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Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 16.12.2010, 16:27
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Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Hallo,

Person A (Kläger) hat Ansprüche gegenüber seiner privaten Unfallversicherung geltend gemacht. Jetzt wurde die Berufung vor dem Oberlandesgericht vertagt weil die Richter den Arzt gerne sehen möchte, der das ärztliche Attest ausgestellt hat und auch noch Person A.

Person A kann zum Termin erscheinen, er fragt sich aber ob der Arzt das tun würde, denn der Arzt wird bestimmt nicht begeistert sein, das OLG befindet sich 500 km entfernt und er hat dadurch einen hohen Nutzungsausfall (renommierter Arzt). Soviel Person A weiß, erhält der Arzt vom OLG eine Vorladung, es steht diesem aber frei zu kommen.

Der Arzt ist jedoch für Person A sehr wichtig, daß dieser zum Termin erscheint. Wie kann Person A den Arzt überzeugen zum Termin zu erscheinen, Person A ist ratlos.

P.S.: Person A hat eine Rechtsschutzversicherung. Der Arzt hätte wahrscheinlich einen Nutzungsausfall von paar tausend Euros.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 16:29
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
Wie kann Person A den Arzt überzeugen zum Termin zu erscheinen, Person A ist ratlos.
Ach, eine Handvoll Dollars macht Reiselust!

Wie kommt der A darauf, dass der Arzt einer Vorladung zur Zeugenaussage nicht Folge leisten muss?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 10:03
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Der Arzt muss vor Gericht erscheinen. Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht. Dafür bekommt er auch eine Zeugenentschädigung. Das ist zwar verhältnismäßig wenig, das bringt halt sein Beruf so mit sich. Wenn er unentschuldigt fehlt, bekommt er vom Richter eine Strafe aufgebrummt. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 10:49
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Finanziell gesehen bevorzugt der Arzt bestimmt lieber eine Strafe als einen ganzen Tag auf seine Praxis zu verzichten und Reisekosten für das OLG mit 500 km (was für ein Aufwand für den Arzt). Dachte nur als Beschuldigter muß man immer erscheinen. Bekommt man überhaupt eine Strafe wenn man als Zeuge fehlt? Wenn ja, was?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 11:05
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
Bekommt man überhaupt eine Strafe wenn man als Zeuge fehlt? Wenn ja, was?
Ach, im schlimmsten Fall Ordnungshaft ("Beugehaft")! §390 ZPO lesen.

Abgesehen davon trägt der Arzt die Kosten eines verschobenen Prozesses, wenn er dafür verantwortlich ist.

Also: Käsekuchen backen für den Doktor. Und Beruhigungstee dazu packen.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 10:41
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Wer zahlt die Reisekosten für den Arzt, bzw. bekommt er die erstattet?
Muß er persönlich erscheinen oder kann er seinen eigenen Anwalt dahinschicken, der ihn vertritt?
Mein Anwalt meinte, wenn der Arzt nicht erscheint, geht die Berufung negativ für Person A aus.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 13:06
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

Das legt der Richter fest. Beim ersten Mal vielleicht 250 Euro, was dann erhöht wird. Jetzt sollte man einfach den ersten Termin abwarten, bevor man über Eier redet, die noch nicht gelegt sind. Wenn mittwochs die Praxis sowieso geschlossen ist, lassen Richter bei der Terminfestlegung auch mit sich reden. Smiley Mac
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Alt 18.12.2010, 13:12
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

siehe dazu auch § 380 ZPO
Zitat:
§ 380
Folgen des Ausbleibens des Zeugen

(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

(2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt; auch kann die zwangsweise Vorführung des Zeugen angeordnet werden.

(3) Gegen diese Beschlüsse findet die sofortige Beschwerde statt.
diese Norm, sowie auch die von Humungus erwähnte, 390 ZPO, könnte die
Reiselust des Zeugen erhöhen ...
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  #9 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 13:22
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Zitat:
Zitat von Hardcastle Beitrag anzeigen
Wer zahlt die Reisekosten für den Arzt, bzw. bekommt er die erstattet?
eine Zeuge wird nach §§ 19 ff JVEG vom Gericht entschädigt. http://dejure.org/gesetze/JVEG/19.html

Bei einem Zivilprozess wird iaR die unterlegene Partei mit den Kosten belastet; hierzu ergeht richterlicher Beschluss.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 22:14
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AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung

der Arzt war sehr wütend, meinte er wird nicht kommen, schon gar nicht für 13 Euro/h Entschädigung. Ich kann ihn nachvollziehen. Trotzdem benötigt ihn Person A vor Gericht.
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