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Blitzableiter auf Baustelle verbogen. Schaden oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Blitzableiter auf Baustelle verbogen. Schaden oder nicht? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 20.01.2011, 12:34
Boardneuling
 
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Blitzableiter auf Baustelle verbogen. Schaden oder nicht?

Hallo,
mal angenommen, man hat als Selbstständiger einen Auftrag bei einer anderen Firma. Sagen wir mal, der Auftraggeber ist eine große Versicherung. Bei dem Auftrag muss ein 90 kg schweres Gerät auf dem Dach verschoben werden. Auf dem Dach sind Blitzableiter gespannt. Die Blitzableiter-Kabel verlaufen etwa 15 cm über dem Boden und werden nach jedem Meter von kleinen Steinen gestützt, damit sie nicht durchhängen.

Angenommen man muss für diesen Auftrag über die Blitzableiter. Dafür sollen zwei Steine weggenommen und ein Brett über das "Kabel" gelegt werden. Dies würde so vereinbart.
Nun fängt es plötzlich an zu schneien und man kann nichts mehr erkennen. Um das Gerät zu transportieren, braucht man ohnehin das Brett und legt dieses versehentlich auf das Blitzableiter-Kabel, ohne die Steine weg zu nehmen.

Nun ist das Kabel verbogen. Anschließend wird es wieder zurück gebogen, ist aber natürlich nicht mehr ganz so gerade wie vorher.

Angenommen das Dach ist voll mit Blitzableitern. Viele Blitzableiter sind extra verbogen und geknickt worden, damit man an Ecken vorbei kommt.
Grundsätzlich darf man Blitzableiter verbiegen. Dies beeinträchtigt den Schutz, bzw. die Funktion in keiner Weise.

Angenommen man hat sich bei verschiedenen Firmen für Blitzableiter erkundigt und diese bestätigen, dass ein verbiegen und sogar ein Knick nichts ausmacht.

Nun nehmen wir mal an, die Versicherung sieht das verbogene Kabel als Schaden und möchte dies nun Ersetzt bekommen.
Die Versicherung ist sehr kleinlich und wollte sogar einen komplett neuen Busch, weil ein kleiner Ast von diesem Gebüsch abgebrochen ist (dies würde sich aber wieder klären und stünde dann nicht mehr zu Debatte).

Was sollte man in so einem Fall tun? Seiner Versicherung melden? Soll man einen Schaden melden, der nicht da ist?!
Oder wäre so etwas ein Schaden, weil der Auftraggeber (die Versicherung) dies so entscheidet?

Wäre für einen Rat sehr dankbar, damit ich bescheid weiß, falls mir so etwas mal passiert.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 14:46
V.I.P.
 
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AW: Blitzableiter auf Baustelle verbogen. Schaden oder nicht?

Wenn man eine Betriebshaftpflicht hat, dann dorthin melden. Der Versicherungsschutz ist nämlich nicht nur Leistung bei berechtigten Ansprüchen, sondern auch Abwehr von Unberechtigten (wenn es ein solcher ist). Insofern kannst du dich dann zurücklehnen und den Versicherer machen lassen. Smiley mac
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