Dies ist eine Diskussion zu Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Durch die Haftpflichtversicherung der Verursacherin wird nun zwar angeboten, wegen zu erwartender Farbabweichungen die Kosten für einen Neubezug des gesamten Sofas zu übernehmen, allerdings hiesse dies für den Eigentümer der Couch, sie laut Auskunft des Möbelhauses erst nach ca. 6 Wochen wieder zurück zu erhalten. Für 6 Wochen auf dem Fussboden sitzen zu müssen, gefällt dem Geschädigten allerdings gar nicht, er fordert also die Übernahme der Kosten für eine neue Couch... Die Versicherung lehnt dies ab und kontert mit "Schadenminderungspflicht" Zu recht? Übrigens: Neukosten des Sofas 840,00 €, Reparaturkosten einschließlich Transport und Mehrwertsteuer 440,00 € |
| |||
| AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Gegenfrage: In welcher Zeitspanne könnte eine neue Ottomane vom Möbelhaus geliefert werden? Grundsätzlich ist ein Hinweis auf die Schadenminderungspflicht nicht zu beanstanden. Allerdings würde ich eine Reparatur an einem neuen - hier 2 Tage alten - Möbel nicht akzeptieren.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Gar nicht, wurde nach katalog bezogen, also müsste wegen zu erwartender Farbabweichungen das ganze Sofa neu "gebaut" werden... Und da wäre man wieder beim Neubezug - 6 Wochen... |
| |||
| AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Naja, der Geschädigte möchte eventuell zum einen nicht wochenlang auf dem Fußboden sitzen müssen (dat is ja nich janz unwichtich) und zum anderen ob des „nagelneuen“ Sofas, bei dem der Schaden am 2. Tag nach Lieferung verursacht wurde, unterhalb des Neuwertes abgefertigt werden... Möglicherweise würde der Geschädigte ja auch auf die Idee kommen, ein ganz anderes Sofa zu kaufen, das mit dem Brandloch könnte ihm ja die Freude am bisherigen gründlich versaut haben... |
| |||
| AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht Hm, mich wundert, dass der Neubezug günstiger sein soll. Schadenminderungspflicht hin oder her, ein Nachteil ist auszugleichen. 6 Wochen bequeme Couch gegen 2 unbequeme Stühle sollten schon 50 € wert sein. Aber als Versicherer würde ich anders kontern: Abrechnung auf Totalschadenbasis (Zeitwert einer 2 Tage alten Couch) abzüglich Restwert. Smiley Mac |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| brandloch in couch, schadenminderungspflicht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| PHV Schaden - Brandloch in Sofa | Versicherungsrecht | 02.10.2009 12:26 |
| Vormieter will Couch zurück | Mietrecht | 24.08.2009 22:31 |
| Vom Couch-Potato zum Marathon-Man | Nachrichten: Wissenschaft | 31.10.2007 15:00 |
| Schadensersatz - Brandloch in Markise | Nachbarrecht | 23.08.2007 23:44 |
| Teezeremonie und Blaue Couch | Nachrichten: Wissenschaft | 06.02.2006 15:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios