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Willkürliche Vorstandarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Willkürliche Vorstandarbeit innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 15:39
Boardneuling
 
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Willkürliche Vorstandarbeit

In der Satzung steht folgendes:
"§ 8 (Der Vorstand)

1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellv. Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Schatzmeister,
e) dem Jugendwart (wird auf dem Jugendtag gewählt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt, sofern der Verein eine Vereinssportjugend gründet.

2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei von Ihnen vertreten den Verein gemeinsam.

...

7. Der Vorstand fass seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellv. Vorsitzenden berufen und geleitet werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorsitzende bzw. stellv. Vorsitzende binnen 3 Tagen eine 2. Sitzung mit der selben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vorstandsmitglieder beschlussfähig. In der 2. Versammlung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen. Der Vorstand fass die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters."

Dazu gleich mehrere Fragen?
1. Ist der Schriftführer stimmberechtigtes Vorstandsmitglied?
2. Sind Beschlüsse, die nur von 2 Vorstandmitgliedern gefasst worden, rechtsgültig, wenn der restliche Vorstand nicht eingeladen wurde und es zu "Absprachen" zwischen den beiden kam?
Bsp. Trainer (mtl. 45 Euro) verzichtet auf Honorar,weil er für einige Monate kein Training übernimmt. Er macht den beiden Vorstandmitgliedern den Vorschlag, darüber nachzudenken dem 2. Trainer für diese Zeit das monatliche Honorar zu erhöhen, weil dieser die doppelten Trainingszeiten abdeckt und mtl. nur ein Honorar von 20 Euro erhält.
3. Die Mitglieder würden gern die Anzahl der Vorstandmitglieder erhöhen. Diese sollten ein Stimmrecht bei Vorstandbeschlüssen erhalten (erweiterter Vorstand?). Wie müsste eine entsprechende Satzungänderung lauten.
4. Können Mitglieder schon vor der Bekanntgabe des genauen Wahltermines, Wahlvorschläge abgeben.

Danke für die Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:04
V.I.P.
 
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
1. Ist der Schriftführer stimmberechtigtes Vorstandsmitglied?
Ja, er ist ja Mitglied des Vorstandes.
Zitat:
2. Sind Beschlüsse, die nur von 2 Vorstandmitgliedern gefasst worden, rechtsgültig, wenn der restliche Vorstand nicht eingeladen wurde
NEIN, für gültige Vorstandsbeschlüsse müssen alle Vorstandsmitglieder zu der Sitzung eingeladen werden.

Zitat:
3. Die Mitglieder würden gern die Anzahl der Vorstandmitglieder erhöhen. Diese sollten ein Stimmrecht bei Vorstandbeschlüssen erhalten (erweiterter Vorstand?). Wie müsste eine entsprechende Satzungänderung lauten.
Bisher ist nicht klar, wie die Zuständigkeiten/Aufgaben zwischen MV und Vorstand verteilt sind. (Siehe § 32 Abs.1 Satz 1 BGB )

Zitat:
4. Können Mitglieder schon vor der Bekanntgabe des genauen Wahltermines, Wahlvorschläge abgeben.
JA.
Ohne andere Satzungsregelung können sich noch in der MV Bewerber melden oder Kadidaturen vorgeschlagen werden.

ZU 2:
Nur wenn das streitige Thema in die Zuständigkeit des Vorstandes gehört und der Vorstand keine eigene Geschäftsverteilung beschlossen hat, ist ein Vorstandsbeschlusss nötig.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:10
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AW: Abstimmung im Vorstand

zu 1) alle Vorstandsmitglieder §8 sind stimmberechtigt


Zitat:
2. Sind Beschlüsse, die nur von 2 Vorstandmitgliedern gefasst worden, rechtsgültig,
in der 1. Sitzung NEIN in der zweiten Sitzung JA

Zitat:
wenn der restliche Vorstand nicht eingeladen wurde
Beschlüsse sind nur gültig wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen wurden, egal ob 1. oder 2. Sitzung

Zitat:
und es zu "Absprachen" zwischen den beiden kam
Vor dem Beschluss kann es Absprachen geben

Zitat:
3. Die Mitglieder würden gern die Anzahl der Vorstandmitglieder erhöhen. Diese sollten ein Stimmrecht bei Vorstandbeschlüssen erhalten (erweiterter Vorstand?). Wie müsste eine entsprechende Satzungänderung lauten.
1. Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 6 Mitgliedern:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellv. Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Schatzmeister,
e) dem Jugendwart
f) sowie bis zu 5 weiteren Beisitzern

würde dazu noch folgendes einfügen
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes im Laufe seiner Amtszeit aus, so kann das freigewordene Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Beschluss des Vorstandes besetzt werden.

Zitat:
Können Mitglieder schon vor der Bekanntgabe des genauen Wahltermines, Wahlvorschläge abgeben.
Was sagt die Satzung zu Wahlen und Kandidaten aus. Wenn da nix steht halte ich das für überflüssig und sogar zweifelhaft
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:17
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
ZU 2:
Nur wenn das streitige Thema in die Zuständigkeit des Vorstandes gehört und der Vorstand keine eigene Geschäftsverteilung beschlossen hat, ist ein Vorstandsbeschlusss nötig.
Das verstehe ich dann so. Wenn der Vorstand generell über die Honorarzahlungen entscheidet, gehört es in dessen Zuständigkeit.
Auch wenn Trainer 1 den Vorschlag unterbreitet?

Oder sollte die Mitgliederversammlung über solche Dinge abstimmen?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:19
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
zu 1) Vor dem Beschluss kann es Absprachen geben
"Absprachen", die dann von den beiden ohne Beschluss des Vorstandes umgesetzt werden?
Denn von einem Vorstandsbeschluss kann dann ja wohl keine Rede sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:26
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Bisher ist nicht klar, wie die Zuständigkeiten/Aufgaben zwischen MV und Vorstand verteilt sind. (Siehe § 32 Abs.1 Satz 1 BGB )
§ 8 Satz 3
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:35
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
Zitat von Andreap Beitrag anzeigen
"Absprachen", die dann von den beiden ohne Beschluss des Vorstandes umgesetzt werden?
das steht da aber anders
Zitat:
2. Sind Beschlüsse, die nur von 2 Vorstandmitgliedern gefasst worden, rechtsgültig, wenn der restliche Vorstand nicht eingeladen wurde und es zu "Absprachen" zwischen den beiden kam?
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== == == == == == == == == == == == == == == == ==
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  #8 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:39
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AW: Willkürliche Vorstandarbeit

Zitat:
Das verstehe ich dann so. Wenn der Vorstand generell über die Honorarzahlungen entscheidet, gehört es in dessen Zuständigkeit.
Auch wenn Trainer 1 den Vorschlag unterbreitet?
Diese Frage ist offen:
Zitat:
und der Vorstand keine eigene Geschäftsverteilung beschlossen hat,
Hat der Vorstand eine eigene Geschäftsordnung beschlossen, wer für was innerhalb des Vorstandes zuständig ist ?
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:45
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AW: Abstimmung im Vorstand

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
das steht da aber anders
okay.. Danke
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  #10 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:49
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AW: Willkürliche Vorstandarbeit

Eine Geschäftsordnung gibt es nicht.
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