Dies ist eine Diskussion zu Berufsnfähigkeitsversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Berufsnfähigkeitsversicherung angenommen eine Versicherung verweigert die Zahlung einer zum 01. 08. 2010 geschlossenen Versicherung-geänderten Antrag unterschrieben am 03. 10. 2010 auf Grund einer Depression welche zwischen den beiden Daten eingetreten und Diagnostiziert wurde. Die Versicherung hätte bei Schadenmeldung (Februar 2011) evtl. das Recht zum Rücktritt, Kündigung, Anpassung evtl. Anfechtung. Macht dieses aber nicht geltend (Monatsfrist). Sie Verweigert die Zahlung da der der Versicherungsfall vor Vertragsunterzeichnung eingetreten wäre. Laut AGB tritt dieser aber erst bei AU über 6 Monate oder Krankheitsdauer ärztlich prognostiziert über 6 Monate ein. Dies war damals ja nicht der Fall... Muß die Versicherung leisten? Danke für Eure Hilfe Susi |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
klingt völlig unglaubwürdig, dass jemand von heut auf morgen wegen ner depression arbeitsunfähig wirde und vorher nix davon gemerkt haben will. |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://www.juramagazin.de/berufsunfaehigkeit oder http://www.jusmeum.de/urteile/olg_ce...8f247ca1ea79f7 (geändert) |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung nein. die zahlen erst ab 6 monate nach eintritt der krankheit. aber der versicherungsfall tritt einbei krankheitsbeginn, nicht erst 6 monate später. |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zu unterscheiden ist denke ich Krankheitsbeginn und Versicherungsfall (6 Monate) und laut §2 vvg die kenntnis |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
Zitat:
das die versicherungsnehmerin bei vertragsabschluss kiene kenntnis von ner depression gehabt haben will, wo sie kurz später krank drauf geschrieben wird, ist total unglaubwürdig. wann wurde die depri denn das erste mal diagnostiziert? |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
Neue Gesundheitsfragen wurden nicht gestellt |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Zitat:
"Falls sich seit Antragstellung (im August) Ihr Gesundheitszustand geändert hat, teilen Sie uns dies bitte mit. Unser Angebot gilt nur, wenn Ihre im Antrag gemachten Angaben unverändert zutreffend und vollständig sind." Die ***-Versicherung macht das erwiesenermaßen so und jede andere Versicherung in D wird sich ebenfalls absichern, weil sonst in genau den Fällen, wie er hier fiktiv geschildert worden ist, ständig Klagen laufen würden. Und das tut sich kein Versicherer freiwillig an. ![]() ![]() Übrigens: hätte der Versicherer von der Depression im September gewusst, hätte er vermutlich den Antrag gar nicht erst angenommen oder nach genauer Prüfung einen exorbitanten Beitragszuschlag eingefordert oder BU wegen Depression schlichtweg ausgeschlossen. Die fiktive VN/VP mag das nun glauben oder nicht - es wird keine bessere Antwort geben.... |
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| AW: Berufsnfähigkeitsversicherung Hi Tiger, Danke für Deine Antwort. Zitat:
Im Oktober kam nur eine "Annahmeerklärung" für die geänderten Beiträge. (BU Rentenhöhe wurde falsch berechnet durch Agentur) Sowas stand nicht darin Es betrifft mich nicht selbst, darum habe ich die Unterlagen nur gelesen. Es wurde auf eine Rückseite verwiesen und man bestätigt bei Unterschrift diese "Hinweise für den Versicherungsnehmer" gelesen zu haben. Die habe ich nicht genau gelesen, aber es ging wohl um Ratenzuschläge bei nicht jährlicher Zahlweise usw. Der versicherer muß einen nach neuem VVG doch separat und schriftlich auf Nachmeldeobligenheiten hinweisen. Aber angenommen es hätte drin gestanden, dann wäre es eine Anzeigepflichtverletzung gewesen und der Versicherer hätte 1 Monat nach Kenntnis (Februar) seine Rechte geltend machen müssen (Rücktritt, Anfechtung, Vertragsanpassung). Dies hat er aber nicht getan. Gruß Susi |
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| Stichworte |
| anzeigepflicht, berufsunfähikeitsversicherung, rückwärtsversicherung |
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