Dies ist eine Diskussion zu BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? jemand hat einen BU-Vertrag abgeschlossen im Jahr 2005 und mit bestem Wissen alle Fragen wahrheitsmgemäß ausgefüllt. Es kann allerdings sein, daß der Antragsteller unbeabsichtigt einen Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht hat. Ist der Versicherer auf jeden Fall berechtigt, die Krankenakte bei seiner Krankenversicherung (PKV) anzufordern oder kann man dagegen angehen? Wie sieht es rechtlich aus? |
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| AW: BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? Ich bin nicht der Krankenversicherungsfreak. Aber es gibt Auskunftsobliegenheiten. Und wenn, wie hier vorgeschlagen, die vorsätzlich verletzt werden, gibt es eine Ablehnung. Ein Versicherer wird nie ohne Zustimmung des VN so was machen und der andere Versicherer wird nie Auskunft erteilen, weil das der Datenschutz verbietet. Soweit die Theorie. Was auf dem kleinen Dienstweg alles geht ist eine andere Frage. Wenn man Geld von seinem Versicherer haben möchte, dann muß man seine Zustimmung geben. Smiley Mac |
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| AW: BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? deshalb habe ich ja geschrieben: "unbeabsichtigt einen Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht hat." "vorsätzlich" wollte er nichts vertuschen. Gibt es keinen Paragraphen, mit dem man einer Einsicht der Krankenakte durch die BU-Versicherung entgegenwirken kann und trotzdem seine Ansprüche gegenüber der BU-Versicherung behält? |
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| AW: BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? Nach meiner Meinung nicht, hatte ich ja schon geschrieben. Aber: Wenn das unbeabsichtigt war, dann wird letztendlich ein Richter zu prüfen haben, ob eine Leistungsverweigerung gerechtfertigt ist. Vielleicht sollte man fiktiv ergänzen, um welche Frage es geht, was man geantwortet hat und was man unbeabsichtigt vergessen hat. Dann gebe ich dir ne Quote. Smiley mac |
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| AW: BU-Versicherung, Krankenkasseneinsicht verweigern? mir hat ein Anwalt mal gesagt, daß es abhängig ist in welchem Jahr der BU-Vertrag abgeschlossen wurde. Anscheinend hat nach einem bestimmten Jahr die BU-Versicherung nicht mehr das Recht alle Krankendaten abzufragen. Gibt es dazu einen Paragraphen? Mir wäre es hilfreich, wenn die BU-Versicherung nicht komplett alle Krankendaten abfragen darf, sondern nur auf bestimmte Krankheiten bezogen. |
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