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Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung

Dies ist eine Diskussion zu Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 28.06.2011, 18:04
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Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung

Liebe Forengemeinde,

mal angenommen ich bin als Verein in einem Sportverband Mitglied, welcher sich zur Durchführung des Spielbetriebes verpflichtet hat. Dort zahle ich neben einem jährlichen Mitgliedsbeitrag eine jährlich Spielbeitragsgebühr, welche direkt an die Staffelverantwortlichen geleitet wird.

Seit kommender Saison muss nun jeder Verein eine Lizenz der Firma XYZ kaufen, damit der Verein SELBST die Ergebniseintragungen vornehmen kann und die spieltechnischen Angelegenheiten nunmehr per Software geregelt werden können. Dies ist durch die Durchführungsbestimmungen gedeckt und zieht bei "Zuwiderhandlungen" Strafen nach sich.

Ist das rechtens? Widerspricht das nicht dem Gedanken der Gemeinnützigkeit und der Satzung des Verbandes?

Über eine Antwort wäre ich erfreut.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 21:18
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AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung

Zitat:
Dort zahle ich neben einem jährlichen Mitgliedsbeitrag eine jährlich Spielbeitragsgebühr, welche direkt an die Staffelverantwortlichen geleitet wird.
Gibt es dafür eine Satzungsgrundlage oder ist Grundlage ein Vertrag oder ähnliches ? Was steht dort genau ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 21:54
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AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung

Eine Verletzung der Gemeinnützigkeit sehe ich nicht. Grundsätzlich ist ein Verband berechtigt, in der Satzung festzulegen, dass für individuelle Tätigkeiten Gebühren zu zahlen sind. Diese Tätigkeiten auf einen externen Dienstleister auszulagern ist regelmäßig zulässig.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 23:33
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AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung

Zitat:
Gibt es dafür eine Satzungsgrundlage oder ist Grundlage ein Vertrag oder ähnliches ? Was steht dort genau ?
Aus der jeweiligen Finanzordnung

Zitat:
§ 1, Der Spielbeitrag

Der Spielbeitrag wird jährlich vom Präsidium des HVSA und den jeweiligen Vorständen neu festgelegt und in den Durchführungsbestimmungen zum Spieljahr veröffentlicht.
Was dieser Spielbeitrag beinhaltet, bzw. welchen Gegenwert dieser hat steht nirgends geregelt. Obendrein kommt eben ein Mitgliedsbeitrag.

Aus der Satzung
Zitat:
3. Der [Verband] regelt alle sportlichen Fragen, richtet Meisterschaften und Pokalwettbewerbe aus, führt einen regelmäßigen Lehrbetrieb durch usw.
Wenn ein Verein also für den Service, die Spielergebnisse und Tabellen selber zu pflegen auch noch Geld bezahlt, dann erkenne ich persönlich nicht, wo der Verband seinem "Satzungsziel" noch gerecht wird.
Um das noch einmal zu verdeutlichen:
Der Verein zahlt: Mitgliedsbeitrag, Spielbeitrag, Lizenzgebühren für ein Programm welches die Tabellen des Spielbetriebes ermittelt und pflegt diese obendrein.

Einzige Quelle die ich in der Satzung zu "weiteren Dienstleistern" gefunden habe:

Zitat:
Der VERBAND kann zum Zwecke eines zwischenverbandlichen Wettbewerbs vertragliche Regelungen treffen, die auch die dem Verband angehörenden Vereine, Spielgemeinschaften und Handballabteilungen verpflichten.
Nun ist die Liga, für die diese Regelungen greifen soll, keine "zwischenverbandliche", sondern lediglich nur dem Verband angehörig.

Und auch der Lizenzvertrag, der den Vereinen zugesandt wurde und den die Vereine unterschreiben sollen, ist eine Farce. So wird jeder Verein vertraglich dazu angehalten, dass dieser TÄGLICH ein Backup zu erstellen und im Falle eines Server-Crashs diese zur Verfügung zu stellen hat. Ebenso wird eine Funktionalität nur gewährt, wenn man Betriebssystem XYZ verwendet und obendrein den Drucker ABC nutzt. Ganz zu schweigen davon, dass man dreister weise gleich in der ersten Rechnung noch einmal 39 Euro per Dummfang drauf schlug, dazu dann der Verband:

Zitat:
In den vergangenen Tagen mehren sich die Nachfragen zu den Lizenzkosten für das [SoftwarePaket]. Wie wir in unserem Informationsschreiben bekannt gegeben haben, laufen für die Nutzung 49,50 Euro (brutto) jährlich auf. Viele Vereine erreichen aber offensichtlich Rechnungen, die eine weitere Gebühr, z. B. Aktivierungsgebühr, enthalten. Diese Gebühr gilt nicht für die Vereine [unseres Verbandes]! Sollte eine derartige Gebühr berechnet werden, so bitten wir diese vom Rechnungsbetrag zu kürzen und den gekürzten Betrag zu überweisen. Diese Vorgehensweise ist mit der Geschäftsleitung [der Firma XYZ] abgestimmt.
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