Dies ist eine Diskussion zu Bausparvertrag mit Betreuungsausweis innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| ich habe folgendes fiktives Beispiel und bräuchte eine Antwort darauf. Person A = Kundin mit Betreuungsausweis für eine Verwandte der Person A, welche im Pflegeheim lebt. Person B = Vermittler Die Person A verwaltet das Geld der Verwandten, da diese im Pflegeheim lebt. Nun wollte bzw. muss Person A das Geld anlegen und dabei möglichst viele Zinsen erwirtschaften. Person A möchte dazu gerne bei Person B einen Bausparvertrag abschließen, da dieser mehr Zinsen als ein normales Sparbuch bringt. Und dies als reinen Sparvertrag ohne WOP o.ä. Dafür ist allerdings eine Abschlussgebühr fällig, welche nach ca. 1,5 Jahren wieder mit den erwirtschafteten Zinsen drinwären. Person A meint aber, dass hier das zuständige Gericht nicht mitspielen würde. Meine Frage(n). Ist das korrekt? Kann Person A das Geld auf einen Bausparvertrag legen? Welche rechtlichen Vorschriften greifen hier? (Frage auch hier gestellt) |
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| AW: Bausparvertrag mit Betreuungsausweis Einen Bausparvertrag für jemandem, der im Pflegeheim lebt? Das ist so ungefähr der größte Unsinn, den ich mir vorstellen kann. Der einzige Vorteil eines Bausparvertrags, das zinsgünstige Darlehn nach der Ansparzeit, wird nicht genutzt werden können. Alle anderen Nachteile, beispielsweise die Provision, die niedrigen Zinsen (selbst ein Bundesschatzbrief ist besser!), bleiben erhalten. Rechtsgrundlagen sind §§1896ff., 1807, 1810 BGB. Man müsste als erstes klären, ob der Bausparvertrag überhaupt die Voarussetzungen des §1807 BGB erfüllt. Aufgabe des Betreuers ist übrigens nicht, "möglichst viele" Zinsen zu erwirtschaften, sondern das Geld verzinst, aber sicher für den Betreuten anzulegen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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