Dies ist eine Diskussion zu Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV laut Burhoff hat ja die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ des Vereins, grds. alle die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Wenn nun in einer fiktiven Satzung folgender Absatz stehen würde: §1 Geschäftsführung 1. Dem 1. oder 2. Vorsitzenden obliegt insbesondere: a) der Vollzug der Beschlüße der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen sowie die Erledigung aller in die Zuständigkeit des Vereins fallenden Aufgaben. Wäre dies (insbesondere der fette Satz) nun als eine generelle Übertragung aller Angelegenheiten des Vereins an den Vorstand (im Sinne von Burhoff, s.o.) zu verstehen? Dies würde doch dann bedeuten, dass der Vorstand freie Hand hat, alle Vereinsangelegenheiten selbst in Beschlüssen des Vorstandssitzungen zu regeln, ohne das er die Mitgliederversammlung informieren muss oder dass die Mitgliederversammlung Einfluss nehmen könnte. Oder liege ich mit meiner Interpretation hier daneben? Gruß Andi |
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| AW: Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV Zitat:
Zitat:
Das ist in der hier zitierten fiktiven Satzung geschehen, wenn auch m.E. nicht mit den richtigen Worten (Was sind die "in die Zuständigkeit des Vereines fallende Aufgaben"? Welche Aufgaben fallen nicht in die Zuständigkeit des Vereines?) Der Mitgliederversammlung kann dann nur noch in denjenigen Angelegenheiten Beschlüsse fassen, für die das Gesetz oder die Satzung sie ausdrücklich für zuständig erklärt. Von gesetzlicher Seite sind dies die Auflösung des Vereines sowie die Beschlussfassung in bestimmten Angelegenheiten bei Insolvenz oder während der Liquidation des Vereines (§§ 41 ff. BGB) JotEs |
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| AW: Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV Hallo, Zitat:
Etwas so wichtiges wie die Zuständigkeit sollte doch eigentlich eindeutig geregelt sein. Zitat:
Gruß Andi |
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| AW: Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV Bisher ist nur zitiert was zur Zuständigkeit des Vorstandes in der Satzung steht. Was steht denn zur Zuständigkeit der Mitgliederversammlung in der Satzung ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV Hallo, in der fiktiven Satzung könnte folgendes stehen: §2 Generalversammlung 1) Alljährlich ist im 1. Halbjahr eine ordentliche Generalversammlung einzuberufen. Ihr obliegt vor allem die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes. Die Entlastung des Vorstandes. Die Durchführung der turnusmäßigen Wahl des Vorstandes, der Beisitzer und Revisoren, die Festsetzung der Beiträge und Gebühren sowie der Zahlungstermine, die Beschlussfassung über Satzungänderungen und die Auflösung des Vereins. 2) Außerordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe beim Vorstand beantragt wird. 3) Die Generalversammlungen sind vom Vorstand schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung und unter Beachtung einer Frist von mindestens 2 Wochen, einzuberufen. Sie sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 4) Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder. Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von 3/4, zur Auflösung des Vereins eine Stimmenmehrheit von 4/5 der anwesenden Vereinsmitglider erforderlich. 5) Anträge zur Generalversammlung müssen mindestens 8 Tage vorher schriftlich beim 1. oder 2. Vorsitzenden des Vereins eingereicht werden. Nach Abs. 1 Satz 4 könnte die Satzung dann wohl doch von der Mitgliederversammlung geändert werden. Aber wie ist die Regelung, falls §1 tatsächlich alle Befugnise dem Vorstand überträgt, also gegensätzliche Regelungen in der gleichen Satzung verankert wären? Und am wichtigsten: Besagt §1 überhaupt, das alle Befugnise auf den Vorstand übergehen oder ist das möglicherweise eine Fehlinterepretation? Der Satzteil "sowie die Erledigung aller in die Zuständigkeit des Vereins fallenden Aufgaben." scheint doch recht gebräuchlich zu sein. Google bringt mehrere reale Satzungen von Kleingartenanlagen zutage, welche genau so formuliert sind. Gruß Andi |
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| AW: Zuständigkeiten des Vorstands oder der MV Zitat:
zusatändig ist.
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