Dies ist eine Diskussion zu Zusammensetzung / Wahl des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Konkret heißt es dazu in der Satzung: Zitat:
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Daraus entstanden nun folgende Fragen: 1. Ist es überhaupt möglich, dass das Kollegium ein Mitglied in den Vorstand "delegiert"? In §27.1 BGB heißt es: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung." Ich interpetiere es so, dass dies durch eine solche "Delegierung" umgangen würde. 2. Falls es per se möglich ist, ein Vereinsmiglied auch ohne MV-Beschluss zum Vorstandmitglied zu machen, welche Rechte / Pflichten ergeben sich für diesen "Delegierten"? Wäre er ein "vollwertiges" Mitglied des Vorstands, also z.B. auch stimmberechtigt? 3. Wie sind Vorstandsbeschlüsse aus der Vergangenheit zu bewerten, bei denen Mehrheitsentscheidungen nur durch die Stimme des Delegierten entstanden (als z.B. so: 3 Vorstände dafür, 3 dagegen, Delegierter dafür, also wurde positiv beschlossen). Ich freue mich auf Ihre Antworten :-) |
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| AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Zitat:
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3. hat sich wohl erledigt.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort und den Verweis auf §40. Besteht ggf. ein Konflikt in der Satzung, die einerseits sagt, dass die MV den Vorstand wählt und anderersatz eine solche Delegation ermöglicht? Kann man das so lassen oder sollte das ggf. überarbeitet werden (z.B.: MV wählt den Vorstand und bestätigt den Delegierten). Es wurde vor allem die Kritik geübt, dass jemand im Vorstand sitzt, der von der MV dafür nie bestellt wurde. |
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| AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Irgendwas muß doch der Sinn gewesen sein, dem Kollegium ein eigenes Vorstandsmitglied zu sichern. Warum soll gerade der Vorstand seinen Segen geben ? Dann muß das Kollegium solange Vorschläge machen, bis ein genehmes Mitglied gefunden wird.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Der Sinn war, sicherzustellen, dass das Kollegium auch im Vorstand vertreten ist. Natürlich könnte sich ein Kollegiums-Mitglied auch einfach zur Wahl stellen, wie alle anderen auch. Aber dann könnte es ja passieren, dass er nicht gewählt wird... Zitat:
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| AW: Zusammensetzung / Wahl des Vorstands Zitat:
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