Dies ist eine Diskussion zu Wer bestimmt die Wahlordnung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Wer bestimmt die Wahlordnung Nun hat der Vorstand eine Wahlordnung verfasst und sagt, diese sei jetzt "beschlossen" und in Kraft, der Vorstand hätte das Recht dazu. In der Satzung steht: "Der Vorstand kann sich zu seiner Aufgabenverteilung eine Geschäftsordnung geben." Sonst nichts zum Thema. Es gibt jetzt einige Mitglieder, die der Meinung sind, eine Wahlordnung ist KEINE Geschäftsordnung, und die Wahlordnung müsse erst von der Mitgliederversammlung beschlossen und verabschiedet werden. Der Vorstand könne dies nicht tun, da er sich (es wird unterstellt, die Mitglieder des Vorstandes möchten vermeiden, dass Kandidaten aufgestellt werden, die ihnen "nicht passen") selbst damit Vorteile verschaffe. Welche der beiden Seiten hat nun Recht? Danke für Ihre Antwort. |
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| AW: Wer bestimmt die Wahlordnung Hallo, Der Vorstand hat nur das Recht eine Wahlordnung zu entwerfen aber nicht sie zu beschließen. Der Entwurf muss der Mitgliederversammlung zur Diskussion vorgelegt werden und kann von dieser auch geändert werden. Wenn Wahlen Sache der Mitgliederversammlung sind, bestimmt die Mitgliederversammlung auch die Wahlordnung. Entweder von Fall zu Fall oder durch Einfügung in die Satzung. Genauso könnte die Mitgliederversammlung auch eine Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung beschließen, in welcher außer Wahlen auch andere Regelungen (Versammlungsleitung, Wortmeldungen, Redezeit, über welche Anträge wird zu erst abgestimmt u.a. ) enthalten sein können.
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| AW: Wer bestimmt die Wahlordnung Mal angenommen, ein Vorstand sieht das anders und argumentiert wie folgt: "Lt. Stöber, "Handbuch zum Vereinsrecht", 9. Auflage, OVS Verlag Otto Schmidt, Köln, S. 362/Pkt. 660a, gilt: "Eine Geschäftsordnung als nur vereinsinterne Regelung kann von dem durch die Satzung hierzu ausdrücklich ermächtigten Vereinsorgan aufgestellt werden. Wenn die Satzung keine Regelung trifft, kann eine Geschäftsordnung von jedem Vereinsorgan für das von ihm zu beachtende Verfahren erlassen werden.(BGH 47, 172(177)." Da in unserem Beispiel die Satzung kein Vereinsorgan ausdrücklich ermächtigt, gelte angeblich gilt der zweite Satz. Da die Satzung regelt, dass der Vorstand zuständig für die Einberufung einer Mitgliederversammlung und deren Ablauf ist, und die Wahl des Vorstands ist Teil der Mitgliederversammlung (§10) sei, könne der Vorstand eine Geschäftsordnung für die Wahl erlassen. (Anmerkung dazu: Mitgliederversammlung ist jährlich, Vorstandswahl nur alle 2 Jahre". Etwas weiter in Stöber steht auf S. 362, Punkt 661/b: "Geschäftsordnungen sind insbesondere zulässig und üblich als - Wahlordnung zur näheren Regelung des Verfahrens bei Wahlen in Migliederversammlungen. (vgl. BArbG BAGE 65, 311 = NJW 1991, 514)." Hieraus möchte nur der Vorstand unseres Beispielvereins sein Recht beziehen, die Wahlordnung zu beschließen, statt den Beschluss der Mitgliederversammlung zu überlassen. Ist diese Einstellung korrekt? Danke! |
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| AW: Wer bestimmt die Wahlordnung Ich stimme meinem Vorredner zu. Das höchste Organ eines Vereins ist und bleibt die Mitgliederversammlung. Damit ist n.m.M. alles wichtige gesagt. |
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| AW: Wer bestimmt die Wahlordnung Hallo, ich bin da völlig anderer Meinung als euer Vorstand. Zitat:
Es steht dort deutlich: kann eine Geschäftsordnung von jedem Vereinsorgan für das von ihm zu beachtende Verfahren erlassen. Der Vorstand ist ein anderes Vereinsorgan und hat lediglich das Recht die Versammlung einzuberufen. Also die Mitgliederversammlung ist ein Vereinsorgang uns kann selbstverständlich selbst eine Geschäftsordnung beschließen und darin regeln wie während der Mitgliederversammlung und damit auch bei den Wahlen zu verfahren ist. Regeln der Satzung dürfen dabei natürlich nicht geändert bzw. außer Kraft gesetzt werden. Wenn die Satzung nichts anderes regelt, hat die Mitgliederversammlung schon bezüglich der Versammlungsleitung die Hoheit, d.h. kann selbst einen Versammlungsleiter bestimmen.
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