Dies ist eine Diskussion zu Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Frage: Kann der Versicherte RÜCKWIRKEND ab 01.01. kündigen, da er erheblich verspätet, also vertragswidrig, üb. die Beitragserhöhung informiert wurde? Normal sind Beitragsrechnungen rechtzeitig vor Ablauf eines Versicherungsjahres vorzulegen, so daß der Versicherte sich dann rechtzeitig entscheiden kann. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Dies ist keine Regelung aus der Hausratversicherung. Welche Begründung hat der Versicherer für die Beitragserhöhung angegeben? Es gibt einen jährlich von einem Treuhänder festgestellte prozentuale Erhöhung der Versicherungssumme, die dann auch den Beitrag erhöhen würde, der der Versicherungsnehmer aber widersprechen kann. In solchen Fällen bleibt dann die Versicherungssumme - und der Beitrag - unverändert. Diese Widerspruchsmöglichkeit ist normalerweise als Aufdruck auf den Beitragsrechnungen zu sehen. Hier genügt es dann innerhalb von einem Monat dem Versicherer mitzuteilen, dass man die Erhöhung der Versicherungssumme nicht wünscht und man erhält danach einen Nachtrag mit neuer Beitragsrechnung. Sollte ein anderer Grund angegeben sein, müßte er hier erläutert werden, damit die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung überprüft werden kann. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Das außerordentl. Kündigungsrecht ist unstrittig. Darum geht es hier auch nicht, sondern allein um die Frage, ab wann der Versicherte den Vertrag beenden kann, nachdem der Versicherer erheblich verspätet die Beitragserhöhung mitteilte. Dann muß der Versicherte doch wohl das Recht haben, per Beginn des neuen V-Jahres auch außerordentl. zu kündigen, d. h. hier rückwirkend ab 01.01.12. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Es wäre im Falle der Hausratversicherung tatsächlich wichtig den Grund für die Beitragserhöhung zu wissen, damit das beurteilt werden kann. Den Grund wird die Versicherung doch mitgeteilt haben. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Verstehe nicht, was das mit demProblem zu tun hat. Beitragserhöhung wurde mit allgemein erhöhtem Schadensverlauf begründet. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Nochmal, normalerweise ist dies kein Beitragserhöhungstatbestand in der Hausratversicherung, der erst mit Zugang der Beitragsrechnung mitgeteilt werden kann. Der Vertrag hat sich, ohne vorherige Mitteilung an den VN und Einverständnis von ihm zu den geänderten Bedingungen (Prämien), für beide Seiten zum 01.01.2012 unverändert verlängert. Der VN kann insofern darauf bestehen, dass der Vertrag zu unveränderten Konditionen fortgeführt wird, hilfsweise zum 01.01.2012 aufgehoben wird. All dies unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um eine Privathaftpflichtversicherung handelt, in der diese Art der Erhöhungsmitteilung üblich und in den Bedingungen verankert ist und der VN keiner Vertragsänderung zugestimmt hat. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Zusammengefaßt: Es geht um eine Hausratversicherung, keine Privathaftpflicht. Mitte Jan.(!) erhielt der Versicherte eine deutlich erhöhte Beitragsrechnung ab 01.01.12 mit der separ. Begründung, der Beitrag habe wegen der ungünstigen Schadensentwicklung "angepaßt" werden müssen, blabla... Vertraglich steht dem VN damit unbestreitbar ein außerordentl. Kündigungsrecht zu, das der VN zum 01.01.12 ausüben will. Frage war, ob er das RÜCKWIRKEND ab 01.01.12 kann, weil er ja erheblich verspätet von der Beitragserhöhung Kenntnis erhielt. Verstehe Ihre Antwort so, daß eine rückwirkende Vertragsauflösung per 01.01.12 aufgrund der geschilderten Sachlage rechtswirksam verlangt werden kann. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt Ja, das stand ja oben. Zitat:
|
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Hausratvers.verspätet mitgeteilt @charles0308 Zitat: Es wurde immer nur von erhöhten Schadenzahlungen gesprochen, dabei war leider nicht zu eruieren, ob diese Schäden bei VN eingetreten sind, oder ob es sich um Schadenaufwand des Versicherers insgesamt handelt. Ersteres würde natürlich erläutern, warum der Vers. bei VN die Prämie erhöht, kann er aber ja auch nicht ohne vorherige Mitteilung (kurz nach letzter Schadenzahlung) und mit Hinweis darauf, dass der VN dieses Angebot nicht annehmen muss und den Vertrag kündigen kann. Letzteres ist bei Hausratversicherungen zumindest im Rahmen der VHB nicht geregelt und wäre dann solange es eine HR mit VHBist, auch nicht zulässig - es sei denn es handelt sich um einen Vers. der vollkommen unübliche Klauseln hat. Was ich aber mal nicht unterstellt habe. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kündigungsschutzklage, verspätet | Arbeitsrecht | 23.11.2010 22:52 |
| Eingang = verspätet? | Bürgerliches Recht allgemein | 16.11.2010 18:13 |
| Tatvorwurf durch Halter an Fahrer mitgeteilt - Verjährungsunterbrechende Handlung? | Straßenverkehrsrecht | 12.09.2010 20:57 |
| Vortrag verspätet | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 24.08.2008 14:34 |
| Hausratvers. Leistungsbefreiung §39VVG | Versicherungsrecht | 10.06.2008 13:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios