Dies ist eine Diskussion zu Willkür innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Willkür ein Mitglied, welches in einem Ausschlussverfahren Recht erhalten hat, soll unbedingt von der teilnahme an der MV abgehalten werden. Ohne Nennung von Gründen vor der MV lässt der Vorstand abstimmen und es wird ein erneuter Ausschluss beschlossen. Die Gründe wurden mündlich vorgetragen. Es handelte sich um eine Anzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden wegen Betrug und Verteilung einer Begründung ( wurde erst dem Vorstand offiziell übergeben ) an ausgewählte Mitglieder, nach dem der Vorstand auf diese Begründung nicht reagiert hat. Die verteilung dieser begründung liegt mehr als 7 Monate zurück. Anschließend wird dieses Mitglied des Raumes verwiesen und dieser verlässt auch komentarlos die Versammlung. Da dieses Verfahren niocht die geringste Chance hat einer Überprüfung durch ein Gericht stand zu halten, ist das Ergebnis, Verweigerung der Teilnahme an der MV und dadurch Entzug des Wahlrechtes sowie des Rede- und Auskunftrechtes blanke Willkür. Könnte man hier ausser einer neuen Feststellungsklage noch an andere Mittel denken? Schließlich hat man bewusst mit einer zu Unrecht stattfindenden Abstimmung unrechte Tatsachen geschaffen. |
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| AW: Willkür Für alle weiteren Maßnahmen (Abwahl des Vorstandes u.a.) scheint mir als erstes die erfolgreiche Feststellungsklage nötig zu sein. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es doch schon einen ersten Ausschluss des selben Mitgliedes welcher erfolgreich vor dem ordentlichen Gericht aufgehoben wurde. Die Mitglieder scheinen daher mehrheitlich für eine Beendigung der Mitgleidschaft zu sein, egal wie. Weitere Maßnahmen werden daher daran scheitern.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Willkür In einem vorhergehenden verfahren wurde der Ausschluss annuliert, da die Abstimmung 13 zu 13 ausgegangen war. Dieses mal war die Abstimmung 17 zu 7 und 3 Enthaltungen. Allerdings konnten die mitglieder ja wieder nicht über alle Tatsachen informiert werden. Eine Feststellungsklage hat unter den gegebenen Umständen 100 Prozent Erfolg und wird wohl der einzige Weg sein. |
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