Dies ist eine Diskussion zu 2 Fragen zum VVG innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| 2 Fragen zum VVG 1. Wie ist es rechtlich geregelt bzw was muss man tun, wenn man sein Lokal versichert hat und jemand von einem Schutzgeld verlangt ? (Eine Gefahrerhähung ist es ja nicht unbedingt..) Also muss der VN Meldung darüber machen, dass er bedroht wird? Welche Konsequenzen hätte die Meldung?? und 2.: Ein Veranstalter X versichert die Tournee als Veranstaltungsausfallversicherung des Künstlers K. K hat einen Tinitus aber gibt das nicht an. Die GEsundheitsfragen gibt VN X an K weiter. Dieser macht nun eine unrichtige angabe. Einige Wochen später fällt dann das Konzert wegen des Tinitusschadens aus. Der Veranstalter will nun Geld vom VR. Kann der VR jetzt verweigern?? (Und was wäre, wenn K an der Firma des X beteiligt wäre??) Es wäre super, wenn ihr mir da helfen würdet..vielen Dank |
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| AW: 2 Fragen zum VVG 1. Das kommt auf den Sachverhalt an. Wenn jemand Schutzgeld verlangt und anderenfalls damit droht, die Hütte abzubrennen, dann sehe ich darin schon eine Gefahrerhöhung. Die sollte man dem Versicherer melden und dessen Reaktion abwarten. 2. Das Spiel hat doch unlängst Honei gespielt. Da gibts nichts. Ist ja auch logisch, dass Betrug nicht zum Erfolg führen soll. Smiley mac |
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| AW: 2 Fragen zum VVG zu 1. siehe Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09 - Zitat:
zu 2. Der geschilderte SV deutet auf einen (Versicherungs-)Betrug hin
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: 2 Fragen zum VVG mhm danke erstmal für die Antworten. SO hatte ich es auch..habe es aber noch ein bisschen mit Paragraphen ausgeschmückt.. |
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| AW: 2 Fragen zum VVG Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| schutzgeld, veranstaltungsausfallversicherung, vvg |
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