Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Dies ist eine Diskussion zu anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 15:17
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Herr X verfügt über eine bei Versicherungsunternehmen S abgeschlossene Hausrat und Glasversicherung. Herrn X erreichten nun 2 schreiben in dem die Versicherungssumme der Hausratversicherung angehoben und somit auch der Beitrag angehoben wurde. Hätte Herr X hier ein Sonderkündigungsrecht?
Weiterhin erhielt er ein schreiben bezüglich seiner Glasversicherung die ebenfalls angehoben werden soll da sich preisindex erhöht hätte. eine Sonderkündigung wäre aber wegen §10 AGIB 94 ausgeschlossen. Nebenbei hätte Herr X im Jahr zuvor bereits eine Anpassung der Glasversicherung ohne Sonderkündigungsmöglichkeit aus dem selben Grund hinnehmen müssen.

Wie kann er vorgehen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 16:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Die HR ist eine Neuwertversicherung und wird daher den steigenden Preisen angepasst. Deshalb besteht hier kein Sonderkündigungsrecht, solange keine echte Tariferhöhung vorliegt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 17:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Herr X muß die beschriebenen Anpassungen nicht hinnehmen!

Herr X hat innerhalb eines Monats nach Zugang der Anpassung eine Widerspruchsrecht und kann somit die Versicherungssumme und die Prämie auf bisherigem Stand halten.

Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Versicherungssumme für die neuwertige Wiederbeschaffung des gesamten Hausrates ausreicht. Birgt aber auf Dauer auch die Gefahr für eine Unterversicherung.

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer der Chef im Ring und bestimmt seine Versicherungssumme.

Nachtrag: Ein Auszug aus den AHB 2008, § 9
Zitat:
4. Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes (siehe b)) angepasst. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Pro- zentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normaler- weise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” - aus dem Ver- braucherpreisindex für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundes- amt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. c) Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. d) Die neue Versicherungssumme wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. e) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berech- net. f) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.

Geändert von Ron-Wide (05.05.2008 um 19:23 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 18:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Wenn er diese Erhöhungen nicht hinnimmt, verliert er schlimmstenfalls die Unterversicherungsverzichtsklausel. Das kann beim Grossschaden sehr teuer für den VN werden. GGruss Mac
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 20:20
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 113
Keine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mFriese hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

>>>verliert er schlimmstenfalls die Unterversicherungsverzichtsklausel

warum??

wächst die Wohnung?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2008, 21:27
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Und wie ist das mit dem Sonderkündigungsverbot bei der glasversicherung. Ich meine wenn die versicherung die Beiträge nicht so kalkuliert das sie mit der Prämie auskommt kann das doch wenn die versicherung darauf die Prämie erhöht doch nicht zu Lasten des Herrn X gehen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 07:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Zitat:
Zitat von le_streets
Und wie ist das mit dem Sonderkündigungsverbot bei der glasversicherung. Ich meine wenn die versicherung die Beiträge nicht so kalkuliert das sie mit der Prämie auskommt kann das doch wenn die versicherung darauf die Prämie erhöht doch nicht zu Lasten des Herrn X gehen.
So ist es. Niemand kann Herrn X eine höhere Versicherungsprämie "verordnen", wenn er nicht zustimmt!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 10:18
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Ok und die Grundlage auf die sich die Versicherungsgesellschaft S beruft was ist damit?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 10:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

Zitat:
Zitat von le_streets
Ok und die Grundlage auf die sich die Versicherungsgesellschaft S beruft was ist damit?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier m.W. nicht; man kann lediglich der dynamischen Anpassung - im Rahmen der benannten einschl. Bedingungen - widersprechen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 10:53
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung

das dies bei der hausrat so ist ist mir inzwischen klar aber ist es auch bei der Glasversicherung so? Weil eine Prämienanpassung aufgrund von Fehlkalkulationen der Versicherung kann doch nicht zu lasten des Versicherungsnehmers gehen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausratversicherung Versicherungsrecht 15.05.2009 12:23
Hausratversicherung Pflicht? Mietrecht 24.04.2009 18:43
Hausratversicherung Stromausfall Versicherungsrecht 13.11.2008 09:33
Einbruchdiebstahl/ Hausratversicherung Versicherungsrecht 27.11.2006 08:13
Hagelschaden - Glasversicherung muss zahlen Nachrichten: Recht & Gesetz 02.12.2004 11:10





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN