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Wer aus der Vorstandschaft muss zur Mitgliederversammlung einladen und Tagesordnung erstellen?

Dies ist eine Diskussion zu Wer aus der Vorstandschaft muss zur Mitgliederversammlung einladen und Tagesordnung erstellen? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2011, 16:06
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Wer aus der Vorstandschaft muss zur Mitgliederversammlung einladen und Tagesordnung erstellen?

Nehmen wir mal folgende Situation an:
In der Satzung ist nicht geregelt wer zu einer MV einlädt.
Es steht nur in der Satzung, dass Anträge mindestens 3 Wochen vorher beim Vorsitzenden einzureichen sind (und die Einladungsfrist von 2 Wochen).
Es gibt 4 Personen im geschäftsführenden Vorstand.
1. Wer müsste in diesem Fall die Tagesordnung aufstellen und ist verantwortlich für die Einladungen?
2. Könnte der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dem Schatzmeister diese Aufgabe delegieren, z.B. weil der Schatzmeister auch die ständig aktuellen Mitgliederlisten vorliegen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2011, 17:01
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AW: Wer aus der Vorstandschaft muss zur Mitgliederversammlung einladen und Tagesordnung erstellen?

Moin,
verantwortlich ist der Vorstand als Gremium, also alle zusammen.
Die Durchführung der Einladung kann vom Vorstand an eine beliebige Person delegiert werden.
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einladung mitgliederversammlung, tagesordnung aufstellen

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