Dies ist eine Diskussion zu Wer ist wahlberechtigt? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Wer ist wahlberechtigt? Jahreshauptversammlung. Um weitere Differenzen zu vermeiden, wurde auf einer Sitzung beschlossen, daß die Mitglieder stimmberechtigt sind, die zu diesem Zeitpunkt im Verein sind. Damit sollte verhindert werden, daß von der einen oder anderen Seite kurz vor der Wahl Neueintritte hinzukommen, die die Wahl verfälschen würden, um dann wieder auszutreten. Dieser Fall könnte nun kurz vor der Wahl eintreten. Wären diese Neumitglieder trotz einstimmigem Beiratsbeschluß stimmberechtigt? Lt. Satzung entscheidet der Beirat über die Aufnahme von Neumitgliedern, dies wurde aber nie so gehandhabt, es wurden alle aufgenommen. Würde sich aus diesem Vorgehen ergeben, daß es immer so sein muß? |
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| AW: Wer ist wahlberechtigt? Hallo liebes Forum, Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Wer ist wahlberechtigt? Danke für die Info. Bisher wurde es so gehandhabt, daß ein Aufnahmeantrag an die Geschäftsführung abgegeben wurde. Diese zog Aufnahmegebühr und Beitrag für das laufende Jahr ein und somit war man Mitglied. Nur in Ausnahmefällen wurde der Beirat befragt, z.B.wenn bekannt war, daß der Antragsteller in einem anderen Verein nicht bezahlt hat. Bisher lief das auch immer ohne Probleme. Angenommen es liegt ein Antrag um Aufnahme vor, von dem bekannt ist, daß der Antrag nur von einem Vorstandsmitglied unterstützt wird, alle anderen würden dagegen stimmen.Wäre das Vorstandsmit- glied berechtigt, den Aufnahmeantrag anzunehmen ohne den Beirat zu fragen? |
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| AW: Wer ist wahlberechtigt? Erklärt ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied dem Antragsteller, dass er aufgenommen ist, so gilt dies als Aufnahme in den Verein, der Antragsteller kann nicht wissen das es keinen Beschluss gab. Genauso sehe ich das beim Abbuchen von Mitgliedsbeiträgen, das ist für mich die Bestätigung des Mitgliedsantrags. Allerdings ist das Vorstandsmitglied nicht dazu berechtigt. Wenn jetzt ein einzelnes Vorstandsmitglied kurz vor der MV noch im Alleingang Mitglied(er) aufnimmt, so denke ich wird ein Gericht die Beschlüsse der MV kippen, falls diese Stimme(n) ausschlaggebend sind. Der Verein könnte dann von dem unberechtigt handelnden Vorstand Schadensersatz verlangen. Hier sollte man mal einen Strich ziehen und ordentliche Verhältnisse schaffen. Soweit meine Laienmeinung dazu.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Wer ist wahlberechtigt? @Erbsenzähler, Zitat:
Wenn der Vorstand an dem Beschluss (vor der Versammlung keine Mitglieder aufzunehmen beteiligt war) vielleicht, aber da steht: Zitat:
Man müßte wissen, wie sich der Beirat zusammen setzt.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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