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Berufshaftpflicht als Freiberufler

Dies ist eine Diskussion zu Berufshaftpflicht als Freiberufler innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 12:24
Boardneuling
 
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Berufshaftpflicht als Freiberufler

Hallo zusammen,

mal angenommen ein freiberuflicher Mitarbeiter A leistet für seinen Auftraggeber B in dessen Räumlichkeiten seine Arbeit. A stellt B für diese Leistung eine Rechnung. Nun kommt es durch einen Fehler von A zu einem Schaden. Ist A definitiv über die Berufshaftpflicht des Auftraggeber abgesichert? B hat Freiberufler ja in seinem Versicherungsschein stehen, nur nicht namentlich erwähnt. Kann A dennoch z.B. durch die Versicherung von B in Regress genommen werden? Benötigt A um jeden Preis eine Berufshaftpflicht?

Vielen Dank für Ihre Einschätzungen im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 12:44
V.I.P.
 
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AW: Berufshaftpflicht als Freiberufler

Zitat:
Zitat von eagnuts Beitrag anzeigen

mal angenommen ein freiberuflicher Mitarbeiter A leistet für seinen Auftraggeber B in dessen Räumlichkeiten seine Arbeit. A stellt B für diese Leistung eine Rechnung. Nun kommt es durch einen Fehler von A zu einem Schaden. Ist A definitiv über die Berufshaftpflicht des Auftraggeber abgesichert?
kommt auf den Versicherungsvertrag und die Art des Schadens an. IaR tritt aber eine Berufshaftpflicht eines Auftraggebers nicht für (s)einen Auftragnehmer ein.
Zitat:
Zitat von eagnuts Beitrag anzeigen

B hat Freiberufler ja in seinem Versicherungsschein stehen, nur nicht namentlich erwähnt.
Ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages und der Art des Schadens kann hierzu nicht weiter ausgeführt werden
Zitat:
Zitat von eagnuts Beitrag anzeigen

Kann A dennoch z.B. durch die Versicherung von B in Regress genommen werden?
unterstellt der Versicherer des B deckt das Risiko sehe ich zumindest bei Vorsatz eine Regreßmöglichkeit
Zitat:
Zitat von eagnuts Beitrag anzeigen

Benötigt A um jeden Preis eine Berufshaftpflicht?
Das wird A selbst entscheiden müssen. Je nach Tätigkeit kann eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein; in einigen Berufen ist eine Berufshaftpflicht auch gesetzlich vorgeschrieben
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 16:17
V.I.P.
 
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AW: Berufshaftpflicht als Freiberufler

Zitat:
Zitat von eagnuts Beitrag anzeigen
Nun kommt es durch einen Fehler von A zu einem Schaden.
Schaden bei wem?

Richtet A am Eigentum von B einen Schaden an, während er in dessen Auftrag tätig ist, zahlt eine Haftpflichtversicherung von B selbstverständlich nicht.

Richtet A während seiner Tätigkeit im Auftrag von B bei einem Kunden von B einen Schaden an, kommt es auf die Versicherungsbedingungen von B an. (Und auf das konkrete Vertragsverhältnis zwischen A und B und Kunde.)

Zitat:
Ist A definitiv über die Berufshaftpflicht des Auftraggeber abgesichert?
Dazu muß man die genauen Versicherungsbedingungen samt aller Fallstricke kennen.

Zitat:
Kann A dennoch z.B. durch die Versicherung von B in Regress genommen werden?
Wenn A grob fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden anrichtet: ja, selbstverständlich. Sofern denn die Versicherung für den durch A angerichteten Schaden überhaupt leistet.

Zitat:
Benötigt A um jeden Preis eine Berufshaftpflicht?
Es ist zumindest ziemlich gewagt, ohne eine solche selbständig tätig zu sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 12:31
V.I.P.
 
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AW: Berufshaftpflicht als Freiberufler

Hm, der Auftraggeber hat eine Haftpflicht. In den Bedingungen ist der mitversicherte Personenkreis geregelt. Ein Freiberufler, der für B Aufträge erledigt, dürfte dazu nicht gehören.
Die Haftungsbegrenzungen des Arbeitsrechts dürften bei dem A nicht greifen und ein Versicherer wird deshalb schon bei einfachem Verschulden Regreß nehmen.
Ob man eine Berufshaftpflicht braucht, hängt von dem zu erwartenden Risiko ab und von den finanziellen Verhältnissen des A. Als Hartzer braucht er sich keine Gedanken zu machen. Wohlhabende müssen/sollten sich da schon absichern.
Allerdings ist fraglich, ob das Beschäftigungsmodell des A zum B überhaupt der Prüfung des Versicherungsträgers standhält und hier kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Smiley Mac
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