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Berufsnfähigkeitsversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Berufsnfähigkeitsversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 19:32
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Berufsnfähigkeitsversicherung

Hallo,

angenommen eine Versicherung verweigert die Zahlung einer zum 01. 08. 2010 geschlossenen Versicherung-geänderten Antrag unterschrieben am 03. 10. 2010 auf Grund einer Depression welche zwischen den beiden Daten eingetreten und Diagnostiziert wurde.

Die Versicherung hätte bei Schadenmeldung (Februar 2011) evtl. das Recht zum Rücktritt, Kündigung, Anpassung evtl. Anfechtung.
Macht dieses aber nicht geltend (Monatsfrist).

Sie Verweigert die Zahlung da der der Versicherungsfall vor Vertragsunterzeichnung eingetreten wäre.
Laut AGB tritt dieser aber erst bei AU über 6 Monate oder Krankheitsdauer ärztlich prognostiziert über 6 Monate ein.
Dies war damals ja nicht der Fall...

Muß die Versicherung leisten?

Danke für Eure Hilfe

Susi
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  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 20:10
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Muß die Versicherung leisten?
kann ich mir nicht vorstellen.

klingt völlig unglaubwürdig, dass jemand von heut auf morgen wegen ner depression arbeitsunfähig wirde und vorher nix davon gemerkt haben will.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 20:18
V.I.P.
 
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Zitat von Susi68 Beitrag anzeigen

angenommen eine Versicherung verweigert die Zahlung einer zum 01. 08. 2010 geschlossenen Versicherung-geänderten Antrag unterschrieben am 03. 10. 2010 auf Grund einer Depression welche zwischen den beiden Daten eingetreten und Diagnostiziert wurde.
D.h. der Versicherte ist nun aufgrund der Depression berufsunfähig?

Die Versicherung hätte bei Schadenmeldung (Februar 2011) evtl. das Recht zum Rücktritt, Kündigung, Anpassung evtl. Anfechtung.
Macht dieses aber nicht geltend (Monatsfrist).
Wie auch - der Versicherte wird im am 03.10.2010 unterschriebenen Antrag die Depression nicht erwähnt haben.... das stellte der Versicherer vermutlich erst bei Nachforschungen fest.

Sie Verweigert die Zahlung da der der Versicherungsfall vor Vertragsunterzeichnung eingetreten wäre.
Das klingt plausibel.

Laut AGB tritt dieser aber erst bei AU über 6 Monate oder Krankheitsdauer ärztlich prognostiziert über 6 Monate ein.
Dies war damals ja nicht der Fall...
Diese Frist ist nur maßgeblich für den Beginn der Leistung - der Schadenfall an sich ist aber definitiv bereits vor dem 03.10.2010 eingetreten, auch wenn dies erst im Februar 2011 gemeldet wurde. Schaden "aussitzen" gilt nicht....

Muß die Versicherung leisten?
NEIN.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 20:53
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:

angenommen eine Versicherung verweigert die Zahlung einer zum 01. 08. 2010 geschlossenen Versicherung-geänderten Antrag unterschrieben am 03. 10. 2010 auf Grund einer Depression welche zwischen den beiden Daten eingetreten und Diagnostiziert wurde.
D.h. der Versicherte ist nun aufgrund der Depression berufsunfähig?
--> Bis dato arbeitsunfähig

Zitat:
Die Versicherung hätte bei Schadenmeldung (Februar 2011) evtl. das Recht zum Rücktritt, Kündigung, Anpassung evtl. Anfechtung.
Macht dieses aber nicht geltend (Monatsfrist).
Wie auch - der Versicherte wird im am 03.10.2010 unterschriebenen Antrag die Depression nicht erwähnt haben.... das stellte der Versicherer vermutlich erst bei Nachforschungen fest.
--> Er hätte doch bis Date bzw. ab Februar plus ein monat sein Recht geltend machen müssen? Denkfehler meinerseits?


Zitat:
Sie Verweigert die Zahlung da der der Versicherungsfall vor Vertragsunterzeichnung eingetreten wäre.
Das klingt plausibel.
Versicherungsbeginn war 01. 08. 2010 und die Rückwärtsversicherung müßte greifen, da der VN zum Zeitpunkt keine Kenntnis vom Versicherungsfall hatte (§2 vvg Abs. 2. Satz 2), Vericherungsfall trifft erst nach 6 Mon AU ein oder ärztlich Prognostiziert

http://www.juramagazin.de/berufsunfaehigkeit

oder

http://www.jusmeum.de/urteile/olg_ce...8f247ca1ea79f7 (geändert)
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 21:11
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Zitat von Susi68 Beitrag anzeigen
Vericherungsfall trifft erst nach 6 Mon AU ein oder ärztlich Prognostiziert
nein. die zahlen erst ab 6 monate nach eintritt der krankheit. aber der versicherungsfall tritt einbei krankheitsbeginn, nicht erst 6 monate später.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 22:49
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein. die zahlen erst ab 6 monate nach eintritt der krankheit. aber der versicherungsfall tritt einbei krankheitsbeginn, nicht erst 6 monate später.
Zu unterscheiden ist denke ich Krankheitsbeginn und Versicherungsfall (6 Monate) und laut §2 vvg die kenntnis
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 23:04
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Zitat von Susi68 Beitrag anzeigen
Zu unterscheiden ist denke ich Krankheitsbeginn und Versicherungsfall (6 Monate) und laut §2 vvg die kenntnis
versicherungsfall:
Zitat:
Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. (aus wikipedia)
der auslöser des versicherungsfalls ist der beginn der krankheit. da gibts nichts zu unterscheiden.

das die versicherungsnehmerin bei vertragsabschluss kiene kenntnis von ner depression gehabt haben will, wo sie kurz später krank drauf geschrieben wird, ist total unglaubwürdig.

wann wurde die depri denn das erste mal diagnostiziert?
Humungus and Tiger63 like this.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 07:47
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
wann wurde die depri denn das erste mal diagnostiziert?
Die iagnose erfolgte im September.
Neue Gesundheitsfragen wurden nicht gestellt
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  #9 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 09:24
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Zitat:
Zitat von Susi68 Beitrag anzeigen
Die iagnose erfolgte im September.
Neue Gesundheitsfragen wurden nicht gestellt
Aber vor/bei Unterschrift im Oktober kam sicher ein Anschreiben mit sinngemäß folgendem Zusatz:

"Falls sich seit Antragstellung (im August) Ihr Gesundheitszustand geändert hat, teilen Sie uns dies bitte mit. Unser Angebot gilt nur, wenn Ihre im Antrag gemachten Angaben unverändert zutreffend und vollständig sind."

Die ***-Versicherung macht das erwiesenermaßen so und jede andere Versicherung in D wird sich ebenfalls absichern, weil sonst in genau den Fällen, wie er hier fiktiv geschildert worden ist, ständig Klagen laufen würden. Und das tut sich kein Versicherer freiwillig an.

Übrigens: hätte der Versicherer von der Depression im September gewusst, hätte er vermutlich den Antrag gar nicht erst angenommen oder nach genauer Prüfung einen exorbitanten Beitragszuschlag eingefordert oder BU wegen Depression schlichtweg ausgeschlossen.

Die fiktive VN/VP mag das nun glauben oder nicht - es wird keine bessere Antwort geben....
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  #10 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 09:53
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AW: Berufsnfähigkeitsversicherung

Hi Tiger,

Danke für Deine Antwort.

Zitat:
Aber vor/bei Unterschrift im Oktober kam sicher ein Anschreiben mit sinngemäß folgendem Zusatz:

"Falls sich seit Antragstellung (im August) Ihr Gesundheitszustand geändert hat, teilen Sie uns dies bitte mit. Unser Angebot gilt nur, wenn Ihre im Antrag gemachten Angaben unverändert zutreffend und vollständig sind."

Im Oktober kam nur eine "Annahmeerklärung" für die
geänderten Beiträge.
(BU Rentenhöhe wurde falsch berechnet durch Agentur)

Sowas stand nicht darin

Es betrifft mich nicht selbst, darum habe ich die Unterlagen nur gelesen.
Es wurde auf eine Rückseite verwiesen und man bestätigt bei Unterschrift diese "Hinweise für den Versicherungsnehmer" gelesen zu haben.
Die habe ich nicht genau gelesen, aber es ging wohl um Ratenzuschläge bei nicht jährlicher Zahlweise usw.

Der versicherer muß einen nach neuem VVG doch separat und schriftlich auf Nachmeldeobligenheiten hinweisen.

Aber angenommen es hätte drin gestanden, dann wäre es eine Anzeigepflichtverletzung gewesen und der Versicherer hätte 1 Monat nach Kenntnis (Februar) seine Rechte geltend machen müssen (Rücktritt, Anfechtung, Vertragsanpassung).
Dies hat er aber nicht getan.

Gruß
Susi
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anzeigepflicht, berufsunfähikeitsversicherung, rückwärtsversicherung

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