Dies ist eine Diskussion zu Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Person A (Kläger) hat Ansprüche gegenüber seiner privaten Unfallversicherung geltend gemacht. Jetzt wurde die Berufung vor dem Oberlandesgericht vertagt weil die Richter den Arzt gerne sehen möchte, der das ärztliche Attest ausgestellt hat und auch noch Person A. Person A kann zum Termin erscheinen, er fragt sich aber ob der Arzt das tun würde, denn der Arzt wird bestimmt nicht begeistert sein, das OLG befindet sich 500 km entfernt und er hat dadurch einen hohen Nutzungsausfall (renommierter Arzt). Soviel Person A weiß, erhält der Arzt vom OLG eine Vorladung, es steht diesem aber frei zu kommen. Der Arzt ist jedoch für Person A sehr wichtig, daß dieser zum Termin erscheint. Wie kann Person A den Arzt überzeugen zum Termin zu erscheinen, Person A ist ratlos. P.S.: Person A hat eine Rechtsschutzversicherung. Der Arzt hätte wahrscheinlich einen Nutzungsausfall von paar tausend Euros. |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Zitat:
![]() Wie kommt der A darauf, dass der Arzt einer Vorladung zur Zeugenaussage nicht Folge leisten muss?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Der Arzt muss vor Gericht erscheinen. Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht. Dafür bekommt er auch eine Zeugenentschädigung. Das ist zwar verhältnismäßig wenig, das bringt halt sein Beruf so mit sich. Wenn er unentschuldigt fehlt, bekommt er vom Richter eine Strafe aufgebrummt. Smiley Mac |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Finanziell gesehen bevorzugt der Arzt bestimmt lieber eine Strafe als einen ganzen Tag auf seine Praxis zu verzichten und Reisekosten für das OLG mit 500 km (was für ein Aufwand für den Arzt). Dachte nur als Beschuldigter muß man immer erscheinen. Bekommt man überhaupt eine Strafe wenn man als Zeuge fehlt? Wenn ja, was? |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Zitat:
Abgesehen davon trägt der Arzt die Kosten eines verschobenen Prozesses, wenn er dafür verantwortlich ist. Also: Käsekuchen backen für den Doktor. Und Beruhigungstee dazu packen.
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung Das legt der Richter fest. Beim ersten Mal vielleicht 250 Euro, was dann erhöht wird. Jetzt sollte man einfach den ersten Termin abwarten, bevor man über Eier redet, die noch nicht gelegt sind. Wenn mittwochs die Praxis sowieso geschlossen ist, lassen Richter bei der Terminfestlegung auch mit sich reden. Smiley Mac |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung siehe dazu auch § 380 ZPO Zitat:
Reiselust des Zeugen erhöhen ...
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung eine Zeuge wird nach §§ 19 ff JVEG vom Gericht entschädigt. http://dejure.org/gesetze/JVEG/19.html Bei einem Zivilprozess wird iaR die unterlegene Partei mit den Kosten belastet; hierzu ergeht richterlicher Beschluss.
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| AW: Arztvorladung OLG wegen privater Unfallversicherung der Arzt war sehr wütend, meinte er wird nicht kommen, schon gar nicht für 13 Euro/h Entschädigung. Ich kann ihn nachvollziehen. Trotzdem benötigt ihn Person A vor Gericht. |
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