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Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Dies ist eine Diskussion zu Zusammensetzung / Wahl des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 25.01.2012, 17:07
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Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

In einem gemeinnützigen Verein gibt es einen Vorstand. Dieser wird auf einer Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt.

Konkret heißt es dazu in der Satzung:
Zitat:
"Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
(...)
b) Wahl des Vorstandes;"
und:

Zitat:
"Den Vorstand bilden mindestens x maximal y stimmberechtigte Mitglieder, davon wird ein Mitglied aus dem Kollegium delegiert."
Daraus eragb sich in der Vergangenheit folgende Konstellation: Es werden auf der MV x Vorstände gewählt. Zusätzlich wurde aus dem Kollegium ein Mitglied zusätzlich in den Vorstand "delegiert". Dieses Mitglied wurde auf der MV in der Regel nicht weiter erwähnt, vorgestellt oder gar gewählt.

Daraus entstanden nun folgende Fragen:

1. Ist es überhaupt möglich, dass das Kollegium ein Mitglied in den Vorstand "delegiert"?
In §27.1 BGB heißt es: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung." Ich interpetiere es so, dass dies durch eine solche "Delegierung" umgangen würde.

2. Falls es per se möglich ist, ein Vereinsmiglied auch ohne MV-Beschluss zum Vorstandmitglied zu machen, welche Rechte / Pflichten ergeben sich für diesen "Delegierten"? Wäre er ein "vollwertiges" Mitglied des Vorstands, also z.B. auch stimmberechtigt?

3. Wie sind Vorstandsbeschlüsse aus der Vergangenheit zu bewerten, bei denen Mehrheitsentscheidungen nur durch die Stimme des Delegierten entstanden (als z.B. so: 3 Vorstände dafür, 3 dagegen, Delegierter dafür, also wurde positiv beschlossen).

Ich freue mich auf Ihre Antworten :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:17
V.I.P.
 
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AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Zitat:
In §27.1 BGB heißt es: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung." Ich interpetiere es so, dass dies durch eine solche "Delegierung" umgangen würde.
Nur ist diese Regelung nicht zwingend, da § 40 BGB die Möglichkeit bietet die Wahl des Vorstandes auch anderweitig zu regeln.

Zitat:
2. Falls es per se möglich ist, ein Vereinsmiglied auch ohne MV-Beschluss zum Vorstandmitglied zu machen, welche Rechte / Pflichten ergeben sich für diesen "Delegierten"? Wäre er ein "vollwertiges" Mitglied des Vorstands, also z.B. auch stimmberechtigt?
JA, der Text ist doch eindeutig.
[
Zitat:
davon wird ein Mitglied aus dem Kollegium delegiert."
Die Satzung müßte ausdrücklich Einschränkungen vorsehen.

3. hat sich wohl erledigt.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:32
Boardneuling
 
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AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort und den Verweis auf §40.

Besteht ggf. ein Konflikt in der Satzung, die einerseits sagt, dass die MV den Vorstand wählt und anderersatz eine solche Delegation ermöglicht? Kann man das so lassen oder sollte das ggf. überarbeitet werden (z.B.: MV wählt den Vorstand und bestätigt den Delegierten).

Es wurde vor allem die Kritik geübt, dass jemand im Vorstand sitzt, der von der MV dafür nie bestellt wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:50
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AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Irgendwas muß doch der Sinn gewesen sein, dem Kollegium ein eigenes Vorstandsmitglied zu sichern.

Warum soll gerade der Vorstand seinen Segen geben ? Dann muß das Kollegium solange Vorschläge machen, bis ein genehmes Mitglied
gefunden wird.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 19:58
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AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Der Sinn war, sicherzustellen, dass das Kollegium auch im Vorstand vertreten ist. Natürlich könnte sich ein Kollegiums-Mitglied auch einfach zur Wahl stellen, wie alle anderen auch. Aber dann könnte es ja passieren, dass er nicht gewählt wird...

Zitat:
Warum soll gerade der Vorstand seinen Segen geben?
Das wäre wohl eher nicht sinnvoll (war aber auch gar nicht im Gespräch). Die Überlegung war, dass die Mitgliederversammlung, die ja für die Wahl des Vorstands zuständig ist, dann auch die Kollegiums-Mitglieder bestellt.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:02
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AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands

Zitat:
Die Überlegung war, dass die Mitgliederversammlung, die ja für die Wahl des Vorstands zuständig ist, dann auch die Kollegiums-Mitglieder bestellt.
Dem würde ich entgegen halten, dass das Kollegium besser selbst entscheiden sollte, wer ihre Interessen am Besten im Vorstand vertritt.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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