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Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 12:38
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Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Hallo zusammen und guten Tag,

im folgenden schildere ich einen (natürlich fiktiven) Fall und wäre sehr dankbar über Anregungen bzgl. möglichem weiterem Vorgehen der Versicherungsnehmerin.

Ausgangslage: Eine angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst schließt (im Jahre 2004)nach bestem Wissen und Gewissen eine BU ab. (nennen wir sie im Verlauf P.)
P. geht dazu (in 2004) sogar extra zu ihrer Ärztin, um alle Fragen nach der Gesundheit (durch den Versicherer) exakt und korrekt anzugeben.
Speziell fragt P. bei der Ärztin wegen eines kurzzeitigen Erschöpfungszustandes (in 2001), nach Geburt des ersten Kindes, auf den hin die Ärztin Johanniskraut verschrieben hatte. Die Ärztin beschwichtigt die Patientin und meint, dass dies eine harmlose Sache gewesen sei und in den Unterlagen ebenfalls diagnose-vermeidend als "vorübergehender Erschöpfungszustand" geführt sei und es nicht nötig wäre, diese "Kleinigkeit" anzugeben.

Ansonsten ist P. gesund, von einer Allergie, die sie natürlich angibt, und anderen Kleinigkeiten abgesehen.

In 2011 möchte P. für ihr Kind eine Versicherung abschließen. Finanziell wäre es günstig(er), so die Versicherungsberaterin, wenn diese auf ihren, also P.`s Namen liefe.

Diese wird bei der V(orsicht)K(unden)B(eschiss!)- Versicherung beantragt.

Die Versicherung möchte sich aber ebenfalls absichern und fragt, ob P. die Einwilligung zur Einsicht in die Hausarzt-Unterlagen geewährt.

P. stimmt dem zu.

Die Anfechtung:

Nach einiger Zeit erhält P. ein Einschreiben von der V(orsicht)K(eine)B(ezahlung). Der Neuantrag (für das Kind) sei abgelehnt; aber auch die alte bestehende BU und eine LV aus 2004 werden angefochten, da P. relevante Angaben nicht getätigt hätte.

P. wundert sich, weiß aber, dass sie in 2007(!) eine psych(osomat)ische Erkrankung hatte. Das war aber in 2004 nicht vorhersehbar!

P. vermutet, dass es sich um ein Missverständnis handelt bzw. die Versicherung versucht, mit dem Wissen um die Diagnose ab 2007, aus der BU zu kommen:

sie sucht ihre Ärztin auf, um mit ihr zu besprechen, was denn genau in den Unterlagen stünde.

Die Ärztin kopiert P. die Unterlagen, die sie zur Versicherung geschickt hat.
P. fällt aus allen Wolken: im Zeitraum von 1999 bis 2004 stehen insgesamt DREI Diagnosen, von denen sie nichts wusste!
So tauchte z.B. in den Unterlagen der Ärztin eine von P. geschilderte Beziehungskrise als "reaktive Depression" auf. Ebenso wird der Erschöpfungszustand in 2001 als "psychovegetatives Erschöpfungssyndrom" tituliert; was beim Googeln sofort zielstrebig auf "burn out" führt!!!

P. erklärt diesen Sachverhalt der Versicherung. Dass sie von obigen Diagnosen (in dieser Form)nichts wusste. Dass sie unter diesen Umständen niemals eine BU abgeschlossen hätte; denn es wäre ja mehr als kurzsichtig, in eine BU einzubezahlen, in der im Leistungsfalle eine böse Überraschung daherkäme. Die Versicherungsberaterin vor Ort ist ebenfalls schockiert und bewirkt eine Aufschubsfrist (wg. Urlaub) der Anfechtung.

Die VKB allerdings hält sich nicht an Ihr Wort. Sie schicken P. eine Auflösung der BU zu und überweisen P. einen Bruchteil der einbezahlten Beitrags-Gelder.(Rückkaufswert). Auf die Erklärungen von P., wie obige Situation zustande kam, wird mit keiner Silbe eingegangen.
Aber abschließend wird beteuert, dass sich P. auch in Zukunft "weiterhin vertrauensvollst in allen anderen Versicherungsfragen an die V(urchtbar)K(emeinen)B(erater)" wenden könne.

Aktueller Stand:

P. hat ihre Absicherung durch die BU verloren, ebenso ihre Ehre (es wird ihr zwischen den Zeilen "arglistige Täuschung" unterstellt)wie auch eine höhere Geldsumme (über 5000Euro)aus den Beiträgen, die sie zwar einbezahlt hat, aber nicht rückerstattet bekam.

P. hat der V(oll)K(ompetentes)B(eratungsdesaster)- Versicherung nochmal geschrieben. Da sie mit allen anderen Versicherungen (Auto, Haus etc.) ebenfalls bei der V. ist, möchte Sie, dass die Angelegenheit "im Guten" geregelt wird und das gegenseitige Vertrauen wieder hergestellt wird.

Fragen zum weiteren Vorgehen:

- ist für P. ein Vorgehen mit juristischem Beistand anzuraten?

- wenn ja, auf was kann P. sich berufen?

- sollte die Ärztin zu einer Stellungnahme aufgefordert werden?

- mit welchem Recht behält die V. über 5000Euro einbezahltes von P. ein?

- hat P. rechtliche Möglichkeiten, um an ihr Geld zu kommen?

Wie oben bereits geschrieben: für Anregungen und Fachwissen zu diesem Fall wäre ich sehr, sehr dankbar!

Ich wünsche allseits einen angenehmen Sonntag!

Schöne Grüße,

Traviata
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:20
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AW: Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Hm, zum einen bist du da bei einem der "Guten" versichert, was nicht heißen soll, dass die keine Schäden ablehnen oder Verträge anfechten.
Du rennst dreimal zum Arzt und kannst dich bei der Gesundheitsprüfung nicht erinnern? Ist da vielleicht auch ein bisschen Alzheimer im Spiel? Immerhin war das so schlimm, dass du zum Arzt gegangen bist. Also bitte nicht die Buchstaben hier verdrehen, sondern dich an der eigenen Nase ziehen.
Die Anfechtung ist der logische Schluß. Und die gezahlten Beiträge gibt es natürlich nicht zurück.
Als kleines Bonbon: Die BU ist eine überflüssige Einrichtung, weil sich der Staat sowieso um dich kümmert. Da kannst du künftig kräftig sparen. Und das ist nicht ironisch gemeint. Einfach cool bleiben und sich mit dem Rausschmiß abfinden. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:33
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AW: Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
.
Die BU ist eine überflüssige Einrichtung, weil sich der Staat sowieso um dich kümmert.
das seh ich anders. es ist schon ein erheblicher unterschied, ob du irgendwann mit der erwerbsminderungsrente von ungfähr harzV da stehst oder mit ner zusätzlichen versicherung dann 200 euro drüber liegst.

wie man hier allerdings aus der nummer raus kommen will, wüßte ich leider auch nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 21:05
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AW: Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Hat die Versicherte bei ihrem Antrag 2004 die entsprechende Ärztin angegeben und diese gegenüber der Versicherung von der Schweigepflicht entbunden?

Die Versicherte scheint Laie zu sein, was heißt, dass man von ihr Fachwissen oder gar exakte Diagnosen nicht erwarten kann. Da hätte sich die Versicherung schon selbst bemühen sollen (oder hat sie das gemacht?).

Die Ärztin hat mit der Verharmlosung der früheren Befunde auch kein Ruhmesblatt abgegeben, denn sie sollte mit genügend Erfahrung wissen, dass derartige Diagnosen bei einer BU Probleme machen.

Ich würde also als erstes eruieren, wie die Versicherung 2004 den Antrag geprüft hat.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 12:05
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AW: Anfechtung und Auflösung BU wegen Arzt-Patient-Fehl-Kommunikation

Leider habe ich erst nach dem Abschluss der BU erfahren, dass mein Versicherer der Übelste von allen ist. Da mache ich mir mal gar keine Hoffnungen. Wenn die nicht schon soviele Beiträge geschluckt hätten, wäre ich längst raus. Aber man weiß ja: Gerade raus und schon passiert was. Ich finde Hartz durchaus ausreichend. Smiley Mac
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  #6 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 06:55
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Hallo zusammen

und vielen Dank für Eure Schreiben!

@Humungus:

Zitat:
Hat die Versicherte bei ihrem Antrag 2004 die entsprechende Ärztin angegeben und diese gegenüber der Versicherung von der Schweigepflicht entbunden?
Die Versicherte unseres konstruierten Falles, P., hatte die entsprechende Ärztin angegeben und natürlich auch von der Schweigepflicht entbunden.

P. ist Laie, daher war sie extra (vor Vrtragsabschluss) bei der Ärztin, um alle Angaben richtig zu tätigen.

Zitat:
Die Ärztin hat mit der Verharmlosung der früheren Befunde auch kein Ruhmesblatt abgegeben, denn sie sollte mit genügend Erfahrung wissen, dass derartige Diagnosen bei einer BU Probleme machen.
Nach nochmaliger (aktueller) Rücksprache mit der Ärztin gab diese an, dass das Johanniskraut nur mit entsprechender Diagnose von der Krankenkasse übernommen werde - so kam es wohl zu diesem unglücklichen Diagnosen-Dilemma. (evtl. wegen ein paar harmlosen DM..... tausende Euro Verlust.......)

P. hat in der Zwischenzeit einen Fach-Anwalt für Versicherungsrecht (A.)konsultiert. Dieser meinte, dass P. duchaus juristisch vorgehen sollte, da die V(iel)K(ohle)B(ehalten) nicht nur einen, sondern mehrere formale, rechtlich ungültige Schritte getätigt habe.
(leider kann P. diese nicht genau wiedergeben, da sie von der Fachtermini nicht allzuviel behalten hat; auf alle Fälle stand in dem Versicherungsschein wohl, dass innerhalb von 3 Jahren(!)nach Vertragsabschluss eine Überprüfung stattgefunden haben müsse; genau wie eine Anfechtung und die zugrundeliegende Nachweisführung dann ebenfalls Aufgabe der Versicherung sei. Die Anfechtung sei auch nicht, wie vorgeschrieben, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Arzt-Unterlagen, ausgesprochen worden, sonder erst nach 6 Wochen)

Der Anwalt meinte weiters, dass die meisten Versicherungen erst mal ausprobieren, ob der unleidlich gewordene Vertragsnehmer den Rausschmiss klaglos (om wahrsten Sinne des Wortes) hinnimmt.
Seiner Einschätzung nach tun dies bis zu 70 - 80 %.

A. sagt ausserdem, dass mit der Stellungnahme der Ärztin ein mögliches juristisches Vorgehen "steht und fällt".

P. überlegt nun, einen zweiten Anwalt (wegen eines Erstgespräches zwecks zweiter Meinung) aufzusuchen um für sich zu klären, ob es Sinn macht, sich in eine "Streiterei" zu begeben.

Wir erinnern uns: P. hat keinen Rechtsschutz. A. hat ihr "hochgradige Naivität" bescheinigt *zwinker*.

Ausserdem meinte A., P. solle sich unbedingt wieder in die BU hineinklagen, das dies heutzutage unerklässlich sei, sich in dieser Form privat abzusichern. P. ist sich noch unschlüssig.

Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Anregung(en) und Überlegungen, ob (und wie)P. den Streitweg gehen solle, würden mich sehr freuen.

Allseits ein schönes Wochenende!

Traviata
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  #7 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 17:01
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Ich wundere mich massiv, dass die Versicherung dann nicht schon 2004 bei der Ärztin nachgefragt haben soll. Einem Laien kann man selten zutrauen, korrekte ärztliche Diagnosen wiederzugeben, noch dazu im psychiatrischen Bereich!

Ich würde mal ausrechnen, was man bisher gezahlt hat. Dann kann man sich überlegen, ob eine Klage lohnt. Vielleicht geht auch ein Vergleich - das heißt, wenn man nicht unbedingt in diese Versicherung will. Allerdings gehe ich davon aus, dass man bei anderen Versicherungen Schwierigkeiten kriegen wird.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 17:48
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Hallo,

in 2004 bestand (noch) kein (erhebliches) Übergewicht; in 2011 war wohl das aktuelle Gewicht der Grund, warum die V. die Einsicht in die Arztunterlagen verlangte. Zurück bis ins Jahr 1999. Was dann alles ins Rollen brachte....

P. überlegt nun sehr, was tun.....

Auf der einen Seite ist die "Streitlust" enorm geweckt; sie sieht null ein, auf derartig menschenverachtende Art und Weise (Ignorieren der Richtigstellungen etc.) mit sich umspringen zu lassen.

Auf der anderen Seite stünden da 1 1/2 Jahre "Bangen und Zittern" ins Haus; die (nervliche) Belastung durch so einen Rechtsstreit ist sicherlich vorhanden.

A. sagt, dass ein Vergleich nicht machbar sei.

Es wäre nur möglich, sich wieder in die Versicherung hineinzuklagen.

Aber was ist dann, wenn in 10 oder 20 Jahren wirklich der Leistungsfall eintreten sollte?

Ginge dann das Ganze wieder vor Gericht?

Verloren hat P. bis jetzt so um die 5.400 Euro (es wurde ihr - ohne Kommentar - der Rückkaufswert zurücküberwiesen)

Verloren hat Sie auch den Versicherungsschutz.

Und verloren hat sie auch die "Ehre", da sie als "arglistige Täuscherin" hingestellt wird.

Definitiv zu viel Verlust auf seiten P.`s.....

P. weiß es (noch) nicht.

Es bleibt noch abzuwarten:

- die Stellungnahme der Ärztin

- eine zweite Anwalts-meinung.

Über Anregungen bzw. andere Blickwinkel, die P. vllt. noch nicht bedacht, wäre ich weiterhin sehr dankbar.

Traviata


P.S.: eine Freundin von P. meinte: am besten die Ärztin verklagen bzw. in die Verantwortung nehmen, schließlich lag bei ihr der Fallstrick.... hm......

P.S.P.S.: @ Humungus: eine andere Versicherung würde P. mit an 100% gereichender Sicherheit niemals mehr abschließen können. Dazu passen die Diagnosen ab 2007 nicht mehr.......

Geändert von Traviata (12.07.2011 um 17:51 Uhr). Grund: was vergessen
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  #9 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 17:56
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@macyanni

Zitat:
Leider habe ich erst nach dem Abschluss der BU erfahren, dass mein Versicherer der Übelste von allen ist. Da mache ich mir mal gar keine Hoffnungen. Wenn die nicht schon soviele Beiträge geschluckt hätten, wäre ich längst raus. Aber man weiß ja: Gerade raus und schon passiert was. Ich finde Hartz durchaus ausreichend. Smiley Mac
...war das ironisch gemeint mit Hartzvier? Also, ich persönlich möchte gerne für mich selber durchkommen. Wenn ich für mich auf h4 angewiesen wäre - könnte ich auch mit leben. Aber ich habe zwei Kinder und ein (Familien)Haus - da sehe ich das dann doch mit gemischteren Augen.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 19:00
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...aktueller Stand: die Ärztin hat P. schwarz auf weiß schriftlich bescheinigt, dass sie P. seinerzeit die (harmlosen, da banale Befindlichkeitsstörungen) Diagnosen nicht explizit geagt hat, um P. nicht weiter zu belasten.

LG,

Traviata
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