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Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 13.04.2011, 11:43
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Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Eine Couch wurde 2 Tage nach Lieferung durch eine sie besichtigende Nachbarin des Eigentümers mit einem Brandloch in der Ottomane versehen.

Durch die Haftpflichtversicherung der Verursacherin wird nun zwar angeboten, wegen zu erwartender Farbabweichungen die Kosten für einen Neubezug des gesamten Sofas zu übernehmen, allerdings hiesse dies für den Eigentümer der Couch, sie laut Auskunft des Möbelhauses erst nach ca. 6 Wochen wieder zurück zu erhalten.

Für 6 Wochen auf dem Fussboden sitzen zu müssen, gefällt dem Geschädigten allerdings gar nicht, er fordert also die Übernahme der Kosten für eine neue Couch...

Die Versicherung lehnt dies ab und kontert mit "Schadenminderungspflicht"

Zu recht?


Übrigens: Neukosten des Sofas 840,00 €, Reparaturkosten einschließlich Transport und Mehrwertsteuer 440,00 €
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Alt 14.04.2011, 11:34
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AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Gegenfrage: In welcher Zeitspanne könnte eine neue Ottomane vom Möbelhaus geliefert werden?

Grundsätzlich ist ein Hinweis auf die Schadenminderungspflicht nicht zu beanstanden. Allerdings würde ich eine Reparatur an einem neuen - hier 2 Tage alten - Möbel nicht akzeptieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 11:43
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AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Gar nicht, wurde nach katalog bezogen, also müsste wegen zu erwartender Farbabweichungen das ganze Sofa neu "gebaut" werden...

Und da wäre man wieder beim Neubezug - 6 Wochen...
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 11:46
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AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Zitat:
Zitat von Robi! Beitrag anzeigen
Gar nicht, wurde nach katalog bezogen, also müsste wegen zu erwartender Farbabweichungen das ganze Sofa neu "gebaut" werden...

Und da wäre man wieder beim Neubezug - 6 Wochen...
Naja was will der Geschädigte dann? Nutzungsausfall für eine Ottomane ist mir in der Rechtsprechung noch nicht "untergekommen"
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 23:59
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AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Naja, der Geschädigte möchte eventuell zum einen nicht wochenlang auf dem Fußboden sitzen müssen (dat is ja nich janz unwichtich) und zum anderen ob des „nagelneuen“ Sofas, bei dem der Schaden am 2. Tag nach Lieferung verursacht wurde, unterhalb des Neuwertes abgefertigt werden...

Möglicherweise würde der Geschädigte ja auch auf die Idee kommen, ein ganz anderes Sofa zu kaufen, das mit dem Brandloch könnte ihm ja die Freude am bisherigen gründlich versaut haben...
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Alt 22.04.2011, 09:21
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AW: Brandloch in Couch, Schadenminderungspflicht

Hm, mich wundert, dass der Neubezug günstiger sein soll.
Schadenminderungspflicht hin oder her, ein Nachteil ist auszugleichen. 6 Wochen bequeme Couch gegen 2 unbequeme Stühle sollten schon 50 € wert sein.
Aber als Versicherer würde ich anders kontern: Abrechnung auf Totalschadenbasis (Zeitwert einer 2 Tage alten Couch) abzüglich Restwert. Smiley Mac
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