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ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu ab wann besteht Schadensregulierungspflicht? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By charles0308

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 17:01
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ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Es gibt verschiedene Stationen, wann ein Schaden eintreten kann. Ab wann muss die Versicherung zahlen? Ich zeichne mal die Stationen auf, die mir einfallen:

1. Ausstellen der elektronischen Versicherungsbestätigung
2. Zulassung des Fahrzeuges
3. Übermittlung der Daten an die Versicherung und Ausstellen des Versicherungsscheins

Meiner Meinung nach müsste es abhängig davon sein, was beim Ausstellen der elektronischen Versicherungsbestätigung sonst noch passiert. Dazu drei Fälle:

a) Zeitgleich wird eine Deckungszusage erteilt.
- In dem Fall müsste der Schaden ab dem Augenblick von er Versicherung übernommen werden? Oder erst ab Zulassung?

b) Es wird keine Deckungszusage erteilt, aber der Versicherungsnehmer wird darauf hingewiesen, welche Folgen das hat.
- In dem Fall Schadensregulierung erst ab Übermittlung der DAten an die Versicherung und Ausstellen des Versicherungsscheins?

c) Es wird keine Deckungszusage erteilt, aber der Versicherungsnehmer wurde auch nicht auf die Folgen hingewiesen?
- Ergebnis wie bei a), weil Versicherer Pflicht verletzt hat?

Wie seht ihr das? Gibt es da Literatur oder Urteile drüber?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 17:38
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

geht es um die vorläufige Deckung für die Fahrzeugversicherung, sprich Vollkasko?

Sorry, habe auch keine Lust alle 3 Beispiele durchzuhecheln. Geben Sie einen fiktiven SV an, auf welchen wir uns dann konzentrieren können.

Im Übrigen spricht der Versicherer hier nicht von einer Schadenregulierungspflicht. Hier geht es um Deckungsfragen, also ab welchem Zeitpunkt ein versichertes Risiko gedeckt ist bzw. Versicherungsschutz besteht.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 17:46
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Beispiel:

Ein Versicherungsnehmer A geht zur Versicherung B um die elektronische Versicherungsbestätigung zu holen. Er teilt dabei mit, dass er das Auto unmittelbar zulassen will und dass er Voll- und Teilkasko ohne Selbstbeteiligung möchte. Er soll nach Zulassung mit den Daten wieder kommen. Deckungszusage wird nicht erteilt. Eine Beratung erfolgt nicht.

Am selben Tag lässt er das Auto zu.

Am nächsten Morgen ist das Auto geklaut. Er geht erst zur Polizei und macht Anzeige, dann geht er zur Versicherung um denen die noch fehlenden Daten für das Ausstellen des Versicherungsscheins mitzuteilen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 18:07
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Zitat:
Zitat von LuluHase Beitrag anzeigen
Ein Versicherungsnehmer A geht zur Versicherung B um die elektronische Versicherungsbestätigung zu holen.
Die eVB beinhaltet lediglich eine vorläufige Deckung zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Zitat:
Zitat von LuluHase Beitrag anzeigen
Er teilt dabei mit, dass er das Auto unmittelbar zulassen will und dass er Voll- und Teilkasko ohne Selbstbeteiligung möchte.
warum hat der VN sich die vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung nicht sofort ab Zulassung bestätigen lassen; zumal ihm diese wohl wichtig war?
Zitat:
Zitat von LuluHase Beitrag anzeigen
Er soll nach Zulassung mit den Daten wieder kommen. Deckungszusage wird nicht erteilt.
Warum nicht? oder hat es ...
Zitat:
Zitat von LuluHase Beitrag anzeigen
Eine Beratung erfolgt nicht.
... pressiert mit der Zulassung bzw. wollte der VN keine weitere Beratung? Wurde eine Beratungsprotokoll erstellt?
Zitat:
Zitat von LuluHase Beitrag anzeigen
Am selben Tag lässt er das Auto zu.

Am nächsten Morgen ist das Auto geklaut.
Er geht erst zur Polizei und macht Anzeige, dann geht er zur Versicherung um denen die noch fehlenden Daten für das Ausstellen des Versicherungsscheins mitzuteilen.
warum suchte der VN nicht umgehend nach Zulassung den Versicherer bzw. die Agentur oder den Makler auf?

Nach dem bisherigen Vortrag bestand für die Kaskoversicherung keine vorläufige Deckung; somit besteht auch keine Leistungspflicht des Versicherers.

Möglicherweise besteht aber ein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherer/die Agentur, sofern Falschberatung nachgewiesen werden kann.
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Alt 20.05.2011, 18:18
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Nachtrag:

Habe noch ein Urteil des BGH zur vorläufigen Deckung der Kaskoversicherung gefunden.

Urteil des BGH vom 14.07.1999
IV ZR 112/98
NJW 1999, 3560

Siehe auch
http://www.finanztip.de/recht/versic...ur18p00001.htm

und noch ein Urteil des OLG Saarbrücken
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vollkasko25.php
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  #6 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 18:23
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Da es ein fiktiver Fall ist und mich das Problem im allgemeinen interessiert, kann ich die Fragen so schwer beantworten. Mal gucken:

Zitat:
warum hat der VN sich die vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung nicht sofort ab Zulassung bestätigen lassen; zumal ihm diese wohl wichtig war?
Hier würd ich unterstellen, dass der VN dachte, in der Erteilung der eVB sei eine Deckungszusage enthalten. - Eine Nachfrage seinerseits und einer Beratung durch den Versicherer, dass dem nicht so ist, ist dann nicht erfolgt.

Zitat:
wollte der VN keine weitere Beratung? Wurde eine Beratungsprotokoll erstellt?
Wie gesagt: VN dachte, das sei enthalten und hat nicht weiter nachgefragt. Beratungsprotokoll wurde nicht erstellt.

Zitat:
warum suchte der VN nicht umgehend nach Zulassung den Versicherer bzw. die Agentur oder den Makler auf?
Zu spät am Abend, Büro bereits geschlossen (o.ä.).

Wie gesagt, sollte ja ein fiktiver Fall sein. Hoffe, man kann damit einigermaßen was anfangen.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 18:32
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Wenn der VN nachweisen kann, dass er unmissverständlich auch eine vorläufige Deckung für die Kasko haben wollte und seitens der Versicherung/des Agenten keine ebenso unmissverständliche Beratung dazu erfolgte, dürften die angeführten Urteile greifen.
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Alt 20.05.2011, 18:39
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AW: ab wann besteht Schadensregulierungspflicht?

Vielen Dank!
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  #9 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 18:43
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