Dies ist eine Diskussion zu Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung mal angenommen ich bin als Verein in einem Sportverband Mitglied, welcher sich zur Durchführung des Spielbetriebes verpflichtet hat. Dort zahle ich neben einem jährlichen Mitgliedsbeitrag eine jährlich Spielbeitragsgebühr, welche direkt an die Staffelverantwortlichen geleitet wird. Seit kommender Saison muss nun jeder Verein eine Lizenz der Firma XYZ kaufen, damit der Verein SELBST die Ergebniseintragungen vornehmen kann und die spieltechnischen Angelegenheiten nunmehr per Software geregelt werden können. Dies ist durch die Durchführungsbestimmungen gedeckt und zieht bei "Zuwiderhandlungen" Strafen nach sich. Ist das rechtens? Widerspricht das nicht dem Gedanken der Gemeinnützigkeit und der Satzung des Verbandes? Über eine Antwort wäre ich erfreut. |
| |||
| AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung Eine Verletzung der Gemeinnützigkeit sehe ich nicht. Grundsätzlich ist ein Verband berechtigt, in der Satzung festzulegen, dass für individuelle Tätigkeiten Gebühren zu zahlen sind. Diese Tätigkeiten auf einen externen Dienstleister auszulagern ist regelmäßig zulässig. |
| |||||
| AW: Zwang zur Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen Dienstleistung Zitat:
Zitat:
Aus der Satzung Zitat:
Um das noch einmal zu verdeutlichen: Der Verein zahlt: Mitgliedsbeitrag, Spielbeitrag, Lizenzgebühren für ein Programm welches die Tabellen des Spielbetriebes ermittelt und pflegt diese obendrein. Einzige Quelle die ich in der Satzung zu "weiteren Dienstleistern" gefunden habe: Zitat:
Und auch der Lizenzvertrag, der den Vereinen zugesandt wurde und den die Vereine unterschreiben sollen, ist eine Farce. So wird jeder Verein vertraglich dazu angehalten, dass dieser TÄGLICH ein Backup zu erstellen und im Falle eines Server-Crashs diese zur Verfügung zu stellen hat. Ebenso wird eine Funktionalität nur gewährt, wenn man Betriebssystem XYZ verwendet und obendrein den Drucker ABC nutzt. Ganz zu schweigen davon, dass man dreister weise gleich in der ersten Rechnung noch einmal 39 Euro per Dummfang drauf schlug, dazu dann der Verband: Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verpflichtet regelmäßige Inanspruchnahme einer Dienstleistung? | Arbeitsrecht | 24.03.2011 22:44 |
| Kündigung einer Dienstleistung | Handelsrecht | 04.11.2010 19:10 |
| Erschleichen einer Dienstleistung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.01.2009 13:26 |
| IMK: Wachstumspaket mindert Risiko einer lang anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche | Nachrichten: Wissenschaft | 30.10.2008 13:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios