber erst seit 2003. Für einen 1997er Vertrag müsste eigentlich die alte Frist von 30 Jahren gültig sein.

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 14:23
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AW: BU-Versicherung weigert sich mit dramatisch Folgen

Interessant. Aber ich würde eher dazu tendieren, dass die neue Verjährung greift, aber ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Gruss Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 14:57
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AW: BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen

Hallo,

bzgl. Art. 229 §6 EGBGB verkürzt sich zwar die Verjährungsfrist zur Anfechtung dieses Altvertrages, aber läuft zum 01.01.2002 mit der Übergangsregelung für 10 Jahre bis 31.12.2011 weiter. Unter der alten Regelung wäre dies bei mir der 2.9.2027 gewesen ... eigentlich insgesamt schade im akuten Fall für mich.

Gruß mi_ka
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 21:21
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AW: BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen

Irgend sowas hatte ich auch noch weitläufig in Erinnerung
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Geändert von BigMikeOWL (30.01.2009 um 23:42 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 14:52
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AW: BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen

Genau so war es. Das hatte ich doch glatt vergessen. Aber: Die Verjährung ist zwar nicht um, aber es ist die Frage, ob die Anfechtung so einfach durch geht, wenn praktisch 10 Jahre nichts war. Wie lautet die Gesundheitsfrage und wie schwer war die Erkrankung? Frage dich selbst: Hast du das damals vergessen oder hast du dir gesagt, lasse ich lieber weg. Gruss Mac
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