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Blitzschaden am PC

Dies ist eine Diskussion zu Blitzschaden am PC innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 16:32
Boardneuling
 
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Blitzschaden am PC

Hallo,

wie wäre die Sachlage zu folgendem fiktiven Fall.

Person A besitzt einen Computer und eine Überspannungs/Blitzschlag-Versicherung.

An einem Tag ist A außer Haus, während ein schweres Gewitter an seinem Heimatort wütet. Nach seiner Heimkehr ist der Computer nicht mehr funktionsfähig.
Dieser Fall wird der Versicherung gemeldet.
Person A lässt ein Gutachten von einem ortsansässigen Elektriker vornehmen.
Dieser bestätigt den Überspannungsschaden und verlangt für das Gutachten ca. 90 €.
Die Versicherung schickt einen zweiten Gutachter, welcher den Schaden bestätigt.
Nach wenigen Tagen bekommt er einen Scheck für das Gutachten in Höhe von 90€. Zusätzlich würden ihm ca. 450 € gezahlt werden, wenn er eine Reparaturrechnung in Höhe dieses Betrags übersendet.

Frage:
Muss der Versicherungsnehmer den Schaden reparieren lassen um den Betrag gezahlt zu bekommen, oder ist die Versicherung verpflichtet den Schaden zu bezahlen, auch wenn der Schaden nicht repariert wird.

Grüße
Parallax
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 17:15
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AW: Blitzschaden am PC

Zitat:
Zitat von Parallax Beitrag anzeigen

Frage:
Muss der Versicherungsnehmer den Schaden reparieren lassen um den Betrag gezahlt zu bekommen, oder ist die Versicherung verpflichtet den Schaden zu bezahlen, auch wenn der Schaden nicht repariert wird.
Die Antwort findet man iaR in den Versicherungsbedingungen, die hier nicht bekannt sind.

Möglicherweise wird bei nicht nachgewiesener Reparatur nur der Zeitwertschaden anerkannt
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 13:23
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AW: Blitzschaden am PC

Am besten schreibt man dem Versicherer, dass man nicht reparieren lassen will und deshalb das Geld möchte. Wenn der Versicherer dann das Geld ohne Mehrwertsteuer schickt, ist das im Ergebnis in Ordnung. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 17:17
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AW: Blitzschaden am PC

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Am besten schreibt man dem Versicherer, dass man nicht reparieren lassen will und deshalb das Geld möchte. Wenn der Versicherer dann das Geld ohne Mehrwertsteuer schickt, ist das im Ergebnis in Ordnung. Smiley Mac
stellt sich nur noch die Frage nach einer (möglichen) Wiederherstellungsklausel; daher mein Hinweis zum Zeitwertschaden
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 08:27
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AW: Blitzschaden am PC

Das Gutachten ist entscheident.
Ich nehme an das das Gehäuse weiterverwendet wird - eine Reperatur ist also günstiger als ein PC.

Klar geregelt ist, das der Versicherer Zahlt IN EURO

Dem Geschädigten steht also Geld zu.
Fiktive Abrechnung! Jedoch ohne Steuer! Diese gibt s i d Tat nur bei Rechnung was hier ein Scherz ist. Die meisten Versicherer zahlen das direkt per Scheck. Je nach PC ist sogar ein neuer günstiger als den wieder zu rep. 450 € dafür bekommt man einen Mittelklasse komplett!
Ok Mein MB kostet schon 200 - aber anderes Thema.
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Jens Düssel
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  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 08:44
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AW: Blitzschaden am PC

Als IT-Dienstleister hatte ich des öfteren mit dem Problem "Nach Gewitter beschädigte Hardware" zu tun.

In der Regel kommen die Geschädigten zu mir und bitten mich, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu erstellen, in dem ich den Grund für den/die Defekt(e) mit angeben soll.

Da ein Blitzschaden mit normalen Mitteln, abgesehen von sichtbaren Beschädigungen (Schmauchspuchen, geplatzte Bauelemente), schwer zweifelsfrei zu diagnostizieren ist, schreibe ich einleitend in den KVA rein, dass das Gerät gem. Kundenangabe nach einem Gewitter nicht mehr funktioniert.

Ein weiterer Satz am Ende empfiehlt, das Gerät komplett zu ersetzen, da ein Überspannungsschaden die Lebensdauer von elektronischen Komponenten, wenn sie nicht direkt beschädigt wurden, doch drastisch reduzieren kann und somit als Folge Ausfälle erst nach Wochen oder Monaten auftreten können. Nicht fehlen sollte m.E. der Hinweis, dass das Schadensbild zu den Kundenangaben plausibel ist, sofern es denn tatsächlich so ist.

Bisher wurde von den Versicherungen noch nie einer meiner KVA abgewiesen, alle Kunden haben dann einen neuen PC bei mir gekauft.

Zwei Mal wurde seitens der Versicherung nachgefragt, am Telefon habe ich dann einige technische Fragen beantwortet.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 09:00
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AW: Blitzschaden am PC

Gemäß KVA Kundenangabe das nach Gewitter

Die Versicherer ziehen ein PC ein um genau das zu checken!

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Als IT-Dienstleister hatte ich des öfteren mit dem Problem "Nach Gewitter beschädigte Hardware" zu tun.

In der Regel kommen die Geschädigten zu mir und bitten mich, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu erstellen, in dem ich den Grund für den/die Defekt(e) mit angeben soll.

Da ein Blitzschaden mit normalen Mitteln, abgesehen von sichtbaren Beschädigungen (Schmauchspuchen, geplatzte Bauelemente), schwer zweifelsfrei zu diagnostizieren ist, schreibe ich einleitend in den KVA rein, dass das Gerät gem. Kundenangabe nach einem Gewitter nicht mehr funktioniert.

Ein weiterer Satz am Ende empfiehlt, das Gerät komplett zu ersetzen, da ein Überspannungsschaden die Lebensdauer von elektronischen Komponenten, wenn sie nicht direkt beschädigt wurden, doch drastisch reduzieren kann und somit als Folge Ausfälle erst nach Wochen oder Monaten auftreten können. Nicht fehlen sollte m.E. der Hinweis, dass das Schadensbild zu den Kundenangaben plausibel ist, sofern es denn tatsächlich so ist.

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  #8 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 10:55
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AW: Blitzschaden am PC

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
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... nun wissen wir endlich dass ein Versicherungsnehmer in Deutschland keine türkischen Lira akzeptieren muss.

Auch das weitere "Gewäsch" geht an der Fragestellung - wie gehabt - vorbei
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  #9 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 11:26
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AW: Blitzschaden am PC

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Gemäß KVA Kundenangabe das nach Gewitter

Die Versicherer ziehen ein PC ein um genau das zu checken!
Dachte ich mir auch, bisher habe ich jedoch jeden PC entweder bei mir in der Werkstatt vorgehalten, bis die Versicherung dem Kunden mitgeteilt hat, dass das Altgerät entsorgt werden kann, oder dem Kunden nach Erstellung des KVA mitgegeben.

Bei den bei mir zwischengelagerten PCs kam nie eine Anforderung der Versicherer.
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