Dies ist eine Diskussion zu BU-Rückabwicklung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| BU-Rückabwicklung Nach dem der Kunde die Police erhält, legt er diese zu seinen Unterlagen ohne sich noch mal alles genau anzusehen. Nach ca. einem Jahr lässt sich der Kunde bei einem anderen Vermittler beraten und dort wird festgestellt das die im Antrag gemachten Angaben nicht richtig sind. Der Kunde ist aber der Meinung eine Rückenverletzung angegeben zu haben, und will diese auch auf gar keinen Fall der Gesellschaft gegenüber verschweigen. Der neue Vermittler behauptet das eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist und der Kunde seine bis dahin gezahlten Beiträge zurück bekommt. Wie seht Ihr den Fall, gibt es in solch einem Fall die Möglichkeit der Rückabwicklung und erhält der Kunde sein Geld zurück? |
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| AW: BU-Rückabwicklung Möglich ja, wenn der VR den Rücktritt erklärt. Wahrscheinlicher ist aber eher, dass er, nach Bekanntwerden der unrichtigen Angaben, die Kündigung ausspricht oder den Vertrag wegen Täuschung anfechtet. Dann is die Kohle wech
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: BU-Rückabwicklung Ich habe schon Verständnis, wenn man seinen Antrag vor Unterschriftsleistung nicht richtig durchliest. Aber wenn der Vertreter fort ist, kann man das in Ruhe durchlesen oder spätestens, wenn der Vertrag kommt. Soll die Versicherung jetzt 1 jAHR das Risiko für lau getragen haben? Selbst ein angeblich Getäuschter müßte einsehen, dass er da Mist gebaut hat. Gruss Mac |
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