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Anwartschaft private Krankenkasse

Dies ist eine Diskussion zu Anwartschaft private Krankenkasse innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 14:19
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Anwartschaft private Krankenkasse

Hallo,

gibt es eine Verpflichtung/Nebenpflicht/Beratungspflicht/… einer privaten Krankenversicherung, einem zwangsweise zur gesetzlichen Krankenversicherung wechselnden, ein Angebot bezügl. Anwartschaft zur Rückkehr zu unterbreiten?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 15:47
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AW: Anwartschaft private Krankenkasse

Keine Ahnung!

Der Beitrag wäre m.E. besser im Unterforum "Sozialrecht" aufgehoben. Einfach den Beitrag hier über "Ändern" löschen und im Sozialrecht neu posten.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 16:32
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AW: Anwartschaft private Krankenkasse

Sorry, aber ich fürchte, Versicherungsrecht wäre besser gewesen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 17:15
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AW: Anwartschaft private Krankenkasse

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Sorry, aber ich fürchte, Versicherungsrecht wäre besser gewesen.
kein Problem

Der TE hat nun auch im Sozialrecht gepostet
Anwartschaft private Krankenversicherung
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2011, 21:04
RKG RKG ist offline
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AW: Anwartschaft private Krankenkasse

Gehöre nicht zu den Experten für Krankenversicherung, aber neige dazu, dass es eine solche Verpflichtung nicht gibt.

Desweiteren frage ich mich, wie oft es vorkommen würde, dass ein solches Angebot angenommen werden wird.

Eine Anwartschaft macht in diesem Fall vermutlich nur Sinn, wenn die sogenannte große Anwartschaft vereinbart werden würde.
Diese wiederrum dürfte bei einem Beitragsanteil von 20-25% liegen.
Zahlte also ein Versicherter bisher rd. 400 € für seine private Krankenversicherung hätter er zu der gesetzlichen Kasse 80-100 € monatlich nur für die Anwartschaft zu zahlen.

Umgekehrt: Wird der Versicherte von einem Vertreter beraten und es wurde konkret nach den Möglichkeiten und den Vorraussetzungen dafür gefragt, sollte diese Antwort schon korrekt erläutert werden.
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