Dies ist eine Diskussion zu Abfindungserklärung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Abfindungserklärung Der Sturz wurde vom Hauseigentümer der Versicherung gemeldet und diese hat einen Versicherungsschutz bestätigt. Anfangs wollte man Herrn X mit einer kleinen Geldsumme als Schmerzensgeld abspeisen ohne Abfindungserklärung. Da der rechte Oberarm von Herrn X ihm nach einem Jahr noch Schmerzen bereitet und er gewisse Arbeiten mit dem Arm nicht ausüben kann, hat er sich erneut an den Versicherer gewendet. Der Versicherer erklärte sich bereit, noch 150 € zu zahlen mit einer Abfindungserklärung. Ich denke Herr X sollte diesen Freibrief nicht unterschreiben. Die Erklärung lautet fingiert: Wenn Herr X von oder für diese von der xxx Versicherung den Betrag von xxx EUR erhalte, so ist Herr X sowie irgendwelche Rechtsnachfolger für jetzt und alle Zukunft, insbesondere auch für alle etwaigen unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Spätfolgen endgültig und vollständig mit allen Schadenersatzansprüchen abgefunden. Was tun? Ablehnen? Dann gibt es die 150 € nicht, oder?
__________________ MfG Etzel Geändert von Etzel (21.12.2011 um 16:28 Uhr). Grund: Forenregel |
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| AW: Abfindungserklärung Hier werden fiktive Fälle diskutiert. Keine echten! Bei echten wende Dich an einen Anwalt - dazu kann man raten und ist sicherlich besser.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Abfindungserklärung Dann betrachte es bitte als fiktiven fall, andere Fälle dürften ja nicht diskutiert werden.
__________________ MfG Etzel |
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| AW: Abfindungserklärung nach 30 Beiträgen sollten einem User die Forenregeln eigentlich bekannt sein. Sofern Sie den Eingangsbeitrag nicht forenkonform abändern werden Sie keine Antworten erhalten.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abfindungserklärung Habe etwas abgeänderet, da Forenregel nicht ganz eingehalten wurde. Hoffe, es passt jetzt besser.
__________________ MfG Etzel |
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| AW: Abfindungserklärung Zitat:
![]() Selbst wenn wir die (fiktiven) ärztlichen Atteste einsehen könnten, welche der Versicherer sicherlich eingefordert hatte, würde eine Beurteilung zur Höhe des Schmerzensgeldes den Rahmen des Forums sprengen. Es gibt im Netz hinreichend Schmerzensgeldtabellen an welchen man sich orientieren kann. Sollte die Verletzung noch nicht ausgeheilt und/oder mit Folgeschäden zu rechnen sein (bitte behandelnden Arzt fragen) wäre anzuraten einen Anwalt zu konsultieren. Von der Unterzeichnung einer AE sollte dann in jedem Fall Abstand genommen werden. Ob und in welchem Umfang der Versicherer auch ohne AE in die Regulierung eintritt ist reine Verhandlungssache. Zu beachten ist auch in welchem Umfang der Versicherer eine Haftung zum Grunde bejaht bzw. ein Mitverschulden einwendet.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abfindungserklärung Danke. An einer aussagefähigen Schmerztabelle habe ich nichts gefunden. Der Versicherer hat bestätigt, dass Versicherungsschutz besteht. Von Mitschuld kann keine Rede sein. Dem Versicherer habe ich inzwischen mitgeteilt,das es sicherlich auf eine anwaltliche Hilfe hinaus läuft. Die Antwort kam prompt. "gerne hören wir uns Ihre Vorstellungen an, wie der Schadenfall zwischen uns erledigt werden könnte, und prüfen dann nochmals." Auf alle Fälle wird nichts unterschrieben. Wir haben jetzt ein gutes Gefühl.
__________________ MfG Etzel Geändert von Etzel (22.12.2011 um 08:39 Uhr). |
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| AW: Abfindungserklärung Herr X hat eine neue Antwort von der Versicherung erhalten: " .....eine Invaliditätsleistung in der Haftpflichtversicherung gibt es nicht; das ist nur Gegenstand in der privaten Unfallversicherung. Wir wollen die Angelegenheit erledigen und haben daher einen Scheck mit einer weiteren Zahlung in Höhe von 300,00 € auf den Weg gebracht. Für weitere Zahlungen sehen wir keinen Raum. Wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen, was Ihnen frei steht, werden Sie feststellen, dass der Schaden mit den jetzt erbrachten Zahlungen angemessen und ausreichend abgegolten ist." Somit beträgt die Gesamtsumme 750 €, inclusiv Reinigungsgebühren, Therapiebehandlungen. Hat es Zweck, einen Anwalt einzubeziehen?
__________________ MfG Etzel Geändert von Etzel (25.12.2011 um 18:22 Uhr). |
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| AW: Abfindungserklärung leider ist der Beitrag erneut nicht fiktiv. Rechtsberatung ist im Juraforum nicht erlaubt!
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abfindungserklärung Es kann doch nicht so schwer sein das "ich" weg zu lassen? Generell kann abschließend nur verhandelt werden, wenn die Sache ausgeheilt oder ein Dauerschaden festgestellt ist. "Eine Invaliditätsleistung gibt es nicht....." Was für ein Schmarrn. Smiley Mac |
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