Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 14:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Hallo,

angenommen eine Person A will in Ihr KFZ steigen, startet den Motor, hatte den Leerlauf drin und rutscht von der Bremse ab. Das Auto rollt 30cm und rollt auf ein anderes KFZ von Person B.
Es gibt nur einen geringfügigen äußerlichen Schaden. 3 kleine Abdrücke von ~3mm Durchmesser.

Nun geht Person B in seine Vertragswerkstatt und macht einen Kostenvoranschlag von 800€. Dabei sollt die Stoßstange erneuert werden, was jedoch der Meinung von Person A nicht dem Schaden entspricht.

Nun die Frage:
Muss Person A die Reperatur in Kauf nehmen, oder kann der Schaden anderwertig entfernt werden? In etwa durch eine neue Lackierung.

Gruß
Rhino
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 14:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Zitat:
Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
Muss Person A die Reperatur in Kauf nehmen, oder kann der Schaden anderwertig entfernt werden? In etwa durch eine neue Lackierung.
Das kann von hier unmöglich beurteilt werden!

A sollte den Schaden der Haftpflichtversicherung melden, die sich auch um die Feststellung der Schadenhöhe kümmert. Sie kann der Haftpflicht ankündigen, den Schaden später selber zahlen zu wollen.

Alternative: Gutachter einschalten (bzw. Forderungen des Gegners zurückweisen und klagen lassen), was teuer wird.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 14:37
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Vielen Dank für die Antwort.

Muss Person A den Wagen in dieser Werkstatt reparieren lassen oder kann Person A sagen, dass es in der Werkstatt X günstiger wäre?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 14:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Zitat:
Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
Muss Person A den Wagen in dieser Werkstatt reparieren lassen oder kann Person A sagen, dass es in der Werkstatt X günstiger wäre?
Der Geschädigte hat ein Anrecht darauf, dass sein Fahrzeug so wiederhergestellt wird, wie es vorher war.

Der Geschädigte hat prinzipiell das Anrecht auf eine Reparatur in der Markenwerkstatt. Nur bei einem alten Auto kann er verpflichtet werden, eine günstigere Werkstatt zu nehmen...allerdings muss die Versicherung beweisen, dass die zum gleichen Standard arbeitet, was schwierig sein wird: http://www.autoservicepraxis.de/ansp...tt-896948.html
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 15:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rhino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Zitat:
Der Geschädigte hat ein Anrecht darauf, dass sein Fahrzeug so wiederhergestellt wird, wie es vorher war.
Demnach wird die Versicherung wohl auch nur den entstandenen Schaden begutachten und keine neue Stoßstange fordern?

Ich fände es übertrieben, falls Person B die Heckstoßstange in eine neue austauschen wollen würde.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 15:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Zitat:
Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
Demnach wird die Versicherung wohl auch nur den entstandenen Schaden begutachten und keine neue Stoßstange fordern?

Ich fände es übertrieben, falls Person B die Heckstoßstange in eine neue austauschen wollen würde.
Warte mal einen Moment, ich krieche gleich durch das Internetkabel und kuck mir den Schaden an...

Eines (nein, zwei Dinge) muss man sagen:
1. so mancher Schaden sieht von außen harmlos aus, ist aber hinter dem Lack größer, weil teilweise Prallkörper getroffen werden, die kaputtgehen. Und dann kann ein Schaden schnell vierstellig werden.
2. es gibt so manchen Trickser, der sein Auto durch so etwas renovieren will. Und eine Werkstatt verdient auch gerne.

Was jatzt hier die Wahrheit ist kann man von hier aus unmöglich sagen. Die Versicherung hält sich bei kleinen Schäden an die Aussage der Werkstatt (weil ein Gutachten teurer ist) und fordert bei größeren Schäden ein Gutachten an.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 10:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Unter 1000 € kommt kein Gutachter.
Wenn ein Gutachter kommt - hat der mit dem Schaden das Wahlrecht.

800 Euro, dafür bekommste Stossstange und Lack mit Glück.

823 Der Zustand ist wiederherzustellen wie er vor dem Unfall gewesen.

Markenwerkstatt - die Meinungen:

Die einen sagen immer Marken, Schadenminderung, gleiche Werkstatt

Eine Werkstatt muss günstiger sein, ohne Bindung.
Auch bei älteren Fahrzeugen wird es bezahlt. Wobei ich die Urteile
bereits durchgesehen - ist rel blödsinn.

Ob der H VR 800 oder 900 rappt ist egal - du wirst gestuft.
Egal ob 1 Cent oder 20 ist egal.

Du kannst den SFR Kaufen, sprich Du bezahlst den Schaden, dann wirst
Du auch nciht gestuft. Ich habe bereits bei nem Kratzer gesehen das s teuer geworden.

Eine Stoßstange kostet bei nem Wagen Geld.
Bei einer Reperatur wird oft der Dämpfer getauscht. Gleich beide Seiten.

Das ist auch ok

Niemand wird da gucken. Nicht bei 800 der VR hat kein Recht.
Es sei den es ist OFFENSICHTLICH falsch. Das ist es nicht.

Da brauch ich nicht gucken, das wink ich durch.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 13:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall beim wegrollen des KFZ

Es ist natürlich ärgerlich, wenn Bagatellen derart aufgebauscht werden. Geh einfach in die Werkstatt und rede mit dem Chef, warum hier nicht repariert und lackiert wird. Der wird dir das erklären. Vielleicht sagt er aber auch: Wieso, ich wollte das ja machen, der Eigentümer wollte aber neue Stoßstange. Dann bitte ihn um ein neues Angebot. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Auffahrunfall Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.10.2010 16:00
Auffahrunfall beim Einparken Straßenverkehrsrecht 20.09.2008 22:56
Auffahrunfall beim Abbiegen Straßenverkehrsrecht 17.10.2007 01:32
Auffahrunfall beim Rückwärts einparken Straßenverkehrsrecht 25.12.2006 15:47
Ist beim Auffahrunfall immer der Auffahrende der Dumme ? Straßenverkehrsrecht 29.11.2006 13:46





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN