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Aufschläge für monatliche Zahlungen

Dies ist eine Diskussion zu Aufschläge für monatliche Zahlungen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 31.07.2011, 09:50
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Aufschläge für monatliche Zahlungen

Hallo,
ich habe mir gerade vorgestellt, in den Versicherungsbedingungen einer im Jahre 1979 abgeschlossenen Lebensversicherung steht folgender Satz:

Der Versicherer zahlt einen Einmalbeitrag oder Jahresbeiträge. Jahresbeiträge werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig; sie können mit Zustimmung des Versicherers gegen ein Aufgeld auch in Raten gezahlt werden.

Ein Zinsangabe fehlt in dieser Police! Nach einem BGB Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 22/07 ist dies aber rechtswidrig. Falls so ein Fall mal eintreten würde, wie wäre hier die Vorgehensweise? Könnte man das überhaupt kontrollieren?
Und, ich glaube mal irgendwo gehört oder gelesen zu haben, dass diese monatlichen Aufschläge auf die Versicherungsbeiträge auch nicht so ganz legal sind.

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.
Lieben Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 21:44
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AW: Aufschläge für monatliche Zahlungen

Was soll an den monatlichen Aufschlägen nicht legal sein? Der Beitrag ist für ein Jahr kalkuliert und dann kostet monatlich einen Aufschlag. Nur weil Gerichte sozialfreundlich urteilen, muss nicht gleich alles falsch sein. Außerdem hat man ja die Wahl. Man muß nicht monatlich zahlen. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 08:31
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AW: Aufschläge für monatliche Zahlungen

Bei einer unterjähriger Zahlung von Versicherungsprämien ist der Verbraucher über die Mehrbelastung wegen der unterjährigen Zahlung durch die Angabe eines effektiven Jahreszinses aufzuklären, denn nur so kann der Versicherungskunde wirklich erkennen, wie teuer eine Ratenzahlung wirklich ist.

: http://www.finanztip.de/recht/versic...enzuschlag.htm
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 09:07
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AW: Aufschläge für monatliche Zahlungen

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Bei einer unterjähriger Zahlung von Versicherungsprämien ist der Verbraucher über die Mehrbelastung wegen der unterjährigen Zahlung durch die Angabe eines effektiven Jahreszinses aufzuklären, denn nur so kann der Versicherungskunde wirklich erkennen, wie teuer eine Ratenzahlung wirklich ist.

: http://www.finanztip.de/recht/versic...enzuschlag.htm
Dankeschön :-)
Schönen Sonntag
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  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 11:32
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AW: Aufschläge für monatliche Zahlungen

Überraschend und wohl im Ergebnis auch nicht gerecht. Gibt es dazu abschließende Rechtssprechung, dass ein Versicherer die Beiträge verzinst und mit Verwaltungskosten zurückzahlen muß, obwohl ein Vertrag bereits erloschen ist? Smiley Mac
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  #6 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 18:01
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AW: Aufschläge für monatliche Zahlungen

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Überraschend und wohl im Ergebnis auch nicht gerecht. Gibt es dazu abschließende Rechtssprechung, dass ein Versicherer die Beiträge verzinst und mit Verwaltungskosten zurückzahlen muß, obwohl ein Vertrag bereits erloschen ist? Smiley Mac
Lieben Dank! Gibt es hierzu ein Aktenzeichen?
Liebe Grüße
Petra
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