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Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

Dies ist eine Diskussion zu Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 10:41
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Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

Falls in einer Wohnung einige Bodenfliesen durch den Mieter beschädig würden, es genau die gleichen Fliesen aber nicht mehr gebe, müsste die Haftpflichtversicheruntg des Mieters dann für den Raum komplett neue Fliesen bezahlen, oder nur die beschädigten Fliesen mit einem ähnlichen Fliesendekor ausbessern?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 21:47
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AW: Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

nur teilweise ersetzen mit wertminderung oder gleich eine pauschalentschädigung. kommt auf den einzelfall an. Ein neues luxusbad, für die in einzelanfertigung fliesen hergestellt wurden, ist sicherlich anders zu beurteilen, als ein 20 jahre altes bad
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 12:40
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AW: Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

Ein neues Bad gibt es nie, weil die Haftpflicht nur Zeitwert zu ersetzen hat. Es gibt auch die Möglichkeit Fliesen nachzubeschaffen oder zu reproduzieren. Mit googeln in Wuppertal und Hamburg oder einfach Nachbeschaffung alter Fliesen sollte das möglich sein. Je Fliese sind 60 € brutto plus Material anzusetzen. Smileyx mac
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 09:21
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AW: Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Ein neues Bad gibt es nie, weil die Haftpflicht nur Zeitwert zu ersetzen hat. Es gibt auch die Möglichkeit Fliesen nachzubeschaffen oder zu reproduzieren. Mit googeln in Wuppertal und Hamburg oder einfach Nachbeschaffung alter Fliesen sollte das möglich sein. Je Fliese sind 60 € brutto plus Material anzusetzen. Smileyx mac
Hat wohl jemand den Job richtig gemacht.

Versicherungen können bzw Gutachter nicht mehr ehrhältliche Fliesen anbieten, bzw Firmen finden.
Die Fliesen sind teuer - aber günstiger als ein komplettes Bad

Sollte dies nicht möglich sein, so sind alle Fliesen auszutauschen. Jedoch muss sich der Vermieter dann einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen.

Gem. BGB § 249
Ist der Zustand so wiederherzustellen, als ob der Schaden nie eingetretten wäre.

Unterschiedliche Fliesen waren nicht im Bad.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 16:05
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AW: Beschädigte Fliesen komplett oder nur teilweise austauschen?

Das kann man so pauschal nicht schreiben. Der Gutachter untersucht auf Vorschäden, Alter usw. In einem alten Bad sind durchaus ähnliche Fliesen zumutbar. In einem Designerbad eines Reichen eher weniger. Smiley Mac
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