
06.06.2007, 10:09
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Ich muss marcus.summer leider zustimmen. Die Rechtsprechung ist bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht einheitlich. Dies liegt aber vor allem daran, dass die Höhe stets von allen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig ist. Sämtliche Werte können deshalb lediglich als Orientierungspunkte dienen, die nach oben oder unter abweichen können.
Angesichts der hier beschriebenen Folgen, würde ich 800,- als realistische Obergrenze nennen, vor Gericht jedoch um die 1.200,- als angemessen anregen! |