
24.09.2008, 09:20
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2007 Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.526
| |
| AW: Kreislaufschwäche Unfall im Sinne der priv. Unfallversicherung die hier geschilderte Kreislaufschwäche ist auch m.e. nicht als Unfall zu werten.
5 Merkmale zum Begriff Unfall: plötzlich Zitat: |
ein Ereignis innerhalb eines kurzen Zeitraumes, welches unerwartet, unvorhersehbar und unentrinnbar eingetreten ist. Daraus lässt sich schließen , dass Gesundheitschäden, die durch körperliche Dauerbelastung z.Bsp. beim Sport entstanden sind, nicht die Anforderung der Plötzlichkeit erfüllen und somit normalerweise nicht versichert sind.
| von außen auf den Körper einwirkend Zitat: |
heißt, dass es sich um eine Berührung mit einem anderen Menschen oder einem anderen Gegenstand handeln kann. Aber auch die Einwirkung eines chemischen Gases sowie eine elektrische oder thermische Einwirkung erfüllen diese Voraussetzung. Ebenfalls gelten Eigenbewegungen (z.Bsp. Verletzung beim Obstschälen) als von außen einwirkend. Nicht dazu zählen innere Vorgänge, wie z.Bsp. Schlaganfall
| ein Ereignis Zitat: |
dass zum Unfall führt kann sowohl durch menschliches Handeln als auch durch ein Naturereignis (z.Bsp. Glatteis, Blitz) ausgelöst worden sein.
| unfreiwillig Zitat: |
muß die Gesundheitsschädigung eintreten. Vorsätzliche Handlungen, wie Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
| durch dieses Ereignis muß es zu einer Gesundheitsschädigung gekommen sein.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |