Dies ist eine Diskussion zu anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Weiterhin erhielt er ein schreiben bezüglich seiner Glasversicherung die ebenfalls angehoben werden soll da sich preisindex erhöht hätte. eine Sonderkündigung wäre aber wegen §10 AGIB 94 ausgeschlossen. Nebenbei hätte Herr X im Jahr zuvor bereits eine Anpassung der Glasversicherung ohne Sonderkündigungsmöglichkeit aus dem selben Grund hinnehmen müssen. Wie kann er vorgehen? |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Die HR ist eine Neuwertversicherung und wird daher den steigenden Preisen angepasst. Deshalb besteht hier kein Sonderkündigungsrecht, solange keine echte Tariferhöhung vorliegt. |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Herr X muß die beschriebenen Anpassungen nicht hinnehmen! Herr X hat innerhalb eines Monats nach Zugang der Anpassung eine Widerspruchsrecht und kann somit die Versicherungssumme und die Prämie auf bisherigem Stand halten. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Versicherungssumme für die neuwertige Wiederbeschaffung des gesamten Hausrates ausreicht. Birgt aber auf Dauer auch die Gefahr für eine Unterversicherung. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer der Chef im Ring und bestimmt seine Versicherungssumme. ![]() Nachtrag: Ein Auszug aus den AHB 2008, § 9 Zitat:
Geändert von Ron-Wide (05.05.2008 um 19:23 Uhr). |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Wenn er diese Erhöhungen nicht hinnimmt, verliert er schlimmstenfalls die Unterversicherungsverzichtsklausel. Das kann beim Grossschaden sehr teuer für den VN werden. GGruss Mac |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung >>>verliert er schlimmstenfalls die Unterversicherungsverzichtsklausel warum?? wächst die Wohnung? |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Und wie ist das mit dem Sonderkündigungsverbot bei der glasversicherung. Ich meine wenn die versicherung die Beiträge nicht so kalkuliert das sie mit der Prämie auskommt kann das doch wenn die versicherung darauf die Prämie erhöht doch nicht zu Lasten des Herrn X gehen. |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Zitat:
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Ok und die Grundlage auf die sich die Versicherungsgesellschaft S beruft was ist damit? |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: anpassung Hausratversicherung und Glasversicherung das dies bei der hausrat so ist ist mir inzwischen klar aber ist es auch bei der Glasversicherung so? Weil eine Prämienanpassung aufgrund von Fehlkalkulationen der Versicherung kann doch nicht zu lasten des Versicherungsnehmers gehen. |
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